Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im August müssen anerkannte Flüchtlinge, die Sozialleistungen beziehen, drei Jahre in dem Bundesland bleiben, in dem ihr Asylverfahren stattfindet. Zudem können die Bundesländer einen Wohnsitz zuweisen oder den Zuzug in bestimmte Kommunen untersagen. Die Vorgaben sollen verhindern, dass Flüchtlinge weiterhin überproportional in Ballungszentren abwandern. Nach einem höchstrichterlichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März, ist eine Wohnsitzauflage für Drittstaatsangehörige nur statthaft, „wenn sie dem Ziel der Förderung ihrer Integration“ dient. Der Forschungsbereich des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) untersuchte, unter welchen Voraussetzungen Wohnortzuweisungen ihr integrationspolitisches Ziel auch tatsächlich erreichen können. Die Ergebnisse wurden nun in einem Policy Brief veröffentlicht. Bei der Umsetzung der Wohnsitzauflage sollten demnach Kriterien für eine bessere Integration berücksichtigt werden. In fast allen Bundesländern verteilten die Behörden derzeit nur nach der Einwohnerzahl, kritisierte Jan Schneider vom SVR bei Vorstellung des Policy Briefs. Schneider forderte, die Lage am Arbeits-, Ausbildungs- und Wohnungsmarkt einzubeziehen. Ferner seien die Bedürfnisse der Flüchtlinge zu berücksichtigen, etwa von Familien oder Alleinstehenden.