Inklusion in der Bildung: Lippenbekenntnis oder Systemwechsel
Heute werden mehr Kinder und Jugendliche an Sonderschulen unterrichtet als vor elf Jahren. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung kommt zu dem Schluss, dass der Anteil
Heute werden mehr Kinder und Jugendliche an Sonderschulen unterrichtet als vor elf Jahren. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung kommt zu dem Schluss, dass der Anteil
Berlin legt ein Konzept vor, wie „inklusive Schule“ gelingen kann. Ein seit Mai 2012 einberufender Beirat hat dazu 20 Emfpehlungen erarbeitet. Darin wurden auch die Anregungen einer breiten öffentlichen Diskussion in Berlin berücksichtigt. Der Beirat schlägt u.a. vor Schwerpunkt Schulen einzurichten. Pädagogen sollen spezielle Fortbildungen erhalten. Mit 10% zusätzlicher Personalressource sollen ungleiche Förderquoten ausgeglichen werden können.
Laut der UN-Behindertenrechtskonvention haben alle Menschen das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe. Auch die Angebote der Jugendsozialarbeit müssen sich im Sinne der Inklusion weiterentwickeln und in
Gesundheitlich eingeschränkte und behinderte Menschen sind überdurchschnittlich oft arbeitslos. Das schreibt die SPD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)
Viel war im letzten Jahr vom „Zauberwort Inklusion“ die Rede. Was einen weit verstandenen Inklusionsbegriff auch für die Jugendsozialarbeit so attraktiv macht, ist möglicherweise die
Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag zur eigenständigen Jugendpolitik ins Parlament eingebracht: Es fehle in Deutschland an einer schlüssigen, wirkungsvollen und bedarfsgerechten Politik für junge Menschen.
Bundesjugendkuratorium (BJK) legt Stellungnahme zur Inklusionsdebatte vor: Das BJK versteht Inklusion als grundlegende Haltung und spricht sich für eine nachdrückliche, abgestimmte und realitätsnahe Umsetzung diese Prinzips aus. Die Umsetzung von Inklusion habe sich an den jeweiligen Lebenswirklichkeiten von Kindern und Jugendlichen zu orientieren; seien diese seelisch, geistig oder körperlich behindert oder nicht. Inklusion darf dabei nicht als gelungen verstanden werden, wenn Kinder und Jugendliche in „inklusiven“ Einrichtungen gefördert werden, sondern dann, wenn Inklusion als gesellschaftliches Klima verankert ist und alle – auch Erwachsene – diesen verpflichtet sind.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in aller Munde und Grundlage für die zum Teil mit Angst besetzte Inklusionsdebatte unter Pädagoginnen, Pädagogen, Eltern und Betroffenen. Befürwortende Stimmen heben
Das Deutsche Rote Kreuz veröffentlicht eine Expertise zum Thema „Vielfalt in Schule“: Unter der Maßgabe, dass jeder Schüler und jede Schülerin ein Recht darauf hat,
Gut sieben Monate nachdem das Kabinett den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP) beschlossen hat, haben Sachverständige bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für