Die Reform der Eingliederungshifle für behinderte Menschen ist eine wichtiges – für manche überfälliges – Vorhaben. Das damit verbundene Bundesteilhabegesetz wird mit Spannung erwartet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sowie der Deutsche Verein (DV) haben Anforderungen an ein solches Gesetz formuliert. Für den DGB muss die Reform für die Zielgruppe nicht erwerbsfähige behinderte Menschen, die bislang im betreuten Wohnen (375.000 Personen) und in Werkstätten für behinderte Menschen (264.000 Personen) oder in Tagesförderstätten (26.000 Personen) Leistungen der Eingliederungshilfe durch das Sozialamt benötigen, ebenso zu deutlichen Teilhabeverbesserungen führen, wie für erwerbstätige Menschen mit Behinderung, die aufgrund der Kosten ihrer Behinderung diese Unterstützung in Anspruch nehmen. Der Deutsche Verein erwartet von einem Bundesteilhabegesetz, dass die gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe der Menschen mit Behinderung im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) weiter umgesetzt und ausgebaut wird. Sofern Teilhabe nicht durch generelle Maßnahmen hergestellt wird, sind individuelle Leistungen zur Überwindung von personenbedingten oder umweltbezogenen Barrieren in Betracht zu ziehen. Die Eingliederungshilfe steht als bedeutende Teilhabeleistung im Fokus. Sie ist als maßgebliches Instrument der selbstbestimmten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft daher im Sinne der BRK weiterzuentwickeln.