Wer darf legal beschäftigt werden?
Wann darf ich einen Auszubildenden oder eine Mitarbeiterin mit ausländischem Pass einstellen? In Deutschland gibt es verschiedene offizielle Dokumente, die Bewerberinnen und Bewerber vorlegen können.
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Wann darf ich einen Auszubildenden oder eine Mitarbeiterin mit ausländischem Pass einstellen? In Deutschland gibt es verschiedene offizielle Dokumente, die Bewerberinnen und Bewerber vorlegen können.
Seit 2013 gewährt Deutschland syrischen Flüchtlingen durch humanitäre Aufnahmeprogramme Zuflucht. Es gibt drei Aufnahmeprogramme auf Bundesebene und 15 Länderprogramme. Der Forschungsbereich des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen
Viele der Flüchtlinge, die es nach Deutschland schaffen, werden hier dauerhaft oder für eine längere Zeit bleiben. Die Politik und die Gesellschaft sind gefordert, ihnen eine Perspektive zur Teilhabe und Integration zu bieten. Zentral ist dabei eine Teilnahme am Arbeitsleben entsprechend ihrer Fähigkeiten, Potentiale und eine Weiterbildung und -qualifikation zur Verbesserung ihrer Erwerbschancen. Trotz gewisser Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang in den letzten Jahren und Monaten sind die Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge weiter stark beschränkt. Einerseits gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot von drei Monaten und die Vorrangprüfung bis zu einem 15-monatigen Aufenthalt führt meist zu einer faktischen „Nicht-Beschäftigung“ in dieser Zeit. Anderseits gibt es in der praktischen Förderung zahlreiche Probleme, die sich als große Hürden erweisen, bevor die vorgesehenen Möglichkeiten der Arbeitsförderung überhaupt greifen können. DIE LINKE will mit einer Anfrage an die Bundesregierung eine Bestandsaufnahme vornehmen und die Chancen zu möglichen Reformschritten in der Arbeitsmarktintegration und Arbeitsförderung von Flüchtlingen ausloten.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge können zukünftig bundesweit auf alle Jugendämter verteilt werden. Nur einen Tag nach dem Deutschen Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem Maßnahmenpaket zum
Die Bundesregierung reagiert auf die derzeit sehr hohe Zahl an Asylsuchenden mit zwei legislativen Vorhaben. Sie haben zum Ziel, die Asylverfahren zu beschleunigen, die Rückführung ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer zu vereinfachen, Fehlanreize zu beseitigen und Unterbringung zu gewährleisten. Außerdem soll die Integration insbesondere der Schutzsuchenden mit Bleibeperspektive verbessert werden. Der Deutsche Caritasverband (DCV) nimmt zu den beiden Vorhaben Stellung und teilt viele Ziele des Gesetzesvorhabens. Soweit es darum geht, die Asylverfahren zu beschleunigen, seien allerdings vorrangig andere Maßnahmen notwendig als Gesetzesänderungen. Die aktuellen Regelungen lassen bereits schnelle Verfahren zu. Die Gründe für den Verfahrensstau liegen vorrangig an einer zu geringen Zahl von Entscheiderinnen und Entscheidern beim BAMF im Verhältnis zu den gestiegenen Fallzahlen. Soweit es um die Beseitigung von Fehlanreizen geht, fordert der DCV die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährten Leistungen beizubehalten. Begrüßenswert findet der Deutsche Caritasverband, dass Asylsuchende Zugang zu integrationsfördernden Leistungen erhalten sollen.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat ein Paket bildungspolitischer Maßnahmen für Flüchtlinge und Asylsuchende vorgestellt. Die Vermittlung der deutschen Sprache als Schlüssel zur Integration steht im Mittelpunkt der Vorschläge. Die GEW sieht den Bund in der Pflicht, den größten Teil der Kosten für die Programme zu stemmen. Das Menschenrecht auf Bildung gelte für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen – ohne Ausnahme und ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus. Neu Zugewanderte sollen schnell die deutsche Sprache erlernen, um alle Bildungsangebote wahrnehmen zu können. Kitas, Schulen, Berufsschulen, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen müssten jetzt so ausgestattet werden, dass Flüchtlinge und Asylsuchende eine individuelle und bedarfsgerechte Sprachbildung erhalten. Mit einem Sofortprogramm müssten Lehrkräfte für „Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache“ qualifiziert werden. In der Erwachsenenbildung müssten die Integrations- und Sprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgebaut werden. Die GEW rechnet in den nächsten zwölf Monaten bundesweit mit rund 300.000 zusätzlichen Schülerinnen und Schülern, die allein oder mit ihren Eltern geflüchtet sind. Um diesen Kindern und Jugendlichen ein qualitativ gutes Schulangebot zu machen, seien gut 8.000 Lehrkräfte je 100.000 Schüler zusätzlich notwendig. Schulen brauchten jedoch nicht nur mehr Lehrkräfte, sondern multiprofessionelle Teams, um unterschiedlichen Problemlagen der Kinder gerecht zu werden. Zu diesen Teams gehörten beispielsweise Schulpsychologen, -sozialarbeiter und -pädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher.
Wird mein Schulabschluss oder Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt? Diese Fragen können junge Flüchtlinge oder Verantwortliche in der Flüchtlingsarbeit in einer Datenbank der Kultusminister-Konferenz klären. Die
Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) legt Leitlinien zur Flüchtlingspolitik in Europa vor: Die aktuelle Flüchtlingskrise erfordert eine faire Verteilung von Flüchtlingen in Europa, an der sich alle Mitgliedstaaten beteiligen. Dazu gehört auch die Einführung eines dauerhaften und für alle Mitgliedstaaten verbindlichen Verteilungsmechanismus. Das bestehende flüchtlingspolitische Instrumentarium der EU seider aktuellen Krise nicht gewachsen. Erforderlich seien daher sowohl Sofortmaßnahmen als auch eine strukturelle und erst mittelfristig wirksame Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). „Wir brauchen dringend eine stärkere Europäisierung des Flüchtlingsschutzes. Es kann nur eine gemeinsame europäische Antwort auf die aktuelle Flüchtlingskrise geben“, sagte Prof. Dr. Christine Langenfeld, Vorsitzende des SVR. Entscheidend sei ein dauerhafter und verbindlicher Verteilungsmechanismus für unstrittig schutzbedürftige Flüchtlinge, an dem sich alle Mitgliedstaaten beteiligen. Ausnahmen könnten nur aus triftigen Gründen zugelassen werden, die mit den Werten der EU in Einklang stehen. Die betroffenen Staaten müssten das dann aber finanziell ausgleichen. Bis zur nächsten Sitzung des EU-Innenministerrats am 8. Oktober müsse dringend ein Konsens gefunden werden. Die Asylkrise ist eine Nagelprobe für die EU. Die Zeit ist zu ernst für weitere Unentschlossenheit.“ Sollte keine Einigung gefunden werden, wird sich auch der Druck auf die Freizügigkeit nach den Schengen-Regeln weiter verstärken. Dies wäre ein gewaltiger Rückschritt.
## Am 2. September ertrank der dreijährige Aylan an der EU-Außengrenze Mittelmeer. ## Am 9. September veröffentlicht Charlie Hebdo die Karikatur „So nah am Ziel“
Die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen sind dringliche Probleme, die kurzfristig gelöst werden müssen. Mittel- und langfristig geht es aber um gesellschaftliche Integration,