Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes zur Verhinderung von Armut und sozialer Ausgrenzung junger Menschen

Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes zur Verhinderung von Armut und sozialer Ausgrenzung junger Menschen beschlossen vom Vorstand des DCV am 18.07.2005 “ 1. Integration junger Menschen in Erwerbsarbeit 1.1 Sachstand Nach der amtlichen Arbeitslosenstatistik sind derzeit 629.325 junge Menschen unter 25 Jahren ohne Erwerbsarbeit. Hinzugezählt werden müssen noch ca. 400.000 junge Menschen, die nach Verlassen der allgemeinbildenden Schulen in berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder Berufsvorbereitungsjahre an Berufsschulen vermittelt werden. 1,2 Millionen junge Menschen – das sind 13% der 20- bis 30- Jährigen – haben keine Berufsausbildung (15% eines Altersjahrgangs). Dies sind vor allem junge Menschen ohne Schulabschluss, mit Sonderschulabschluss und zunehmend auch mit Hauptschulabschluss. Eine fehlende Berufsausbildung stellt ein erhöhtes Risiko dar, arbeitslos zu werden. Folgt man einer Sonderstatistik der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2004, so hatten im September 2003 43% der Arbeitslosen unter 25 Jahren keine Berufsausbildung. Der Anteil von ausländischen jungen Menschen ohne Berufsausbildung ist im Vergleich zu den deutschen jungen Menschen höher. Nur ein Drittel von ihnen beginnt nach der Schule eine Berufsausbildung (bei Deutschen: zwei Drittel ). Dies korrespondiert mit einer sehr hohen Arbeitslosenquote bei den Ausländerinnen und Ausländern. Sie beträgt derzeit 26,2% aller abhängig erwerbstätigen Ausländer/innen in Deutschland (im Vergleich zu 14% bei den Deutschen). Die Bundesregierung hat sich in einem nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU verpflichtet, die Anzahl der jungen Menschen ohne Berufsausbildung um die Hälfte zu reduzieren. Dieses Vorhaben ist ein Ausfluss der sog. Lissabon-Strategie der EU, die ihre Leitlinien für den Wirtschaftsstandort Europa bis 2010 formuliert hat. Diese Strategie wurde jetzt auf die Machbarkeit der formulierten Ziele hin überprüft. In Folge wurde der Schwerpunkt noch deutlicher als bisher auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung gelegt. Gleichzeitig verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs im März 2005 den Pakt für die Jugend als Teil der Lissabon-Strategie. Hiermit verfolgen sie das Ziel, die berufliche und soziale Integration der Jugend sowie ihre Mobilität zu fördern. Im Blick sind hierbei vor allem auch benachteiligte junge Menschen. Mit der Einführung des SGB II besteht nun die Verpflichtung, hilfebedürftige junge Menschen unter 25 Jahren unverzüglich in eine Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. In einem Ausbildungspakt mit der Wirtschaft wurden für das Ausbildungsjahr 2004/2005 Anstrengungen unternommen für möglichst viele junge Menschen einen Ausbildungsplatz bieten zu können. Dies hat die Anzahl der „Unversorgten“ zwar reduziert, dennoch waren Ende Dezember 2004 noch 15.000 ausbildungssuchende junge Menschen ohne Ausbildungsplatz. Manche der bisher Unvermittelten sind den Anforderungen einer dreijährigen Ausbildung (noch) nicht gewachsen. Mit der jetzt in Kraft gesetzten Novellierung des Berufsbildungsgesetzes werden weitere kürzere, theoriegeminderte Ausbildungsgänge ermöglicht, die insbesondere lernbeeinträchtigte junge Menschen ansprechen sollen. Aktuell gibt es insgesamt 39 Berufe in 2-jährigen Ausbildungsgängen. … Diese berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen wurden im vergangenen Jahr mit der Einführung eines neuen Fachkonzepts umorganisiert. Dabei wurde die Maßnahmedauer von 12 auf 10 Monate (bzw. 11 für behinderte junge Menschen) verkürzt. Die Akquirierung von Maßnahmeplätzen wird nun nicht mehr regional gesteuert, sondern der zentralen Einkaufsabteilung übertragen. Danach kamen viele erfahrene und erfolgreiche Maßnahmeträger auch innerhalb der Freien Wohlfahrtspflege in der letzten Ausschreibungsrunde nicht mehr zum Zuge. 1.2 Bewertungen Angesichts der hohen Bedeutung einer Berufsausbildung für die berufliche Integration junger Menschen, ist die Tatsache, dass etwa jede(r) Siebte (15%) eines Altersjahrgangs ohne Berufsausbildung bleibt, bedenklich. Dies trifft vor allem junge Menschen, die keinen Schulabschluss oder einen Sonderschulabschluss haben und inzwischen auch diejenigen, die „nur“ einen Hauptschulabschluss haben. Die Lernanforderungen für viele Berufe sind deutlich gestiegen, so dass für junge Menschen, die in ihren Lernvollzügen langsamer oder in ihrem Abstraktionsvermögen begrenzt sind, die Chancen auf eine Berufsausbildung immer schlechter werden. Es ist zu befürchten, dass der Anteil der jungen Menschen, die dauerhaft ohne Berufsabschluss bleiben werden, eher steigt als sinkt. In diesem Zusammenhang begrüßt der Deutsche Caritasverband die mit der Reform des Berufsbildungsgesetzes zusätzlich eingeführte Möglichkeit für zweijährige, theoriegeminderte Ausbildungsgänge. Allerdings hält er es für wichtig, dass diese Ausbildungsgänge auch im Hinblick auf eine dreijährige Berufsausbildung durchlässig sind und junge Menschen nicht auf den einmal erworbenen Abschluss fixieren. Dies ist insbesondere für diejenigen relevant, bei denen sich Interesse und persönliche Reife erst mit zunehmendem Alter entwickeln. Berücksichtigt werden muss, dass aber auch bei der Gestaltung regulärer Ausbildungsgänge längst nicht alle Möglichkeiten für benachteiligte junge Menschen ausgeschöpft sind. Die Erfolge beispielsweise im Bereich der ausbildungsbegleitenden Hilfen weisen nach, dass ein differenziertes Lern- und Begleitangebot viele Jugendliche, bei denen dieses zunächst als sehr fraglich erschien, zu einem Ausbildungsabschluss im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung geführt werden können. Nicht nachvollziehbar ist, dass die sowieso knapp bemessene Förderdauer berufsvorbereitender Maßnahmen von der Bundesagentur für Arbeit gekürzt wird. Vor allem besonders benachteiligten jungen Menschen, die nach den Erfahrungen der Caritas oftmals einen Förderzeitraum von 15 oder 18 Monaten benötigen würden, um in eine Berufsausbildung einsteigen zu können, wird diese Regelung nicht gerecht. Der Deutsche Caritasverband formuliert an die derzeitige Ausschreibungs- und Vergabepraxis der Bundesagentur den Anspruch, dass sie der beruflichen Integration von sozial benachteiligen und individuell beeinträchtigten jungen Menschen zu Gute kommen muss. Die derzeitige Praxis ist eher am günstigen Preis orientiert als an dem Vermögen der Träger, die Vermittlungschancen junger Menschen zu erhöhen. So kamen viele erfahrene Träger bei der letzten Ausschreibung zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nicht mehr zum Zuge. An vielen Orten erhielten auswärtige oder in Bezug auf die durchzuführenden Maßnahmen unerfahrene Bildungsträger den Zuschlag. Bewährte und nachweislich funktionierende Netzwerkstrukturen zwischen Trägern, Betrieben, Kommunen, Arbeitsagenturen, u.a. wurden hier offensichtlich nicht als gewichtiges Kriterium angesehen. Der Deutsche Caritasverband spricht sich auch im Sozialbereich für Wettbewerb aus, sofern dieser das Wunsch- und Wahlrecht der Hilfeberechtigten garantieren kann und den Trägern Handlungsspielraum sichert. Mit der Einführung des SGB II besteht die Verpflichtung hilfebedürftige junge Menschen unter 25 Jahren unverzüglich in eine Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. Der Deutsche Caritasverband begrüßt die Position der Bundesregierung, Arbeitsgelegenheiten für junge Menschen erst nachrangig zu allen anderen bewährten Fördermöglichkeiten einzusetzen. Junge Menschen dürfen nicht deshalb in Arbeitsgelegenheiten vermittelt werden, weil es ggf. zu wenig von diesen vorrangig anzusteuernden Fördermöglichkeiten gibt. Mit dem Pakt für die Jugend legt die EU im Rahmen ihrer Lissabon-Strategie einen besonderen Schwerpunkt auf die berufliche und soziale Integration junger Menschen. Dies ist zu begrüßen. Allerdings ist dieser Pakt deutlich auf die in den Vordergrund gerückten Ziele Wirtschaftswachstum und Beschäftigung hin ausgerichtet. Zu wünschen bleibt noch, dass dieser Pakt in eine umfassende europäische Jugendpolitik bzw. Jugendhilfe eingebunden wird, damit auch junge Menschen, die den Anforderungen der Wirtschaft nicht gerecht werden können, nicht aus dem Blick geraten. 1.3 Beiträge der Caritas Die Caritas und ihre Fachverbände engagieren sich vor allem für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen, die durch die reguläre schulische und berufliche Bildung und Ausbildung nicht den nötigen Anschluss finden. Durch berufsvorbereitende und berufsqualifizierende Angebote, sozialpädagogisch begleitete Berufsausbildung in Betrieben und außerhalb von Betrieben sowie psycho-soziale Unterstützung führt sie jährlich über 15.000 junge Menschen zur Ausbildungsreife bzw. zu einem Berufsabschluss. Hierbei sind auch die besonderen Risiken ausländischer junger Menschen im Blick. So sind bis zu 40% der Teilnehmer/innen an Maßnahmen der Jugendberufshilfe der Caritas junge Ausländer/innen. 1.4 Forderungen Im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU hat die Bundesregierung sich verpflichtet, die Anzahl der jungen Menschen ohne Berufsausbildung bis 2010 um die Hälfte zu reduzieren. Dieses Ziel ist aus der Sicht des Deutschen Caritasverbandes unbedingt konsequent weiter zu verfolgen, und zwar so, dass sich auch für individuell beeinträchtige und sozial benachteiligte junge Menschen die Chancen erhöhen, eine Berufsausbildung erfolgreich zu absolvieren. Der von der EU initiierte Pakt für die Jugend muss auf EU-Ebene eingebunden werden in eine umfassende europäische Jugendpolitik. Es müssen alle möglichen Anstrengungen unternommen werden, dass alle jungen Menschen, die eine Berufsausbildung absolvieren wollen, auch einen Ausbildungsplatz erhalten können. Der Ausbildungspakt mit der Wirtschaft muss daher fortbestehen. Betriebe und Verwaltungen sollten über die bestehenden Programme hinaus weitere finanzielle Unterstützungen erhalten zur Einrichtung von Ausbildungsplätzen und zur Konzipierung und Umsetzung von Ausbildungsverbünden. Hierbei sollten auch die erweiterten Möglichkeiten zweijähriger Ausbildungsgänge für junge Menschen, die den Anforderungen einer dreijährigen Ausbildung mit hohen Theorieanteilen nicht gerecht werden können, genutzt werden. Allerdings muss dabei die Durchlässigkeit zu einer höheren beruflichen Qualifizierung gewährleistet sein. Deshalb sollten zweijährige Ausbildungsgänge nicht isoliert geschaffen werden, sondern als ein in sich anerkannter Qualifizierungsabschnitt einer drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildung organisiert werden. Die Bundesagentur für Arbeit muss gewährleisten, dass in ausreichender Zahl und dem Förderbedarf individuell beeinträchtigter und sozial benachteiligter junger Menschen entsprechend berufsvorbereitende sowie ausbildungs- und beschäftigungsunterstützende Angebote bereit stehen. Diese Leistungen müssen von erfahrenen im lokalen Umfeld vernetzten Trägern angeboten werden. Der Wettbewerb muss sich in erster Linie am Wohl der jungen Menschen orientieren. Wenn Arbeitsgelegenheiten nach verantwortlicher Prüfung für junge Menschen unter 25 Jahren angewendet werden, so müssen sie eingebettet sein in ein Gesamtkonzept beruflicher Qualifizierung und Integration sowie psycho-sozialer Stabilisierung. Die Vermittlung junger Menschen in Arbeitsgelegenheiten sollten durch jugendspezifische Job-Center wie zum Beispiel in Essen oder Köln erfolgen. Regionale Beiräte müssen überwachen, dass die Vermittlung dieser Zielgruppe in Arbeitsgelegenheiten nachrangig erfolgt und die Gestaltung deutlich auf eine berufliche Integration hin ausgerichtet ist. Zudem fordert der Deutsche Caritasverband die flächendeckende Einrichtung von regionalen Jugendkonferenzen, so wie sie in den Empfehlungen der Bundesagentur für Arbeit für die Förderung der unter 25-Jährigen vorgesehen sind. 2. Bildungschancen junger Menschen 2.1 Sachstand Neun Prozent eines Jahrgangs erreichen in Deutschland keinen Schulabschluss. Das sind jeweils etwa 84.000 junge Menschen. In einer differenzierten Betrachtung zeigt sich, dass bei den deutschen jungen Menschen 7,9% und bei den ausländischen jungen Menschen 19,2% keinen Schulabschluss erreichen. Nach vorliegenden Schätzungen wird davon ausgegangen, dass zur Zeit zwischen 300.000 und 500.000 junge Menschen den Schulbesuch verweigern und folglich von der Schule auch nicht mehr erreicht werden. Nur ein Drittel aller Hauptschüler/ innen schafft es, unmittelbar nach ihrem Abschluss in eine berufliche Ausbildung zu gelangen. PISA II stellt erneut dar, dass in Deutschland wie kaum in einem anderen Land Bildungschancen von der sozialen und kulturellen Herkunft der Schülerinnen und Schüler bestimmt werden und damit soziale Ungleichheit über Generationen hinweg verfestigt wird. … 2.2 Bewertungen Schulische und berufliche Bildung sind nach wie vor wesentliche Grundlagen für junge Menschen, ihre Lebenschancen zu verwirklichen und in Zukunft selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen zu können. In dem Maße wie lebenslanges, kontinuierliches Lernen zukunftsentscheidend ist, führen eine Nichtteilhabe an Bildungsprozessen und fehlende Bildungsabschlüsse in der Regel zu dauerhafter sozialer Ausgrenzung. In diesem Zusammenhang ist der überproportional hohe Anteil derjenigen ohne Schulabschluss bei den ausländischen jungen Menschen alarmierend. Der Deutsche Caritasverband begrüßt, dass von Bund und Ländern nach den Erkenntnissen aus der PISA I-Studie unverzüglich Maßnahmen ergriffen wurden, die grundsätzlich in die richtige Richtung gehen. Besonders zu erwähnen sind hier die Ausweitung von Ganztagsschulen und der Prozess zur Entwicklung nationaler Bildungsstandards. Allerdings bleibt noch unbefriedigend, dass sich die derzeitigen Ganztagsschulangebote nicht in erster Linie an junge Menschen richten, die einen erhöhten Förderbedarf haben. Ganztagsschulen würden vor allem für sozial benachteiligte junge Menschen benötigt. Außerdem lassen viele Ganztagsschulen noch ein Konzept vermissen, das von einem umfassenden Bildungsverständnis ausgeht, das an den Alltagserfahrungen und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler anknüpft und interdisziplinäres, projekt- und anwendungsorientiertes Lernen ermöglicht. Der Deutsche Caritasverband befürchtet, dass die nationalen Bildungsstandards einem vorwiegend kognitiven Bildungsbegriff folgen werden. Es fehlen noch Standards zur Entwicklung sozialer und praktischer Kompetenzen, zur Befähigung, Verantwortung zu übernehmen sowie zur Persönlichkeitsentwicklung der Schüler/innen. 2.3 Beiträge der Caritas Die Caritas ist in über 400 Projekten schulbezogener Hilfen tätig. Sie bietet soziale Arbeit an Schulen, fördert den Übergang von der Schule in Ausbildung und Beschäftigung, organisiert in enger Kooperation mit Schulen Projekte, in denen sogenannte Schulverweigerer/-innen zu einem Hauptschulabschluss geführt werden, führt an Schulen soziale Trainings durch und organisiert Praktika in sozialen Feldern, vermittelt ehrenamtliche Alltagsbegleiter/- innen für Schülerinnen und Schüler, die einer besonderen Unterstützung bedürfen, und vieles mehr. Etwa ein Viertel der erreichten Schüler/innen sind ausländischer Herkunft. 2.4 Forderungen Bildung muss Potenziale und Ressourcen erschließen und fördern, die in der bisherigen Sozialisation junger Menschen brach lagen. Sie muss auf die besondere Situation ausländischer junger Menschen eingehen und ihre Integrationschancen erhöhen. Und sie muss junge Menschen zu einer sozial verantworteten gesellschaftlichen Teilhabe befähigen. Hierzu bedarf es eines umfassenden Bildungsverständnisses, das seinen Ausdruck finden muss in den Bildungsstandards und in der Kooperation mit anderen Akteuren ganzheitlicher Bildung – vor allem mit den Organisationen, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Auch die Caritas sieht ihre Verpflichtung, ihre Bildungsangebote, wie zum Beispiel in Tageseinrichtungen für Kinder, in den eigenen Schulen der Erziehungshilfe, in der schulischen Ausbildung von Erzieher/-innen und Pflegekräften oder in beruflichen Fördermaßnahmen auch auf sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen auszurichten und so dazu beizutragen, Benachteiligungen abzubauen. Der Deutsche Caritasverband hält es für erforderlich, dass es auf allen Ebenen zu einer geregelten und systematischen Kooperation zwischen den Verantwortlichen innerhalb des Bildungswesens und der Freien Wohlfahrtpflege kommt. Auf örtlicher Ebene muss die Kooperation zwischen Schulen und Trägern der Jugendhilfe etabliert werden und vermehrt soziale Arbeit an Schulen eingeführt werden. Außerdem muss die Schulentwicklungsplanung mit der Jugendhilfeplanung verzahnt werden. Auf Länderebene müssen gemeinsam Programme und Impulse entwickelt werden, die die Bildungschancen sozial benachteiligter junger Menschen deutlich erhöhen. Auf Bundesebene müssen etwa die nationalen Bildungsstandards erweitert werden um die Lernziele soziale Kompetenzen, solidarische Verantwortung und Alltagskompetenzen. Vor allem an Hauptschulen, an Schulen in sozialen Brennpunkten und an Schulen mit einem hohen Anteil an jungen Menschen ausländischer Herkunft sollte Sozialarbeit etabliert werden. Für junge Menschen, die den Schulbesuch verweigern, sind flächendeckend Angebote erforderlich, die es ihnen ermöglichen, über praktische Tätigkeiten und mit individueller Unterstützung Theorie zu erlernen und einen Schulabschluss zu erhalten. Selektionsvorgänge, die in Deutschland Schüler/innen im Vergleich zu anderen Ländern schon früh auf eine Schulform und damit auch auf Lebensläufe festlegen, müssen vermieden werden. Die Differenzierung nach Schultypen sollte später erfolgen und die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Schultypen muss wesentlich erhöht werden. PISA II zeigt, dass das deutsche dreigliedrige Schulsystem nicht in erster Linie verantwortlich ist für die vergleichsweisen schlechten Ergebnisse. Sollte es bei diesem System bleiben, müssen jedoch die einzelnen Schultypen neu profiliert werden. Dies gilt insbesondere für die Hauptschule. Sie fungiert derzeit als letzte Stufe eines hoch selektiven Systems. Es ist dringend erforderlich, diese Schulform aufzuwerten und als einen wesentlichen Zugangsweg für die berufliche Ausbildung in Betrieben zu profilieren. 3. Integration von jungen Menschen ausländischer Herkunft 3.1 Sachstand Die unter Punkt 1 und 2 genannten Zahlen weisen darauf hin, dass jungen Menschen ausländischer Herkunft besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Dies gilt sowohl für junge Menschen, die über einen aufenthaltsrechtlich gesicherten Status verfügen, als auch für diejenigen, die sich ohne Aufenthaltspapiere in Deutschland aufhalten. Mit dem Bundesprogramm „Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf (BQF)“ werden seit 2001 u.a. Modellprojekte zur berufsbezogenen Förderung von jungen Migrantinnen und Migranten erprobt. Dieses Modellprogramm ist bis 2006 befristet. Im Zuge des zu Jahresbeginn in Kraft gesetzten Zuwanderungsgesetzes wurden die bis dahin bestehende Beratung für ausländische Arbeitnehmer/innen zur Migrationserstberatung für Ausländer/innen und Aussiedler/innen umstrukturiert. In diesem Kontext wurden die bis dahin bestehenden Jugendgemeinschaftswerke, die sich vorrangig an junge Spätaussiedler/- innen richteten, zu sogenannten Jugendmigrationsdiensten umgewandelt. Auch sie sind nun zuständig für alle neu zugewanderte junge Menschen. Im Zuge dieser Umstrukturierungen wurde jedoch die sprachliche Förderung drastisch auf 600 Stunden reduziert. Zuvor hatten ausländische junge Menschen einen Anspruch auf 900, junge Aussiedler/- innen sogar einen Anspruch auf bis zu 2.000 geförderte Stunden, um die deutsche Sprache zu lernen. 19% der ausländischen jungen Menschen unter 18 Jahren (248.734) sind Flüchtlinge. 43% von ihnen leben noch in einem unsicheren Aufenthaltsstatus. Ihre Lebenssituation ist besonders prekär. Oft erstreckt sich ihr Aufenthalt in Deutschland über Jahre, teilweise bleiben sie auch dauerhaft. Ihre Rechte und Teilhabechancen sind erheblich eingeschränkt. Ein Schulbesuch wird ihnen ermöglicht, eine weiter führende schulische und berufliche Ausbildung in der Regel jedoch verwehrt. Auch bleiben sie ausgeschlossen von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, vor allem von erzieherischen Hilfen außerhalb der Familie und von den Hilfen für junge Volljährige. Das Zuwanderungsgesetz (§ 55 Abs.2 Ziff.7) definiert die Inanspruchnahme dieser Hilfen als Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und begründet damit eine mögliche Ausweisung. 1989 verabschiedete die UN-Vollversammlung eine Kinderrechtskonvention, in der das Kindeswohl Vorrang vor Maßgaben der Sicherheit und Ordnung eines Landes hat. Diese Kinderrechtskonvention wurde mit einem Vorbehalt Deutschlands unterzeichnet, der es weiterhin erlaubt, das Wohl von Kindern und Jugendlichen nachrangig zu betrachten. 3.2 Bewertungen Der Deutsche Caritasverband begrüßt, dass es mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes und der Neuregelung der Integrationsmaßnahmen auch weiterhin jugendspezifische Integrationsangebote gibt. Allerdings kritisiert er die drastische Kürzung der sprachlichen Förderung auf 600 Stunden. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass es in der reduzierten Zeit nicht möglich ist, die deutsche Sprache so zu erlernen, dass ohne weiteres eine schulische oder berufliche Ausbildung aufgenommen werden könnte. Zudem gibt es nach wie vor zu wenig zielgruppenspezifische Fördermöglichkeiten für bereits länger hier lebende junge Migrantinnen und Migranten, die aufgrund der mangelnden Integration ihrer Eltern oder der sozialen Bedingungen über unzureichende Integrationschancen verfügen. Wobei das Bund/Länderprogramm „Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund“ vor allem bei den Kindern und Jugendlichen anzusetzen scheint, die schon länger in Deutschland leben. Dies ist zu begrüßen. Auch die Möglichkeiten zur Entwicklung berufsbezogener Sprachkompetenz durch das ESF-BA-Programm zeigen, dass das Erlernen der deutschen Sprache als wichtige Voraussetzung der beruflichen Integration durchaus gesehen wird. Allerdings haben diese Maßnahmen bisher noch eher Modellcharakter. Sie müssen eine Verstetigung und Ausweitung erfahren. Vor allem aber müssen sie – so wie bei dem genannten Bund-Länder-Programm gegeben – präventiv ansetzen und nicht erst dann, wenn bereits Arbeitslosigkeit eingetreten ist. Die Sprachförderung ist – auch für die diejenigen, die schon länger in Deutschland leben – nur ein Integrationsbaustein. Es bedarf darüber hinaus noch weiterer gezielter Unterstützung der schulischen, beruflichen und sozialen Integration dieser jungen Menschen, so wie sie etwa im Rahmen des BQF-Programms noch bis 2006 erprobt werden können. 3.3 Beiträge der Caritas Die Caritas und ihre Fachverbände sind derzeit verantwortlich für über 60 Jugendmigrationsdienste in ganz Deutschland. Sie unterstützt hier vor allem neu zugewanderte junge Menschen bei ihrem Integrationsprozess. Innerhalb der schulbezogenen Jugendsozialarbeit, der Jugendberufshilfe und den Angeboten des Jugendwohnens in Caritas-Trägerschaft wird bewusst darauf geachtet, dass junge Menschen ausländischer Herkunft Zugang erhalten und gezielt gefördert werden können. Der Anteil dieser Zielgruppe ist dementsprechend überproportional hoch. Darüber hinaus gibt es ergänzende Angebote zur Sprachförderung und sofern keine Schulpflicht mehr besteht, auch Angebote zur Nachholung eines Hauptschulabschlusses. Vielfach werden die Einrichtungen und Dienste der Jugendsozialarbeit auch von jungen Flüchtlingen oder von jungen Menschen ohne Aufenthaltspapiere aufgesucht. Sie werden nach Möglichkeit in bestehende Angebote aufgenommen oder gezielt weiter vermittelt. Es gibt vereinzelt Projekte, die sich ausdrücklich an junge Flüchtlinge richten, mit dem Ziel der persönlichen Stabilisierung und der beruflichen Orientierung. 3.4 Forderungen Nachdem der Bund in erster Linie für die ersten Integrationsmaßnahmen für neu Zugewanderte zuständig ist, muss auf andere Weise abgesichert werden, dass auch für diejenigen, die schon länger in Deutschland leben, bei denen aber von einer gesellschaftlichen Integration und Teilhabe noch längst nicht die Rede sein kann, ausreichende und geeignete Angebote zur sozialen Integration zur Verfügung stehen. Dies gilt besonders für junge Menschen. Es wäre fatal, wenn sich vorhandene Desintegration bereits in jungen Jahren verfestigen würde. Darum müssen Bund, Länder und Kommunen alles daran setzen, jungen Menschen mit Migrationshintergrund zu einer realen Chance zu verhelfen, sich schulisch, beruflich und sozial zu integrieren. Hierzu gehören für neu Zugewanderte wie für junge Menschen, die schon länger hier sind, neben ausreichender Sprachförderung, schulbegleitende sozialpädagogische Hilfen (Schulsozialarbeit), Unterstützung bei der Berufsfindung, Berufsvorbereitung und Vermittlung in Ausbildung, ausbildungs- und beschäftigungsbegleitende Hilfen. Zur Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund gehört auch die Bereitschaft, der deutschen jungen Menschen, sich mit den Hintergründen von Migration sowie mit nationalen und kulturellen Unterschieden auseinanderzusetzen. Dies muss in der Schule, aber auch in den Diensten und Einrichtungen der Caritas gezielt gefördert werden. Neben einer kinder- bzw. jugendgerechten Unterbringung und der Möglichkeit einer psychologischen oder sozialpädagogischen Begleitung fordert der Deutsche Caritasverband, dass junge Flüchtlinge Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen sowie an schulischen und beruflichen Fördermaßnahmen teilnehmen können. Aber auch junge Menschen ohne Aufenthaltspapiere müssen professionelle Hilfe in Anspruch nehmen können, ohne dass ihr Aufenthaltsstatus bekannt wird bzw. übermittelt werden muss. In diesem Zusammenhang fordert der Deutsche Caritasverband die Bundesregierung erneut auf, ihre Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention aufzuheben und für die Umsetzung der Konvention zu sorgen. 4. Förderung der Mobilität junger Menschen 4.1 Sachstand Zur Förderung der Mobilität junger Menschen sieht das SGB VIII in § 13 Abs. 3 sozialpädagogisch begleitete Wohnangebote vor. Länder und Kommunen ziehen sich zunehmend aus der Mitfinanzierung dieser Angebote zurück. Zuletzt wurden in Nordrhein-Westfalen, in Baden-Württemberg und in Bayern die Landesförderungen für die sozialpädagogische Begleitung in Einrichtungen des Jugendwohnens eingestellt. Die Kosten sind aus den Einkünften der jungen Menschen alleine nicht zu bestreiten. Dies gilt insbesondere für minderjährige junge Menschen, für die die Heimverordnungen einen sozialpädagogischen Nachtdienst vorschreiben. 4.2 Bewertungen Junge Menschen haben oftmals keine Chancen auf berufliche Integration, wenn sie nicht mobil sind. Dies wird in Deutschland zur Zeit vor allem für junge Menschen in den neuen Bundesländern deutlich. Weil sie vor Ort keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finden, ziehen sie in die westlichen Bundesländer, was sich entsprechend in einer deutlich gestiegenen und weiter steigenden Nachfrage nach Plätzen in Angeboten des Jugendwohnens zeigt. Mobilität ist aber auch gefragt in seltenen Ausbildungsberufen bzw. in Ausbildungsberufen, in denen der Berufsschulunterricht zentral in mehrwöchigen Blöcken organisiert wird. Vor allem für sozial benachteiligte junge Menschen, die in der Regel außerhalb ihrer gewohnten Umgebung zunächst alleine nicht zurecht kommen, kann die geforderte Mobilität zum Hindernis werden und so Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung manifestieren. Mit Blick auf diese Zielgruppe ist für den Deutschen Caritasverband nicht nachvollziehbar, dass die Finanzierung mobilitätsfördernder Angebote des Jugendwohnens zurückgefahren wird. 4.3 Beiträge der Caritas Bundesweit gibt es etwa 130 Jugendwohnheime mit insgesamt ca. 9.000 Plätzen in Trägerschaft der Caritas und ihrer Fachverbände. Im Jahr 2001 waren es noch 160 Jugendwohnheime mit 10.100 Plätzen. Ein weiterer Rückgang ist zu vermuten, da die Finanzierung durch die Träger vielfach nicht mehr zu gewährleisten ist. Die Jugendwohnheime stehen vor allem jungen Menschen während ihrer Berufsausbildung zur Verfügung und helfen ihnen, sich in der neuen Umgebung zu orientieren, in Berufsschule und Betrieb Fuß zu fassen, den Ausbildungs- und Beschäftigungsanforderungen gerecht zu werden, soziale Kontakte zu erlangen und die passenden Freizeitangebote zu finden. Erfahrungen zeigen, dass die Quote von Ausbildungsabbrecherinnen und – abbrechern bei denjenigen, die wegen der Ausbildung aus ihrer gewohnten Umgebung wegziehen müssen, überproportional hoch ist. Bei jungen Menschen jedoch, die an Angeboten des Jugendwohnens partizipieren, liegt diese Quote weit unter dem Gesamtdurchschnitt und tendiert gegen Null. Der Deutsche Caritasverband unterstützt über seine Mitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholischer Jugendsozialarbeit das Projekt AUSWÄRTS ZUHAUSE, mit dem die Angebotsvielfalt für die Nutzerinnen und Nutzer transparent dargestellt werden soll, die besonderen Leistungen beschrieben werden sollen und für die Unterstützung der Jugendwohnheime geworben werden soll. 4.4 Forderungen Bund, Länder und Kommunen müssen mit dazu beitragen, dass auch sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen in erforderlichem Maße mobil sein können. Die Länder sollten ihren Rückzug aus der Förderung sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnens zumindest mit Blick auf Minderjährige überdenken. Die Bundesagentur für Arbeit soll sicherstellen, dass sich die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfen an den Entgeltsätzen für Jugendwohnheime orientiert. Außerdem sollten über die Berufsausbildungsförderung hinaus weitere Mittel aus der Arbeitsmarktförderung zur Verfügung stehen, um die Mobilität dieser jungen Menschen in gebotenem Maß flankieren zu können. 5. Hilfen für junge Menschen, die auf der Straße leben 5.1 Sachstand Über das Ausmaß junger Menschen, deren Lebens-Mittelpunkt die Straße ist, gibt es bisher keine gesicherten Zahlen, Schätzungen zur Folge nimmt die Anzahl von jungen Menschen, die auf der Straße leben jedoch zu. Der tägliche Kampf um das Überleben im Straßenmilieu verringert die Schwelle zu kriminellen Handlungen sowie Alkohol- und Drogenkonsum. Ausstiege aus diesem Milieu werden um so schwieriger und langwieriger, je länger die jungen Menschen darin verhaftet sind. Das SGB VIII bietet mit § 41 „Hilfen für junge Volljährige“ eine Möglichkeit, Hilfen für diese Zielgruppe zu finanzieren. Allerdings ist in der Regel diese Leistung in den Kommunen nur unzureichend mit Finanzen ausgestattet. Außerdem werden die Hilfen für junge Volljährige immer wieder durch neue Gesetzesinitiativen einiger Länder in Frage gestellt. 5.2 Bewertungen Junge Menschen, die ihren Lebens-Mittelpunkt auf die Straße verlagert haben, entziehen sich dem Leistungsdruck und              -anspruch und den für sie gängigen Erfahrungen von Scheitern. Sie wenden sich zum Teil bewusst ab von den gesellschaftlichen Sozialisationsinstanzen wie Familie, Schule oder auch Jugendhilfe, weil sie deren Erwartungen nicht mehr entsprechen können oder wollen. 5.3 Beiträge der Caritas Einige Caritasverbände und Fachverbände der Caritas erproben und gestalten den oftmals schwierigen Zugang zu dieser Zielgruppe erfolgreich. Mit Angeboten, die im Lebensumfeld der jungen Menschen ansetzen und zunächst Unterstützung für die Lebensbewältigung im Milieu leisten, wird Vertrauen aufgebaut und werden den jungen Menschen wieder Ressourcen und Perspektiven erschlossen. 5.4 Forderungen Der Ausstieg junger Menschen aus den gesellschaftlichen Anforderungen ist brisant und muss mehr als bisher im Blick sein. Es ist unbedingt erforderlich, einen verlässlichen quantitativen Überblick über dieses Phänomen zu erhalten, damit das Ausmaß nicht weiter im Spekulativen bleibt. Junge Menschen, die sich den gesellschaftlichen Instanzen entzogen haben und von ihnen nicht mehr erreicht werden, haben ein Recht auf situations- und lebenslagenentsprechende Angebote zur gesellschaftlichen (Re-)Integration und Teilhabe. Hierzu sollten vorhandene Finanzierungsinstrumente, vor allem § 41 SGB VIII, entsprechend ausgestattet werden und erhalten bleiben. Die jungen Menschen benötigen eine individuelle, nachgehende sozialpädagogische Begleitung, die nicht dem Druck ausgesetzt ist, eine rasche (Re)-Integration erreichen zu müssen. Eine solche Begleitung muss ermöglicht werden. In Rückzug und Verweigerung junger Menschen spiegeln sich gesellschaftliche Entwicklungen, mit denen nicht mehr alle mithalten können. Diese Phänomene dürfen nicht in Form individueller Schuldzuschreibungen ausgeblendet werden. Sie müssen vielmehr als Anforderungen an die Politik begriffen werden, geeignete Rahmenbedingungen für die soziale Integration aller Menschen zu gestalten. “ – JSA_Sozialpol_Stellungn_8.8.05.pdf

Quelle: 

Dokumente: JSA_Sozialpol_Stellungn_8_8_05.pdf

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