Schlagwort: Migration

Wohnsitzauflage für Geflüchtete nachbessern

Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im August müssen anerkannte Flüchtlinge, die Sozialleistungen beziehen, drei Jahre in dem Bundesland bleiben, in dem ihr Asylverfahren stattfindet. Zudem können die Bundesländer einen Wohnsitz zuweisen oder den Zuzug in bestimmte Kommunen untersagen. Die Vorgaben sollen verhindern, dass Flüchtlinge weiterhin überproportional in Ballungszentren abwandern. Nach einem höchstrichterlichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März, ist eine Wohnsitzauflage für Drittstaatsangehörige nur statthaft, „wenn sie dem Ziel der Förderung ihrer Integration“ dient. Der Forschungsbereich des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) untersuchte, unter welchen Voraussetzungen Wohnortzuweisungen ihr integrationspolitisches Ziel auch tatsächlich erreichen können. Die Ergebnisse wurden nun in einem Policy Brief veröffentlicht. Bei der Umsetzung der Wohnsitzauflage sollten demnach Kriterien für eine bessere Integration berücksichtigt werden. In fast allen Bundesländern verteilten die Behörden derzeit nur nach der Einwohnerzahl, kritisierte Jan Schneider vom SVR bei Vorstellung des Policy Briefs. Schneider forderte, die Lage am Arbeits-, Ausbildungs- und Wohnungsmarkt einzubeziehen. Ferner seien die Bedürfnisse der Flüchtlinge zu berücksichtigen, etwa von Familien oder Alleinstehenden.

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Zuwanderung löst nicht das Problem des Fachkräftemangels

Wenn sich das derzeitige Bildungs- und Erwerbsverhalten fortsetzt und die Arbeitszeiten nicht zunehmen, wird auch das mittelfristige Bevölkerungswachstum in Deutschland nicht ausreichen, um langfristig Engpässe im Anforderungsbereich der fachlich ausgerichteten Tätigkeiten zu vermeiden. Dies ist ein Ergebnis der inzwischen vierten Erhebung der Qualifikations- und Berufsfeldprojektionen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die neuen Projektionen von BIBB und IAB richten den Blick unter besonderer Berücksichtigung der Zuwanderung Geflüchteter auf die Entwicklung des Arbeitsmarkts bis zum Jahr 2035. Bedingt durch innereuropäische Arbeitsmarktmigration sowie den Zuzug Geflüchteter wird die Bevölkerungszahl in Deutschland von rund 81,2 Millionen Einwohnern im Jahr 2014 auf etwa 83,4 Millionen bis zum Jahr 2023 ansteigen. Danach wird sie bis 2035 wieder auf etwa 82 Millionen sinken. Der Bevölkerungszuwachs wird vor allem kurz- beziehungsweise mittelfristig zu beschäftigungspolitischen Effekten führen, zum Beispiel durch eine verstärkte Nachfrage nach Wohnungen oder Erziehungsleistungen. Das Arbeitsangebot wird sich durch den Zuzug Geflüchteter jedoch erst nach und nach erhöhen, zum einen, weil fast ein Drittel der Geflüchteten derzeit noch unter 20 Jahren ist, und zum anderen, weil die Integration am Arbeitsmarkt Zeit benötigt.

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Alle Mädchen haben Rechte

Als Reaktion auf sexualisierte Gewalt gegenüber Mädchen und Frauen hat Zartbitter Köln eine neue Broschüre entwickelt. Unter dem Titel „Alle Mädchen haben Rechte“ werden Mädchen

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Beratungspraxis in den JMD

Die Jugendmigrationsdienste haben in den letzten Jahren ihre Beratungskompetenzen stetig weiterentwickelt und an veränderte gesellschaftliche Bedingungen anpassen müssen. Angesichts superdiverser Zielgruppen, steigender Zuwanderungszahlen und zunehmend

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Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund doppelt benachteiligt?

Die neue Expertise des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) zeigt: Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien sind über ihre gesamte Bildungskarriere hinweg doppelt benachteiligt – und zwar sowohl durch ihren Migrationshintergrund, als auch durch ihre soziale Herkunft. Die Expertise hat verschiedene wissenschaftliche Studien ausgewertet, die sich mit der Bildungsbeteiligung von Zuwanderern im Elementarbereich, in der Primar- und in der Sekundarstufe befassen. Mit dieser Publikation werden zentrale Erklärungsansätze für das Entstehen von Bildungsbenachteiligung geliefert. Der SVR leitet aus seinen Erkenntnissen Empfehlungen für bildungspolitisches und -praktisches Handeln wie auch für die zukünftige Forschung ab.

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Religiöse Vielfalt und Teilhabe im Einwanderungsland

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) stellte sein siebtes Jahresgutachten „Viele Götter, ein Staat: Religiöse Vielfalt und Teilhabe im Einwanderungsland“ vor. Das Gutachten analysiert den staatlichen Umgang mit religiöser Pluralität im Einwanderungsland Deutschland. Im Zentrum stehen Fragen zu zentralen politischen Herausforderungen: Wie sollten Politik und Recht auf den gesellschaftlichen Doppeltrend aus Säkularisierung und religiöser Pluralisierung in Deutschland angemessen reagieren? Wie kann eine Balance gefunden werden zwischen den unterschiedlichen Interessen von staatlicher Seite, Religionsgemeinschaften, Gesellschaft und nicht zuletzt des gläubigen Individuums? Der deutsche Weg einer ausgeprägten Religionsfreundlichkeit hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Religionsgemeinschaften werden weitreichende Möglichkeiten eingeräumt, sich im öffentlichen und auch im staatlichen Raum zu entfalten. Dieses Modell einer positiven Neutralität wird auch dafür sorgen, dass die rechtliche Integration des Islam als der mit Abstand größten neu hinzugekommenen Religion tendenziell gelingen wird bzw. in Teilen bereits gelungen ist. In der öffentlichen Debatte erfährt die Bedeutung von Religion für die Integration von Zuwanderern in Deutschland seit Jahren hohe Aufmerksamkeit. Das Gutachten zeigt: Die Rolle von Religion für die Integration wird in der Debatte �doppelt überschätzt‘: Zum einen existieren keine systematischen Belege dafür, dass Religion bzw. individuelle Religiosität grundsätzlich die Teilhabe an Bildung und am Arbeitsmarkt erschwert. Zum anderen zeigt die empirische Forschung, dass Unterschiede im Integrationserfolg zwischen verschiedenen religiösen Gruppen nicht in erster Linie auf Diskriminierungen aufgrund der Religionszugehörigkeit zurückzuführen sind. Der zentrale Erklärungsfaktor für Erfolg und Misserfolg im Bildungssystem und darüber vermittelt auch am Arbeitsmarkt ist und bleibt der soziale Hintergrund.

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Deutschland als Mitgestalter internationaler Migrationspolitik

Eine nachhaltige globale Migrationspolitik kann dazu beitragen, dass Migration positive Entwicklungseffekte für Herkunfts- und Zielländer und für die Migranten selbst erzielt (Triple Win). Globale Migrationspolitik ist bislang allerdings nur Stückwerk. Ein verbindliches Regelwerk zur globalen Gestaltung von Migration gibt es nur im Ansatz. Dieser „Flickenteppich“ muss hinsichtlich des Fairness-Gedankens in der Migrationsgestaltung weiterentwickelt werden. Die Studie des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) in Zusammenarbeit mit der Bertelsmann Stiftung, bietet eine Bestandsaufnahme des internationalen Systems der Global Migration Governance an und nimmt darin eine aktuelle Standortbestimmung für Deutschland vor. Die Studie konstatiert, dass sich Deutschland in der internationalen Migrationspolitik seit einigen Jahren – fast unbemerkt von der Öffentlichkeit – von einem zurückhaltenden Beobachter immer mehr zu einem Global Player mit Gestaltungsanspruch entwickelt. Damit Deutschland in Zukunft sein Gewicht und seinen Einfluss im aufgeklärten Eigeninteresse einsetzen kann, um neue institutionelle Strukturen zu schaffen und die Spielregeln im Sinne von Triple Win weiterzuentwickeln, wird ein Weg vorgeschlagen, der von Maßnahmen auf nationaler Ebene über konkrete Formen bilateraler Zusammenarbeit bis zur Neuordnung der institutionellen Architektur auf globaler Ebene reicht.

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