6. Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland Juni 2005

6. Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland Juni 2005 Im August hat die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration einen gut 600 Seiten starken Bericht (der letzte erschien 2002 ) zur Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland veröffentlicht. Im folgenden sind die Inhalte zu den Themen jugendliche Migrantinnen und berufliche Bildung und Arbeitsmarkt zusammengefasst:   I Bildung 3. Berufliche Bildung von Migrantinnen und Migranten Die Europäische Union betont immer wieder den Stellenwert der dauerhaften Integration von Migrantinnen und Migranten in das Beschäftigungssystem. Neben einer erfolgreichen schulischen Bildung ist eine qualifizierte Berufsausbildung Grundlage für berufliche Eingliederung und damit auch für gesellschaftliche Integration. Im Vordergrund berufsbildungspolitischer Strategien muss daher die berufliche Qualifizierung aller ausbildungsinteressierten Jugendlichen in anerkannten Ausbildungsberufen stehen. Das setzt ein auswahlfähiges Lehrstellenangebot voraus. Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund verfügen immer noch erheblich seltener als Deutsche über formale Berufsabschlüsse. Sie sind erheblich häufiger als un- und angelernte Arbeitskräfte beschäftigt und damit auf untere Positionen auf dem Arbeitsmarkt verwiesen und überproportional häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen bzw. bedroht. 3.1 Beteiligung an der beruflichen Bildung 3.1.1 Beteiligungsquoten an beruflichen Bildungsgängen Die Beteiligung ausländischer Jugendlicher an der Berufsausbildung ist – nach einer positiven Entwicklung in den 80er Jahren – seit Mitte der 90er Jahre kontinuierlich. Auch im Berichtszeitraum hielt dieser Negativtrend an. Während 1979/80 die Ausbildungsbeteiligung ausländischer Jugendlicher bei 14% lag, stieg sie 1994 auf 44% (Deutsche: 70%) und erreichte damit ihren bisherigen Höchststand. Aufgrund eines neuen Berechnungsmodus bei der Ermittlung der Ausbildungsquote sind die Zahlen ab 2002 mit den Daten der 90er Jahre nur noch bedingt vergleichbar. Ausbildungsbeteiligung weiterhin rückläufig. Nach der neuen Berechnungsmethode lag die Ausbildungsquote im Jahr 2002 bei nur noch 28% und sank im Jahr 2003 auf 27,1%. In Westdeutschland (einschließlich Berlin) lag damit – bei einem Bevälkerungsanteil von 12,4% – der Anteil der ausländischen Auszubildenden (79 205) an allen Auszubildenden lediglich bei 6,1%. In Ostdeutschland betrug die Ausbildungsquote ausländischer Jugendlicher 2003 sogar nur 3,1%. Gründe hierfür sind die insgesamt ungünstigere Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt sowie die Struktur der ausländischen Wohnbevölkerung, die einen vergleichsweise hohen Flüchtlingsanteil aufweist. Denn insbesondere geduldete jugendliche Flüchtlinge haben nur einen nachrangigen Arbeits- und Ausbildungsmarktzugang und sind auch im Rahmen des Benachteiligtenprogramms nicht förderfähig. Die geringe Beteiligung ausländischer Jugendlicher an der beruflichen Bildung führt nicht dazu, dass sie sich verstärkt an die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit wenden. Im Beratungsjahr Oktober 2002 bis zum September 2003 ließen sich   198 577 ausländische Jugendliche von der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit beraten. Damit nahmen etwa 2% weniger junge Ausländer diese Leistung in Anspruch als im Vorjahr. Der Anteil junger Ausländer an allen Ratsuchenden betrug in Westdeutschland 11,7%, während ihr Anteil an den noch nicht vermittelten Bewerbern bei 15,1% lag. Trotz dieser hohen Unversorgtenquote sind ausländische Jugendliche an den beruflichen Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit nur unterproportional beteiligt. Auch im Benachteiligtenprogramm sind sie unterrepräsentiert mit rückläufiger Tendenz. So waren im Juni 2004 nur 6,6% aller Teilnehmer an der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) ausländische Jugendliche 1997 waren es 12% und 2000 noch 9%. Bei den ausbildungsbegleitenden Hilfen (AbH), die einen betrieblichen Ausbildungsplatz voraussetzen, stellten sie 2004 11,8% der Teilnehmer, während ihr Anteil 1997 noch bei 17% lag. Und auch am Ende 2004 aufgelegten Sonderprogramm des Bundes zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ-Programm) sind ausländische Jugendliche nur zu 9% beteiligt. Vollzeitschulische Bildungsgänge als Ausweichmöglichkeit. Ursache für den Rückgang der Ausbildungsbeteiligung ausländischer Jugendlicher ist die insgesamt verschlechterte Ausbildungsplatzsituation in Deutschland. Sie fährt zu steigenden Anforderungen der Betriebe, schärferen Auswahlkriterien und somit insgesamt zu einer härteren Konkurrenz auf dem Ausbildungsstellenmarkt. Insbesondere ausländische Jugendliche beginnen in der Regel nicht unmittelbar nach der allgemeinbildenden Schule mit einer Berufsausbildung. Ihre Qualifizierungswege sind durch Umwege und Mehrfachdurchläufe geprägt, die sich oft zu „Maßnahme-Karrieren“ addieren und dazu führen, dass jährlich mittlerweile rund 45% der Lehrstellensuchenden so genannte Altbewerber sind. Nach Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung hat die Anzahl der Jugendlichen in schulischen und außerschulischen Maßnahmen der Berufsvorbereitung und -grundbildung von 1992 bis 2003 um 92% zugenommen. In absoluten Zahlen bedeutet dies eine Zunahme um knapp 250 Tsd. auf über 500 Tsd. Jugendliche ausländischer Herkunft nutzen besonders häufig vollzeitschulische Bildungsgänge als Ausweichmöglichkeit. Dabei sind sie überproportional in den schulischen Bildungsgängen vertreten, die nicht zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen und auch nicht zu den weiterführenden Bildungsgängen des beruflichen Schulwesens gehören. Im Schuljahr 2002 waren sie – bei einem Gesamtanteil von rund 7% an allen Schülern der beruflichen Schulen – mit ca. 16% überproportional im Berufsgrundbildungs- und Berufsvorbereitungsjahr vertreten (vgl. Tabelle 18 im Anhang) und unterproportional in Fachoberschulen (5,6%) und Fachschulen (4,4%). Schulabschlüsse in der Berufsschule nachholen Immerhin eröffnet die Nutzung berufsbildender Angebote ausländischen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Schulabschlüsse nachzuholen und damit ihre individuellen Voraussetzungen bei der Suche nach Ausbildungsplätzen zu verbessern. 2002 verließen rund 1 Mio. Schüler die beruflichen Schulen, davon waren 89 754 (8,4%) ausländische Jugendliche. 21% der jungen Ausländerinnen und Ausländer und 24% der Deutschen nutzten die Chance einen Schulabschluss nachzuholen. Wie bei der allgemeinbildenden Schule äberwiegt bei den jungen Migrantinnen und Migranten auch hier mit 35% der Hauptschulabschluss bei den Deutschen sind es 19%. Hoher Anteil bleibt ohne Berufsabschluss Ein Großteil der Jugendlichen, denen der Übergang in die Ausbildung nicht gelingt, bleibt auch als junge Erwachsene ohne berufliche Qualifikation. Zählt man zu den ausländischen Auszubildenden die Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Vollzeitschulen (ohne die Teilnehmer am Berufsvorbereitungsjahr oder ähnlichen Maßnahmen) und die Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe hinzu, so übersteigt die Quote derer, die einen Ausbildungsvertrag haben oder die in Vollzeitschulen lernen, nicht 60%. Dies aber bedeutet, dass 40% aller Jugendlichen mit ausländischem Pass ohne jede Ausbildung im Anschluss an die Schulpflichtzeit bleiben. Bei deutschen Jugendlichen beträgt dieses Verhältnis ca. 85% zu    15%. Dies bestätigt auch eine repräsentative Befragung von jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Berufsausbildung des Bundesinstituts für Berufsbildung im alten Bundesgebiet. Während unter deutschen jungen Erwachsenen im Alter zwischen 24 und 29 Jahren zum Zeitpunkt der Befragung (2000) 10,4% ohne Ausbildungsabschluss waren und sich nicht in einer Ausbildung befanden, betrug der Anteil bei den ausländischen jungen Erwachsenen 39,7% (vgl. Tabelle 19 im Anhang). Auch hinsichtlich der Ungelerntenquoten junger Frauen und Männer ergab die Befragung erhebliche Unterschiede. Obwohl besser schulisch qualifiziert, verblieben rund 10% mehr junge ausländische Frauen als Männer ohne berufliche Qualifikation bei Deutschen betrug diese Differenz lediglich knapp 3% Auch Berechnungen des statistischen Bundesamtes weisen nach, dass 40% der 20- bis unter 30jährigen jungen Erwachsenen ausländischer Herkunft keinen Berufsabschluss haben (m: 37% w: 43%), aber nur 12% der deutschen Vergleichsgruppe (m: 10% w: 13%). Hier wird aus Sicht der Beauftragten deutlich, dass Angebote zur beruflichen Nachqualifizierung unabdingbar notwendig sind, will man nicht knapp die Hälfte eines Jahrgangs beruflich ins Abseits stellen. Auch die Tatsache, dass 70% der ausländischen Arbeitslosen Ungelernte sind, verdeutlicht die Notwendigkeit der nachträglichen beruflichen Qualifizierung Erwachsener. 3.1.2 Geschlechtsspezifische Ausbildungsbeteiligung Ausbildungsnot trifft insbesondere junge Frauen Der Anteil der jungen Frauen unter den ausländischen Auszubildenden im Dualen System betrug 2003 44,5% und ist damit größer als bei deutschen Frauen, deren Anteil bei 40,4% lag. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass deutsche junge Frauen häufiger schulische Berufsausbildungsgänge wählen (insbesondere Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens). Ausländische junge Frauen sind dort nur mit 5% vertreten. Aufgrund der geschlechtsspezifischen Berufswahl, die sich im Wesentlichen nicht von der der Deutschen unterscheidet, konkurrieren junge Ausländerinnen auf dem Ausbildungsstellenmarkt nicht in erster Linie mit ausländischen jungen Männern, sondern mit den schulisch besser ausgebildeten jungen deutschen Frauen. Untersuchungen belegen immer wieder das hohe Interesse der jungen Frauen ausländischer Herkunft an beruflicher Qualifizierung auch der Unterstützung der Eltern können sie sich überwiegend gewiss sein. Dennoch und trotz – im Vergleich zu den männlichen ausländischen Schulabgängern – besserer Schulabschlüsse und ihres größeren Engagements bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz bleibt ein großer Teil der jungen Frauen (44%) ohne anerkannten Berufsabschluss und damit ohne reelle Chance auf eine nachhaltige berufliche Integration. 3.1.3 Ausbildungsbereiche, Branchen und Berufe Ausbildungs-Rückgang in allen Bereichen In nahezu allen Ausbildungsbereichen wurden im Jahr 2003 gegenüber dem Vorjahr weniger Jugendliche ausländischer Herkunft ausgebildet. In Industrie und Handel waren es 36 715 ausländische Jugendliche und damit gegenüber dem Vorjahr 2 949 weniger hier sank der Ausländeranteil von 5,8% auf 5,4%. Im Handwerk verringerte sich die Anzahl um 2 916 damit sank ihr Anteil auf 6,9% (Vorjahr 7,4 %). Lediglich im Bereich der freien Berufe ist nur ein leichter Rückgang um 134 Auszubildende festzustellen. Hier beträgt der Ausländeranteil gleich bleibend 9,1%. Der relativ hohe Ausländeranteil bei den freien Berufen ist ein Indiz dafür, dass hier das zweisprachige Potenzial, das diese jungen Menschen häufig in die Ausbildung mitbringen, besonders hoch geschätzt wird. In nahezu allen anderen Berufen ist der Anteil ausländischer Jugendlicher an der Gesamtzahl der Auszubildenden deutlich geringer. Nach wie vor ist es der öffentliche Dienst, dessen Ausbildungsleistung am geringsten ist: gerade 2,6% der Auszubildenden haben hier eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit. Die im Vergleich zu deutschen Jugendlichen problematischere Ausbildungssituation verschärft sich noch durch das enge Berufsspektrum der Jugendlichen ausländischer Herkunft. Die Auszubildenden mit ausländischem Pass sind auf wenige Berufe konzentriert. Sie haben am ehesten in den Berufen eine Ausbildungschance, die für Deutsche weniger attraktiv sind, da sie gekennzeichnet sind durch vergleichsweise ungünstige Arbeitszeiten bzw. Arbeitsbedingungen, geringere Verdienstmöglichkeiten, geringere Aufstiegschancen sowie geringere Übernahmechancen und letztlich auch durch ein höheres Arbeitsplatzrisiko. 43% aller ausländischen Auszubildenden münden in nur zehn Berufe. Die Mädchen finden am häufigsten als Friseurin (14%) und Arzt- bzw. Zahnarzthelferin (jeweils ca. 11%) einen Ausbildungsplatz. Bei den Jungen sind es die Berufe des Kraftfahrzeugmechanikers (7,6%), Malers und Lackierers (10%) und des Gas- und Wasserinstallateurs (10%). Demgegenüber sind Migranten und Migrantinnen in den neuen Service-Berufen (6%), den Büroberufen (5%), den neuen Medienberufen (3%) und in den neuen IT-Berufen (3%) kaum vertreten. 3.2 Disparitäten auf dem Ausbildungsstellenmarkt Die Gründe für das Scheitern ausländischer Jugendlicher auf dem Ausbildungsstellenmarkt werden meist in der Person selbst gesucht und auf unzureichende Sprachkenntnisse, falsche Berufswahl, mangelndes Interesse etc. zurückgeführt. Für einen Teil der Jugendlichen mag dies auch zutreffen. Ein erheblicher Teil verfügt jedoch über gute Schulabschlüsse, ist zweisprachig und bikulturell aufgewachsen, hat eine hohe Bildungsmotivation und ist dennoch beim Übergang in eine berufliche Ausbildung im Vergleich zu Deutschen benachteiligt.   Selbst bei gleichen Schulabschlüssen sind Migrantinnen und Migranten gegenüber Deutschen benachteiligt.   Untersuchungen des Bundesinstituts für Berufsbildung belegen die besonderen Schwierigkeiten von Jugendlichen mit Migrationshintergrund bei der Ausbildungsplatzsuche. Selbst bei gleichen Schulabschlüssen sind sie gegenüber deutschen Bewerbern benachteiligt. Deutsche Hauptschul- oder Sonderschulabsolventen finden mit 43% wesentlich häufiger einen Ausbildungsplatz als ausländische Jugendliche mit gleichen Abschlüssen, denen dies nur zu 23% gelingt. Noch deutlicher ist diese Diskrepanz bei Realschulabsolventen und -absolventinnen mit 61% zu 24%. Zudem erhöhen sich bei ausländischen Jugendlichen die Chancen auf einen Ausbildungsplatz – anders als bei deutschen Bewerbern – mit steigender schulischer Vorbildung offenbar nicht. Die Chance eines ausländischen Realschulabsolventen, einen Ausbildungsplatz zu erhalten, ist nicht höher als die eines ausländischen Hauptschulabsolventen (Differenz 1%). Bei deutschen Jugendlichen liegt diese Differenz bei 18%. Abgesehen von den Bildungsvoraussetzungen der Jugendlichen und ihrem Nachfrageverhalten sind die Zugangschancen zur Berufsausbildung in hohem Maße auch vom Angebots- und Auswahlverfahren der Betriebe und nicht zuletzt auch von den Vorurteilsstrukturen der Personalverantwortlichen abhängig. Die betrieblichen Entscheidungskriterien, die junge Menschen ausländischer Herkunft beim Zugang zu Ausbildung und Beruf diskriminieren, lassen sich durchaus benennen. Betriebe sind daran interessiert, homogene Arbeitsgruppen zu bilden, um Reibungsverluste und Konflikte zu reduzieren. Ausländischen und insbesondere türkischen Jugendlichen werden oft störende Verhaltensweisen, unzureichende Kenntnis der Sprache sowie der deutschen (Betriebs-) Kultur unterstellt. Spezifische kulturelle Praktiken werden als störend für den Betriebsablauf empfunden. Hinzu kommt – insbesondere bei Klein- und Mittelbetrieben – die vermutete mangelnde Kundenakzeptanz. Bei Großbetrieben ist es in erster Linie die fehlende Einbindung von Jugendlichen ausländischer Herkunft in die betrieblichen sozialen Netzwerke, die für die Nachwuchsrekrutierung oftmals entscheidend sind.   Berufliche Qualifizierung von jungen Asylbewerbern und Flüchtlingen besonders prekär.   Gesellschaftliche bzw. institutionelle Diskriminierung beim Zugang zu beruflicher Qualifizierung hat viele Facetten. Besonders prekär ist in dieser Hinsicht die Situation junger Flüchtlinge, die lediglich über eine Duldung verfügen und deshalb nur einen nachrangigen Zugang zum Ausbildungsstellen- und Arbeitsmarkt haben. Dieser Gruppe, deren vorübergehender Aufenthalt sich häufig über viele Jahre erstreckt und oftmals auch dauerhaft ist, die häufig hier zur Schule gegangen sind und erfolgreich Schulabschlüsse erreicht haben, ist aus Sicht der Beauftragten zügig der gleichrangige Zugang zu Ausbildungsgängen zu ermöglichen. Es wird abzuwarten sein, ob und wie die neue Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV) in dieser Hinsicht greift.   Entbrannt ist im Berichtszeitraum eine Debatte um „Ausbildungsfähigkeit“ bzw. „Ausbildungsreife“, die sich nicht zuletzt auch auf Jugendliche ausländischer Herkunft bezieht. In Zeiten fehlender Ausbildungsplätze stehen diese Begriffe immer auf der Tagesordnung. Mit diesem Konzept wird die tatsächliche oder vermeintliche mangelnde Eignung Ausbildungsplatz suchender Jugendlicher zur Ursache für die Probleme auf dem Ausbildungsstellenmarkt gemacht. Erfahrungen aus der Praxis belegen dagegen, dass auch Jugendliche ohne Schulabschluss mit großem Erfolg im dualen System ausgebildet werden können, da für diesen Bildungsbereich keine schulischen Eingangsvoraussetzungen und kein einheitliches Anforderungsprofil formuliert sind. Gerade ausländische Jugendliche, die nicht über deutsche Schulabschlüsse verfügen, wurden in der Vergangenheit mit Erfolg ausgebildet. In diesem Zusammenhang kann u. a. auf die Ergebnisse der insgesamt 25 Modellversuche im Rahmen des Modellprogramms zur „Förderung der Ausbildung von ausländischen Jugendlichen in anerkannten Ausbildungsberufen“ verwiesen werden.  Gerade das duale System bietet die Chance, offen zu sein für alle Jugendlichen, die eine Berufsausbildung anstreben. Eventuelle Lücken im schulischen Basiswissen und Probleme mit der Fachtheorie insbesondere in der Berufsschule können und sollten aus Sicht der Beauftragten durch ausbildungsbegleitende Hilfen abgebaut werden.   3.3 Reformansätze in der beruflichen Bildung   Die Reform des Berufsbildungsgesetzes kann Ausbildungschancen erhöhen. Im Berichtszeitraum wurde das Berufsbildungsgesetz reformiert. Mit dem Berufsbildungsreformgesetz (BerBiRefG) wurde u. a. die Möglichkeit geschaffen, vollzeitschulische und andere nicht betriebliche Ausbildungsgänge durch die Zulassung zur Kammerprüfung mit betrieblichen Ausbildungen gleichzusetzen. Die GEW sieht darin die Chance einer zunehmenden Akzeptanz nichtbetrieblicher Ausbildungsgänge durch die Betriebe, „weil die BBiG-Abschlüsse bekannter und eher einschätzbar sind als z. B. die von Assistentenausbildungen. Jugendliche werden sie nicht mehr nur als Überbrückung, sondern als echte Alternative betrachten. Die Fehlentwicklungen der Mehrfachdurchläufe und Umwege kann verhindert oder wenigsten reduziert werden.“ Zu begrüßen ist, dass hier die Möglichkeit geschaffen wurde, durch Ausbildungsverbände, z. B. zwischen Schulen als Ausbildungsträgern und Praktikumsbetrieben, die Ausbildungsplatzsituation insgesamt zu verbessern, wovon nicht zuletzt auch Jugendliche mit Migrationshintergrund profitieren werden. Es liegt jetzt an den Ländern, diese Möglichkeit aufzugreifen, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen und sich untereinander so abzustimmen, dass keine länderspezifischen Disparitäten entstehen. Eine stärkere Verknüpfung berufsvorbereitender Angebote mit der nachfolgenden Berufsausbildung ist das Ziel des neuen Fachkonzepts zur Berufsausbildungsvorbereitung der Bundesagentur für Arbeit. Zentrales Instrument dieses 2004 vorgelegten Konzepts sind flexible Qualifizierungsbausteine, die u .a. auch (fach-)sprachliche Förderung umfassen und mit den Ausbildungsordnungen so abgestimmt sind, dass Anrechnungsmöglichkeiten auf die spätere Ausbildung eröffnet werden. Berufliche Qualifizierungsnetzwerke (BQN) ausbauen. Auf die Unterstützung junger Migrantinnen und Migranten beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung sind die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Beruflichen Qualifizierungsnetzwerke (BQN) gerichtet. Diese lokalen und regionalen Netzwerke verstehen sich als lokale „Lobby“ für Jugendliche mit Migrationshintergrund und beraten Ausbildungsbetriebe, Ausbilder und insbesondere auch ausländische Betriebsinhaber. Sie wurden im Berichtszeitraum an zehn Standorten aufgebaut und koordinieren gemeinsam mit Kammern, Betrieben, (Berufs-)Schulen, Arbeitsagenturen, Verbänden und Migrantenorganisationen die verschiedenen regionalen Berufsbildungs- und Beratungsangebote, um insgesamt die Vermittlung von Migrantinnen und Migranten in eine Berufsausbildung effektiver zu gestalten. Aus Sicht der Beauftragten sollte die dreijährige Laufzeit der Förderung für den flächendeckenden und dauerhaften Aufbau und die Absicherung dieser Netzwerke genutzt werden. Das Job-AQTIV-Gesetz bietet hierfür insofern eine Grundlage als der Deutsche Bundestag in seiner Beschlussempfehlung zu diesem Gesetz ausdrücklich den Aufbau von BQN erwähnte. Für die soziale und berufliche Integration besonders benachteiligter Jugendlicher, davon viele Migrantinnen und Migranten, wurde seit 1999 das „Freiwillige Soziale Trainingsjahr“ vom BMFSFJ und von der Bundesagentur für Arbeit erprobt und 2004 in die Regelförderung des SGB III überführt. Unterstützt wird dies durch die derzeitige modellhafte Erprobung von „Kompetenzagenturen“ an 15 Standorten. Diese verfolgen einen präventiven Netzwerkansatz, indem sie für Jugendliche mit Problemen von Schulmüdigkeit, Schulverdrossenheit oder Schulverweigerung auf mehrere Jahre angelegte individuelle Hilfeplanung entwickeln, um „Maßnahmekarrieren“ schon im Ansatz zu vermeiden. Zu prüfen sein wird, inwieweit diese Angebote – aber auch das Sonderprogramm des Bundes zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJProgramm) und der dreijährige „Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland“– auch Migrantinnen und Migranten den Einstieg in eine betriebliche Berufsausbildung erleichtern. Im Rahmen dieses im Dezember 2004 angelaufenen Programms will die Bundesregierung sechs- bis zwölfmonatige betriebliche Einstiegsqualifizierungen, die auf eine spätere Berufsausbildung anerkannt werden können, für insgesamt 25 000 Jugendliche pro Ausbildungsjahr fördern. Die Beauftragte regt an, dieses Programm in seiner Wirksamkeit als Brückenfunktion zwischen Schule und Berufsausbildung insbesondere für Migrantinnen und Migranten, die seit Jahren einen hohen Anteil an den unversorgten Jugendlichen stellen, zu evaluieren.   Anerkennung von Berufsabschlüssen aus dem Ausland erleichtern. Die Reform des Berufsbildungsgesetzes, das neue Fachkonzept für die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und auch die betrieblichen Einstiegqualifizierungen (EQJ) erweitern die Möglichkeiten für eine stärkere Modularisierung der beruflichen Bildung. Modulare Qualifizierungsgänge sind eine Voraussetzung für die Umsetzung der EU-Vorhaben im Bereich der beruflichen Bildung (Kopenhagen-Prozess), die zur Verbesserung der wechselseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen innerhalb der Europäischen Union führen sollen. In dieser Perspektive wurden mit der Reform des Berufsbildungsgesetzes auch Verbesserungen bei der Anerkennung ausländischer beruflicher Bildungsabschlüsse vorgenommen und die Möglichkeiten, die Ausbildung ganz oder teilweise im Ausland zu absolvieren, erweitert. II Arbeitsmarkt 3. Maßnahmen und Programme zur Förderung der beruflichen Eingliederung Zielvorgaben der „Beschäftigungspolitischen Leitlinien“ der EU Aufgrund ihrer vielfach unzureichenden beruflichen Qualifizierung und ihres hohen Anteils an den Arbeitslosen sind Migrantinnen und Migranten in besonderer Weise auf die Förderung ihrer individuellen Beschäftigungsfähigkeit angewiesen. Dies haben die „Beschäftigungspolitischen Leitlinien“ der Europäischen Union u. a. im Blick, die für bestimmte Zielgruppen im Arbeitsmarkt, so für Jugendliche, Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte, zum Teil mit konkreten Zielvorgaben unterlegte Forderungen an die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Förderung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit formulieren. So ist die Teilnahme von 25% der Langzeitarbeitslosen an aktiven Beschäftigungsmaßnahmen, die Förderung des Zugangs zu Qualifizierungsmaßnahmen insbesondere bei Geringqualifizierten, die Senkung der durchschnittlichen Schulabbrecherquote in der Europäischen Union auf höchstens 10% sowie eine erhebliche Verringerung der Differenz zwischen den Arbeitslosenquoten von Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen vorgesehen. Im Berichtszeitraum hat sich Deutschland im Rahmen der jährlich zu erstellenden Nationalen Aktionspläne zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien insbesondere auf die allgemeine Darstellung der von Bund und Ländern ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten beschränkt. Aus Sicht der Beauftragten wäre hier eine deutlichere Konkretisierung, wie die Ziele der beschäftigungspolitischen Leitlinien umgesetzt werden sollen, wünschenswert gewesen. Bisher keine Berücksichtigung von Migranten bei Evaluation der „Hartz-Gesetze“. Von den im Berichtszeitraum auf den Weg gebrachten Arbeitsmarktreformen im Rahmen der „Agenda 2010“, die in erster Linie auf die schnellere Eingliederung in den Arbeitsmarkt zielen, sind auch Migrantinnen und Migranten maßgeblich betroffen. Die bereits mit dem Job-AQTIV-Gesetz 2002 (vgl. Bericht 2002, B.VIII.5.2) erfolgte stärkere Konzentration der Arbeitsförderung auf die Vermittlung in den Arbeitsmarkt nach dem Grundsatz des „Förderns und Forderns“ wurde mit den vier Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz-Gesetze“) weiter ausgebaut. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang der Beschluss des Deutschen Bundestages, diese grundlegenden Umstrukturierungen der Arbeitsförderung wissenschaftlich begleiten und evaluieren zu lassen. Aus Sicht der Beauftragten zu bedauern ist jedoch, dass nach den bisher vorliegenden ersten Sachstandsberichten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund nicht als Zielgruppe der Evaluierung vorgesehen sind. Eine entsprechende Modifikation der Untersuchungsdesigns ist dringend zu empfehlen. In ihrem nächsten Bericht wird sich die Beauftragte ausführlich mit den Auswirkungen der Arbeitsmarktreformen auf Migrantinnen und Migranten auseinander setzen.   Statistiken zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund erforderlich Nicht zuletzt mit Blick auf die Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie wären zudem Statistiken zur Beteiligung von Personen mit Migrationshintergrund an Arbeitsmarktprogrammen und Arbeitsförderungsmaßnahmen von großem Nutzen. Obwohl durch das Job-AQTIV-Gesetz eine entsprechende Differenzierung der Eingliederungsbilanz der Bundesagentur für Arbeit gesetzlich festgeschrieben wurde, die erstmals 2004 hätte erfolgen müssen, liegen diese Daten bisher nicht vor. Für Einzelstatistiken erhebt die Bundesagentur allerdings bereits Daten zu Personen mit Migrationshintergrund, zu denen ausländische Staatsangehörige, Personen mit Spätaussiedlerstatus sowie Personen, die als Familiensprache eine andere Sprache als Deutsch angeben, gezählt werden. 3.1 Allgemeine Arbeitsmarktprogramme Ergänzend zu den Leistungen der Arbeitsförderung führt die Bundesregierung eine Reihe von Sonderprogrammen zur Förderung der beruflichen Eingliederung durch, die sich entweder explizit an Personen mit Migrationshintergrund richten oder in die sie mittelbar als Zielgruppe eingebunden sind. Ein Schwerpunkt lag im Berichtszeitraum auf Förderprogrammen für Jugendliche. Jump-Programm Anspruch auf Vermittlung für Jugendliche Seit dem 1. Januar 2005 gilt das neue Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SBG II), mit dem die ‚Grundsicherung für Arbeitsuchende‘ eingeführt wurde. § 3 Abs. 2 SGB II regelt, dass erwerbsfähige hilfebedürftige Jugendliche unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II in Arbeit, Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln sind. Vorrang hat die Vermittlung in eine Ausbildung. Dabei wird darauf zu achten sein, dass die Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten lediglich ultima ratio bleibt und auch Qualifizierung beinhaltet. Sonderprogramm „Arbeit für Langzeitarbeitslose“ 3.2 Arbeitsmarktprogramme für Migrantinnen und Migranten Förderung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse im Rahmen des Jump-Programms Ein erster Schritt zur gezielten Förderung von ausbildungssuchenden oder arbeitslosen Jugendlichen mit Migrationshintergrund war die Erweiterung des Sonderprogramms zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (s.o.) zum 1. Juli 2003 um die Vermittlung von berufsbezogenen Deutschsprachkenntnissen. Förderung berufsbezogener Sprachkompetenz im Rahmen des ESF-BAProgramms Im Jahr 2004 wurde in das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierte arbeitsmarktpolitische ESF-BA-Programm als „vierte Säule“ die Förderung der berufsbezogenen Sprachkompetenz von Leistungsbeziehern mit Migrationshintergrund einbezogen. Hierfür stehen aus Bundes- und ESF-Mitteln jährlich 50 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden sollen jährlich rund 25 Tsd. Personen mit bis zu 450 Stunden berufsbezogenem Deutschunterricht. Die Förderung umfasst Lehrgangs-, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten sowie Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung. Damit steht erstmalig ein Instrument zur Verfügung, das im Zusammenhang von berufsqualifizierenden Maßnahmen eine gezielte vorbereitende oder begleitende fachsprachliche Unterstützung von erwachsenen Leistungsbeziehern mit Migrationshintergrund erlaubt. Da das Programm erst im September 2004 angelaufen ist, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussagen zum Erfolg dieser Maßnahmen möglich. Die relativ hohe Teilnehmerzahl in den ersten vier Fördermonaten ist jedoch Hinweis auf einen entsprechend großen Bedarf an solcherart Förderung. Aus Sicht der Beauftragten sollte mit fortschreitendem Ausbau der SprachFörderung nach Zuwanderungsgesetz (vgl. B.V.5.3) geprüft werden, ob und wie diese Maßnahmen mit den berufsbezogenen Sprachkursen des ESF-BA-Programms abgestimmt bzw. verzahnt werden könnten.   Maßnahmen zur beruflichen Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen im Rahmen des EU-Programms EQUAL   Hinzuweisen ist an dieser Stelle zudem auf die EU-Gemeinschaftsinitiative EQUAL, die u. a. auf die (Wieder-)Herstellung, Erhaltung und Erweiterung der Beschäftigungsfähigkeit von Migrantinnen und Migranten …. Zu begrüßen ist, dass hier auch in der 2. Förderphase ein Schwerpunkt des Programms bei Maßnahmen zur beruflichen Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen liegt. Als Querschnittsziele wurden zudem die berufliche Integration von Sinti und Roma sowie von Opfern von Menschenhandel gesetzt. Informations- und Beratungsnetzwerk zur beruflichen Integration von Migranten Angesicht der Tatsache, dass über 70% der ausländischen Arbeitslosen Ungelernte sind, die häufig besonderer Beratungs- und Informationsangebote bedürfen, um ihre Eingliederung in das Regelsystem der Arbeitsförderung überhaupt erst zu ermöglichen, baut das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit derzeit zudem ein bundesweites Informations- und Beratungsnetzwerk für die berufliche Integration von Personen mit Migrationshintergrund auf („IQ – Integration durch Qualifikation“). Ziel dieses aus EU-Mitteln kofinanzierten Projektes ist es, möglichst viele an der Migrationsarbeit beteiligte Einrichtungen in dem Anliegen zu vernetzen, Migrantinnen und Migranten den Zugang zu den arbeitsmarktpolitischen Regelinstrumenten durch Optimierung der Zielgruppenberatung, des Fall-Managements in den Job-Centern und im berufsqualifizierenden Regelsystem zu ermöglichen. Dies schließt berufsbezogene SprachFörderung, Angebote der Fort- und Weiterbildung bzw. Nachqualifizierung und zielgruppenbezogene Kompetenzfeststellungs- und Profilingverfahren ebenso ein wie Personalentwicklung, Diversity-Management, Existenzgründungsberatung, die Verknüpfung vorhandener Fürderangebote und die Zusammenarbeit mit Betrieben, den Organisationen des Handwerks, der Industrie und den Gewerkschaften. Ab 2005 werden solche Netzwerke in sechs Regionen modellhaft erprobt. Das Projekt wird durch die Bundesagentur für Arbeit mit Unterstützung des Zentralverbands des deutschen Handwerks und der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk koordiniert und evaluiert. Mittelfristiges Ziel ist die Überführung in eine flächendeckende und dauerhafte Struktur im Rahmen der Arbeitsförderung.    

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http://www.integrationsbeauftragte.de/download/Lagebericht_2005_Teil_I.pdf

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