Damit Inklusion in der Jugendberufshilfe gelingt – eine Expertise zur Qualitätsentwicklung

Auszüge aus der Datenlage zum Stand der Inklusion in Deutschland aus der DRK-Expertise „Inklusive Jugendberufshilfe“ von Dr. Rüdiger Preißer:
“ …
Datenlage zum Stand der Inklusion in Deutschland
Anzahl der Menschen mit Behinderungen

… In der Europäischen Union ist ihre Situation im Hinblick auf die Verwirklichung von Inklusion in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen sehr unterschiedlich.
Nach Angaben des statistischen Bundesamtes lebten 2011 in Deutschland 7,3 Millionen schwerbehinderte Menschen; das waren rund 187.000 oder 2,6 % mehr als am Jahresende 2009. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung betrug 8,9 %. Gut 162.000 schwerbehinderte Menschen gab es bei den Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren, der Anteil der unter 25-Jährigen insgesamt betrug 4,0%. Etwas mehr als die Hälfte (51 %) der Schwerbehinderten waren Männer. Fast 60 % der Schwerbehinderten verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss. Dennoch waren im Jahresdurchschnitt 2011 rund 180.000 ohne Arbeit.

Im Hinblick auf einzelne gesellschaftliche Bereiche liegen für das Bildungssystem die verlässlichsten statistischen Angaben vor. …
Von der Gesamtzahl der Schüler_innen mit Förderbedarf entfielen 202.200 (41,6 %) auf den Förderschwerpunkt Lernen und 284.400 (58,4 %) auf sonstige Förderschwerpunkte. Von ihnen (Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf) wurden 377.922 (78%) in Förderschulen unterrichtet, 61.100 (12,6 %) in der Grundschule, 16.800 (3,5 %) in der Hauptschule und 8.900 (1,8 %) in einer Integrierten Gesamtschule. …

Die Förderschulbesuchsquote differiert innerhalb Deutschlands zwischen den Bundesländern von 4 % bis zu 8 %. Umgekehrt werden gemeinsam mit anderen Schüler_innen in der Grundschule nur rund 56 % der Kinder mit Förderbedarf unterrichtet, in der Sekundarstufe I sogar nur noch 15 %. …

Die Mehrheit der Schüler_innen, die separiert in Förderschulen unterrichtet werden, stammt aus armen, sozial randständigen Familien in der Gesellschaft. …
Auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund sind an den Förderschulen (Schwerpunkt Lernen) mit einem Anteil von 19,4 % überrepräsentiert ebenso wie an Hauptschulen mit 19,4%, während er an Grundschulen dagegen 9,8 % beträgt, an Realschulen 7,9 % und an Gymnasien nur noch 4,3 %.

Die strukturelle Selektivität des deutschen Schulsystems setzt sich im biographischen Verlauf der davon Betroffenen noch weiter fort und schichtet sich auf zu einer Karriere der gesellschaftlichen Marginalisierung. …

Jugendberufshilfe: Zugang Jugendlicher mit Behinderungen in Ausbildung
Das Feld der Jugendberufshilfe – … – erstreckt sich auf die biographische Phase der Jugendlichen, während der sie einen Übergang von der Schule in eine Ausbildung anstreben. Dieser Übergang von der Schule in die Berufsausbildung ist eine kritische Statuspassage.
Die Datenlage über diesen Personenkreis ist allerdings lückenhaft und „statistisch belegte Aussagen über die „vielfältigen Möglichkeiten für behinderte Jugendliche, eine berufliche Ausbildung zu erhalten, sind nur eingeschränkt möglich“. Eine Analyse der Verbleibsmöglichkeiten der Schulentlassenen in den qualifizierenden und fördernden Maßnahmen der BA ist auf Grundlage der vorhandenen Statistiken nicht möglich . Denn es ist „nicht einfach, zu überblicken und zu bestimmen, wer zum Personenkreis der �Jugendlichen mit Behinderungen’ zählt“, da die schul- und die sozialrechtlichen Kategorisierungen nicht-identische Personengruppen definieren. Während das Merkmal Jugendliche mit �sonderpädagogischem Förderbedarf’ nur im Schulsystem existiert, ist in den amtlichen Statistiken zum Ausbildungs- und Berufsleben jedoch die Feststellung einer Behinderung Voraussetzung für bestimmte Leistungen der Krankenkassen, der Sozialämter, der Arbeitsagenturen, kultureller Einrichtungen oder der öffentlichen Verkehrssysteme. Deshalb verwenden die Sozialgesetzbücher VIII und XII das Merkmal �Menschen mit Behinderung’. Beide Gruppen sind also statistisch nicht deckungsgleich.

2010 gab es rund 40.200 Absolvent_innen von Förderschulen, von denen 75,3 % die Schule ohne und 22,3 % mit Hauptschulabschluss verlassen haben. Die Mehrheit der Förderschulabsolvent_innen mündet deshalb in berufsvorbereitende Maßnahmen ein. Die Entscheidungsprozesse und Förderbedingungen an der sogenannten �ersten Schwelle’ (Übergang von der Schule in die Ausbildung) sind komplex und unübersichtlich. Insgesamt ergeben sich für die Schulentlassenen mit Behinderung drei unterschiedliche Verbleibmöglichkeiten: ## Sie können als Auszubildende oder Beschäftigte mit oder ohne Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit auf den ersten Arbeitsmarkt gelangen,
## sie können in die nachschulischen Qualifizierungsmaßnahmen des Maßnahmensystems der Bundesagentur für Arbeit („Übergangssystem“) beispielsweise als Rehabilitand_innen einmünden,
## sie können in eine der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) eintreten (sog. Zweiter Arbeitsmarkt).

Nach den Angaben der Förderstatistik sind zwar knapp 177.000 Rehabilitand_innen im Bereich der Ersteingliederung anerkannt, allerdings werden nicht alle durch Maßnahmen der BA gefördert.
Sehr viele Jugendliche mit Behinderung absolvieren also ihre Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen. Die hohe Zahl an außerbetrieblichen Ausbildungen führt häufig zu Problemen bei dem Übergang von der Ausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis. Denn trotz des hohen Niveaus der Ausbildung bei einem Träger bzw. in einer Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben fehlt den Jugendlichen oftmals die praktische Nähe zu den Betrieben und Erfahrungen über die Arbeitsbedingungen in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. …

Damit besteht für sie ein erhebliches Risiko, nach einer rehaspezifischen Berufsvorbereitung keine Vollausbildung zu erhalten. … Prinzipielles Problem der beruflichen Maßnahmekarrieren sind Stigmatisierung und der niedrige Status der Quasi-Ausbildung. Zudem sind die Maßnahmeteilnehmer_innen nach oft mehrmaligem Durchlaufen diverser Berufsbildungsschleifen bei der Bewerbung um Ausbildungsplätze mehrere Jahre älter als Haupt- und Realschulabgänger_innen. Die �schulische Behinderung’ von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf wird damit in den Sondermaßnahmen der Berufsausbildung nicht kompensiert, sondern fortgeführt. …. „

Die Expertise „Inklusive Jugendberufshilfe“ versteht sich als eine Expertise zur Qualitätsentwicklung. Das Deutsche Rote Kreuz wird darauf wird darauf aufbauend Anfang 2014 einen Katalog mit Qualitätskriterien veröffentlichen. Die „Jugendsozialarbeit News“ werden entsprechend berichten. Die aktuelle Expertise steht in vollem Textumfang über aufgeführtem Link zum Download bereit.

www.kurzlink.de/drk-broschueren

Quelle: DRK Generalsekretariat

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