Wie wird die Berufliche Bildung zukunftssicher für alle jungen Menschen?

Laut Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern:
„… * den Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs 2010-
2014 zur Allianz für Aus- und Weiterbildung fortzuentwickeln. Dabei
ist eine Ausbildungsgarantie für alle Bewerberinnen und Bewerber
anzustreben;

* die „Bildungsketten“ so zu entwickeln, dass die Einmündung in eine
duale Berufsausbildung vorrangig gegenüber einer außerbetrieblichen
Ausbildung ist. Bestehende Instrumente wie Einstiegsqualifizierung,
ausbildungsbegleitende Hilfen bis hin zu einer ggf. stärkeren
individuellen Unterstützung von Jugendlichen und Betrieben im Sinne
der assistierten Ausbildung sollen systematisch genutzt werden. Dabei
sind die einzelnen Instrumente noch stärker zwischen
Bundesministerien, Bundesagentur für Arbeit, Ländern und
Kommunen aufeinander abzustimmen;

* eine kombinierte Ausbildung für genau definierte Zielgruppen von
Jugendlichen weiter zu ermöglichen, bei der eine außerbetriebliche
Ausbildung mit flexiblem Übergang in den Betrieb spätestens im
zweiten Ausbildungsjahr – gegebenenfalls auch früher – verbunden
wird; …

* gemeinsam mit den Ländern die Maßnahmen des Übergangssystems
auf einen zielgruppengerechten und zügigen Anschluss und Übergang
in eine vollqualifizierende betriebliche Ausbildung hin auszurichten;

* die Berufseinstiegsbegleitung und länderspezifischen Modelle einer
Form der assistierten Ausbildung bedarfsgerecht so auszugestalten,
dass dabei keine Doppelstrukturen entstehen; …

* Jugendliche mit Migrationshintergrund bei der Eingliederung in die
Berufsausbildung zu unterstützen. Dieser Personenkreis muss durch
gezielte Maßnahmen in die Lage versetzt werden, eine duale
Ausbildung erfolgreich zu absolvieren;

* bei der Umsetzung der europäischen Jugendgarantie auch
Maßnahmen vorzusehen, die es Jugendlichen ohne abgeschlossene
Schulausbildung ermöglichen, sich weiter zu qualifizieren und so in
den ersten Arbeitsmarkt integrieren zu können; …“

Laut Antrag der Linken soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern:
“ * in Deutschland das Recht auf Ausbildung umzusetzen, dass allen jungen Menschen ermöglicht, eine vollqualifizierende Ausbildung aufzunehmen;

* sicherzustellen, dass die „freie Wahl der Ausbildungsstätte“ nach Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz gewährleistet wird, indem die Anzahl der ausbildenden Betriebe deutlich erhöht und ein auswahlfähiges Angebot an Ausbildungsplätzen, das die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber um mindestens 12,5 Prozent übersteigt, bereitgestellt wird;

* allen ausbildungsinteressierten jungen Menschen eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu ermöglichen, indem eine gesetzliche Umlagefinanzierung geschaffen wird, die alle Betriebe für die Ausbildung junger Menschen in die Pflicht nimmt, und hierfür einen Gesetzentwurf vorzulegen; …

* eine ehrliche Ausbildungsberichterstattung auf den Weg zu bringen, die den tatsächlichen Bedarf an Ausbildungsplätzen ausweist und alle Ausbildungsverläufe, insbesondere den Übergang von der Schule in Ausbildung, umfassend abbildet. Ausbildungsinteressierte Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz erhalten, dürfen in der Statistik nicht als „versorgt“ gezählt werden, unabhängig davon, ob sie an Ersatzmaßnahmen teilnehmen, die Suche aufgeben, sich eine Alternative gesucht haben oder als „nicht ausbildungsreif“ deklariert wurden;

* die öffentliche Berufsorientierung, -beratung und -vermittlung grundlegend zu reformieren und soweit erforderlich hierfür einen Gesetzentwurf vorzulegen, damit folgende Maßnahmen umgesetzt werden: ## zur Steigerung der Qualität und der Wirksamkeit von Berufsorientierungs-, Berufsberatungs- und Vermittlungsangeboten sind perspektivisch bundesweit dezentral organisierte Zentren für Ausbildungsberatung und -vermittlung zu gründen mit dem Ziel, allen Ausbildungsinteressierten einen Ausbildungsplatz zu vermitteln. In diesen sollten die Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit, des Jobcenters, der Jugendhilfe und der Sozialpartner örtlich gebündelt werden,
## die Berufsberatung und -vermittlung von Ausbildungsinteressierten erfolgt rechtskreisübergreifend nach einheitlichen Qualitätsstandards durch umfassend ausgebildete Beraterinnen und Berater,
## die Vermittlung von jungen Menschen in gute Ausbildungsplätze hat
Vorrang vor der Vermittlung in Arbeit, …
## die öffentliche Berufsorientierung, -beratung und -vermittlung ist auf die Überwindung der geschlechtsspezifischen Spaltung in Ausbildung
und Erwerbsarbeit auszurichten und setzt sich darüber hinaus das Ziel,
verstärkt Menschen mit Migrationshintergrund sowie auch Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Erwerbsarbeit zu integrieren. Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Beraterinnen und Beratern in den Arbeitsagenturen und Jobcentern wird die Auseinandersetzung mit spezifischen Fragen, die die oben genannten Gruppen betreffen,
gestärkt,
## die Zahl der jungen Menschen im Übergangssystem muss unbedingt minimiert werden. Jenen, die nicht in Ausbildung vermittelt werden können, müssen individuelle Wege zu einem vollqualifizierenden Berufsabschluss gewährleistet werden. Berufsvorbereitende und ausbildungsbegleitende Angebote müssen in hoher Qualität sichergestellt
werden. Dazu bedarf es einer ausreichenden Betreuung durch gut ausgebildetes und gut bezahltes Personal. Berufsvorbereitende Angebote
müssen künftig verbindlich in Ausbildung führen…“

Laut Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern:
“ * endlich die notwendigen Strukturreformen zur Modernisierung und Öffnung der beruflichen Bildung umzusetzen, die wenig effizienten Maßnahmen des bisherigen Übergangssystems in eine effektive Förderung zu überführen, die betriebliche Ausbildung konjunkturunabhängiger zu machen, individuelle Lern- und Ausbildungspfade zu ermöglichen und Ausbildungsbetriebe besser zu unterstützen. Dabei müssen die Qualität des bewährten dualen Berufsbildungssystems und die Gliederung in Berufsbildern gewährleistet bleiben.

Insbesondere ist es notwendig, ## das Berufsbildungssystem durchlässiger zu gestalten und Übergänge zu erleichtern, um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden und die Motivation von Auszubildenden zu stärken. Hierfür soll die Berufsausbildung so organisiert werden, dass die Anerkennung und Anrechnung von Ausbildungsbausteinen erleichtert wird;
## das Risiko der Auflösung von Ausbildungsverträgen durch eine bessere Ausbildungsberatung und durch mehr ausbildungsbegleitende Unterstützungsangebote, sowohl für die Jugendlichen wie auch für ausbildende Betriebe, nachhaltig zu verringern; …
## die individuelle Förderung von Auszubildenden zu verbessern und für Leistungsschwächere eine zusätzliche Förderung insbesondere durch überbetriebliche Ausbildungsstätten zu ermöglichen. Leistungsschwächere sollen mehr Lernzeit bekommen, um Ausbildungsbausteine abzulegen oder einen passgenauen Förderkurs zu absolvieren. Für leistungsstarke Auszubildende sollen zusätzlich allgemeinbildende Module angeboten werden, die auch zur Fachhochschulreife führen können;
## sich im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention dafür einzusetzen, dass Menschen mit Behinderungen regelmäßig die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ermöglicht wird. Dazu müssen auch mehr bundesweite Musterregelungen zur Qualitätssicherung angepasster Ausbildungsgänge für Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung keine vollständige Ausbildung in einem anerkannten Beruf machen können, geschaffen werden; …
* die Beratung bei der BA zu verbessern, indem die Kooperation mit den jeweiligen Verantwortlichen der Jugend- und Bildungsarbeit gefördert, verstärkt und institutionalisiert wird. Auf die Erfolge und Erfahrungen von Initiativen, wie beispielsweise der Jugendberufsagenturen, soll dabei zurückgegriffen werden. Bei der Wahl der Ausbildung muss die individuelle Beratung und Förderung einen höheren Stellenwert erhalten und etwa auch das Überwinden geschlechterstereotypen Berufswahlverhaltens unterstützt wird. …

* für mehr Transparenz und Klarheit in den Statistiken der BA zu sorgen, um die notwendigen Schlüsse für das Übergangsmanagement zwischen Schule und Ausbildung ziehen zu können. Vor allem sind nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber als „versorgt“, zu zählen, die nicht auf Ausbildungsplatzsuche sind und deren Vermittlungsauftrag beendet wurde. Die sogenannten „Bewerber mit Alternative zum 30.09.“, die weiter auf Ausbildungssuche sind, sollten nicht als „versorgte Bewerber“ bezeichnet werden. Um die Gruppe der „unbekannt verbliebenen Bewerber“ zu reduzieren und sie entsprechend als „versorgt“ oder „unversorgt“ erfassen zu können, müssen die Anstrengungen erhöht werden, den weiteren Verbleib dieser Jugendlichen festzustellen. Die Statistiken sollten ein möglichst reales Abbild widergeben, statt die Lage tendenziell zu beschönigen;

* die Vielzahl der Programme und Initiativen im Bereich des Übergangsmanagement der verschiedenen Ressorts auf Bundes- und Länderebene, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Jahr 2010 erfasst hat, unter Beteiligung der Länder zügig zu straffen und ihre Wirksamkeit zu verbessern. …“

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Dokumente: Antrag_Linke_Recht_auf_Ausbildung_1801454.pdf

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