Schlagwort: Inklusion

Inklusion wird in der Sekundarstufe unzureichend umgesetzt

Die Bertelsmann Stiftung stellt in einer neuen Studie fest, dass Inklusion an weiterführenden Schulen ein Fremdwort bleibt. Der Inklusionsanteil an deutschen Schulen erreichte im Schuljahr 2013/2014 zwar den höchsten Wert (31,4 Prozent) seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention, aber dennoch bleibt der Anteil an Schülerinnen und Schülern an Förderschulen nahezu unverändert. In der Sekundarstufe ist Inklusion eine Ausnahme. Je höher die Bildungsstufe, desto geringer ist die Chance auf Inklusion. Wenn, dann findet Inklusion an Hauptschulen oder Gesamtschulen statt. Auch die berufliche Ausbildung hinkt hinterher.

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Erwartungen an ein Bundesteilhabegesetz

Die Reform der Eingliederungshifle für behinderte Menschen ist eine wichtiges – für manche überfälliges – Vorhaben. Das damit verbundene Bundesteilhabegesetz wird mit Spannung erwartet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sowie der Deutsche Verein (DV) haben Anforderungen an ein solches Gesetz formuliert. Für den DGB muss die Reform für die Zielgruppe nicht erwerbsfähige behinderte Menschen, die bislang im betreuten Wohnen (375.000 Personen) und in Werkstätten für behinderte Menschen (264.000 Personen) oder in Tagesförderstätten (26.000 Personen) Leistungen der Eingliederungshilfe durch das Sozialamt benötigen, ebenso zu deutlichen Teilhabeverbesserungen führen, wie für erwerbstätige Menschen mit Behinderung, die aufgrund der Kosten ihrer Behinderung diese Unterstützung in Anspruch nehmen. Der Deutsche Verein erwartet von einem Bundesteilhabegesetz, dass die gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe der Menschen mit Behinderung im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) weiter umgesetzt und ausgebaut wird. Sofern Teilhabe nicht durch generelle Maßnahmen hergestellt wird, sind individuelle Leistungen zur Überwindung von personenbedingten oder umweltbezogenen Barrieren in Betracht zu ziehen. Die Eingliederungshilfe steht als bedeutende Teilhabeleistung im Fokus. Sie ist als maßgebliches Instrument der selbstbestimmten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft daher im Sinne der BRK weiterzuentwickeln.

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Ein „mangelhaft“ für Deutschland in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Wie wird die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umgesetzt? Das kontrolliert und bewertet ein entsprechender UN-Ausschuss. Für Deutschland fällt die Bewertung sehr schlecht aus. Kritik hat der Ausschuss in fast allen Themenbereichen geäußert. Im Bereich der schulischen Inklusion hat der UN-Fachausschuss Deutschland dringend empfohlen, ein inklusives Bildungssystem in allen Bundesländern einzuführen. Förderschulen sollten abgebaut werden, um Inklusion möglich zu machen und mehr Kindern mit Behinderungen den Weg in die Regelschulen zu eröffnen. Dafür müssten die Schulen entsprechend ausgestattet werden und die Lehrerausbildung reformiert werden. Der Ausschuss bemängelte die unzureichende Inklusion behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt und kritisierte auch die Rolle der Behindertenwerkstätten.

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Inklusion in der beruflichen Ausbildung

Immer mehr Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen besuchen gemeinsam Kitas und Schulen. Mit steigendem Alter stehen den Lernenden mit Handicap jedoch immer weniger Angebote zur Verfügung. Was in der Kita recht gut gelingt, ist längst noch nicht Standard an allen Schulen, geschweige denn in der beruflichen Bildung oder an der Hochschule. Die Friedrich-Ebert-Stiftung legt mit ihrer Publikation „Inklusion in der beruflichen Ausbildung“ ein Werk vor, das einen guten Überblick über die notwendigen Schritte bietet, damit Inklusion gelingt. Die Autorinnen und Autoren der Beiträge fordern transparente Strukturen und zeigen Wege auf, wie Berufsorientierung, Berufsberatung und die Vermittlung von Ausbildungsstellen gelingen können – auch und gerade zum Abbau von Barrieren.

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