Gewährung von Asyl und Integration in Deutschland – Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes
Die Bundesregierung reagiert auf die derzeit sehr hohe Zahl an Asylsuchenden mit zwei legislativen Vorhaben. Sie haben zum Ziel, die Asylverfahren zu beschleunigen, die Rückführung ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer zu vereinfachen, Fehlanreize zu beseitigen und Unterbringung zu gewährleisten. Außerdem soll die Integration insbesondere der Schutzsuchenden mit Bleibeperspektive verbessert werden. Der Deutsche Caritasverband (DCV) nimmt zu den beiden Vorhaben Stellung und teilt viele Ziele des Gesetzesvorhabens. Soweit es darum geht, die Asylverfahren zu beschleunigen, seien allerdings vorrangig andere Maßnahmen notwendig als Gesetzesänderungen. Die aktuellen Regelungen lassen bereits schnelle Verfahren zu. Die Gründe für den Verfahrensstau liegen vorrangig an einer zu geringen Zahl von Entscheiderinnen und Entscheidern beim BAMF im Verhältnis zu den gestiegenen Fallzahlen. Soweit es um die Beseitigung von Fehlanreizen geht, fordert der DCV die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährten Leistungen beizubehalten. Begrüßenswert findet der Deutsche Caritasverband, dass Asylsuchende Zugang zu integrationsfördernden Leistungen erhalten sollen.