Die Landesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit Bayern hat ein Papier herausgegeben, in dem sie eine Begriffsklärung versucht und eine Einordnung ebendieses Begriffs in die Jugendsozialarbeit vornimmt: Der über die Rechte und Belange behinderter Menschen in die bundesdeutsche Bildungsdebatte gekommene Begriff der „Inklusion“ ist mittlerweile längst auch in der Jugendsozialarbeit angekommen. Gleichzeitig kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass häufig unklar bleibt, was denn nun genau mit diesem Begriff gemeint ist, was Inklusion insgesamt umfasst und welche Dimensionen der Inklusionsbegriff tatsächlich einnimmt. Nicht selten wird Inklusion mit Integration gleichgesetzt, bzw. löst der eine Begriff (also Inklusion) den anderen Begriff (also Integration) ab. Die Begriffe werden dabei vielfach nur als Etiketten verstanden, die unabhängig vom Inhalt ausgetauscht werden können. Versteht man Inklusion als gesellschaftliche Vision, die allen eine Teilhabe in allen Bereichen ermöglicht, könnte die Frage, ob Inklusion Jugendsozialarbeit entbehrlich macht, mit „Ja“ beantwortet werden.