Autor: Silke Starke-Uekermann

Bundeskabinett beschließt künftige Hartz IV-Regelsätze und Bildungspaket

Begleitet von deutlicher Kritik hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Hartz-IV-Sätze und zum geplanten Bildungspaket auf den Weg gebracht. Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte am Mittwoch, es sei gelungen, trotz immensen Zeitdrucks „die Regelsätze verfassungsfest zu berechnen“. Der Bundestag soll die Regelungen am 29. Oktober erstmals beraten. Wohlfahrtsverbände und Kommunen ebenso die Opposition bekräftigten ihre Kritik an den Hartz-IV-Regelsätzen. Die Ministerin bewertete es als „Riesenfortschritt“ für die Bildungs- und Aufstiegschancen bedürftiger Kinder, dass konkrete Unterstützung bei ihnen künftig zielgerichtet ankomme. Die neu bemessenen Regelsätze betragen bei Erwachsenen 364 Euro, 5 Euro mehr als bislang. Die Regelsätze für Kinder liegen je nach Altersstufe zwischen 215 und 287 Euro. Das entspricht den bisherigen Sätzen. Der Deutsche Caritasverband bemängelte, dass die Regelsätze für Kinder nicht angehoben würden. Als völlig unzureichend kritisierte der Paritätische Wohlfahrtsverband die Novellierung. Der Deutsche Städtetag bewertete das Bildungspaket positiv, beklagte aber Mehrbelastungen der kommunalen Haushalte durch Änderungen an den Hinzuverdienstregelungen bei Hartz IV. Der Sozialverband VdK hält das Bildungspaket für zu kompliziert. Damit sei die Förderung von Kindern mit Hartz-IV-Neuregelungen nicht gewährleistet.

Weiterlesen >>

Jugendliche ohne Schulabschluss auf dem Arbeitsmarkt fast chancenlos

Rund 65.000 Schülerinnen und Schüler haben im Sommer 2008 die Schule ohne einen Hauptschulabschluss verlassen, das entspricht 7,5 Prozent der gleichaltrigen Bevölkerung. Politische Absichtserklärungen, die Zahl der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss zu reduzieren, gab es reichlich. Dennoch können bisher noch keine großen Erfolgsmeldungen verkündet werden. Zwar ist es in einigen Bundesländern seit 1999 gelungen, den Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss zu senken. In anderen Bundesländern ist er hingegen weiter angestiegen.
Eine bildungsstatistische Analyse von Klaus Klemm, im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zeigt dabei, wie irreführend die Bezeichnung „ohne Hauptschulabschluss“ ist, legt sie doch nahe, dass die Betroffenen zumeist aus Hauptschulen kommen. Tatsächlich haben 26,5 Prozent der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss eine Hauptschule besucht, mehr als die Hälfte von ihnen kommt aber aus Förderschulen.
Um dem Problem fehlender Schulabschlüsse wirksam und nachhaltig zu begegnen, reicht es nicht aus, die Hauptschulen in den Blick zu nehmen. Sicherlich müssen Hauptschulen mit schwierigen Entwicklungsmilieus verändert werden. Eine Zusammenlegung unterschiedlich anspruchsvoller Bildungsgänge könnte diese negativ wirkenden Milieus auflösen, so dass die Jugendlichen bessere Lern- und Entwicklungsperspektiven haben. Insbesondere zeigen die Daten aber, dass das separierende Förderschulsystem in Deutschland zu hinterfragen ist. Notwendig ist eine konsequente Inklusionspolitik und nicht das „Aussortieren“ und Trennen von Kindern und Jugendlichen.

Weiterlesen >>

Wo Azubis sich wohl fühlen

Mit der Verleihung des Gütesiegels durch die bundesweite Initiative „AUSWÄRTS ZUHAUSE“ ist das Katholische Jugendwohnheim Bernhard Letterhaus das erste Haus Nordrhein-Westfalens, das die Einhaltung von

Weiterlesen >>

Umdenken bei der SGB II-Reform gefordert

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) will die durch das Bundesverfassungsgericht erteilten „Hausaufgaben“ im Sozialgesetzbuch II und XII erledigen. Die BAG Katholische Jugendsozialarbeit, der Deutsche Caritasverband sowie die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) fordern ein Umdenken in der angestrebten Gesetzreform. Zu begrüßen ist, dass grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen Zugänge zu Bildungs- und Teilhabeleistungen eröffnet werden sollen. Allerdings sind diese so zu gestalten, dass sie kein Kind und keinen Jugendlichen stigmatisieren – fordert die BAG KJS. Kritisiert wird auch die verschärfte Sanktionsregelung für junge Menschen. Außerdem werden die Regelsätze eingefordert, die sich am tatsächlichen Bedarf Jugendlicher orientieren, deren Lebenswirklichkeit und Entwicklungssituation berücksichtigen. Die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung ist kein ausreichender Beitrag um Armut – vor allem bei jungen Menschen – zu bekämpfen.

Weiterlesen >>
Zum Inhalt springen