Geflüchteten jungen Menschen Teilhabe, Bildung und Ausbildung ermöglichen

Auszüge aus dem Positionspapier des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit:
“ (…) Alle Wege in Ausbildung öffnen und den Ausbildungserfolg sichern
Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit, die jungen Menschen helfen, in eine duale oder auch vollzeitschulische Ausbildung einzumünden oder diese zu absolvieren, müssen auch den geduldeten Jugendlichen unverzüglich offen stehen, etwa die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB), die außerbetriebliche Ausbildung (BaE), die Assistierte Ausbildung (AsA), die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) sowie die Berufsausbildungsbeihilfe und Leistungen nach dem BAföG. Zudem müssen die Rahmenbedingungen der Förderung eine große Flexibilität ermöglichen. Wir empfehlen: ## Das Fachkonzept der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) sollte so angepasst werden, dass auch die Bedarfe der Zielgruppe der jungen Menschen mit Fluchterfahrung Berücksichtigung finden können (ausländerrechtliche Beratung, intensive berufsbezogene Sprachförderung, spezifische Kompetenzfeststellungsverfahren etc.). Wenn eine angemessene sozialpädagogische und sprachliche Förderung durch Flexibilisierung des Fachkonzeptes nicht sichergestellt werden kann, müssen zusätzliche Coaches das Angebot der BvB ergänzen.
## Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist auch für junge Flüchtlinge ein erster Schritt in einen potenziellen Ausbildungsbetrieb. Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) vor Ort können hier durch Sprachförderung und fachtheoretische Unterstützung eine gute Ergänzung bieten. Jungen Menschen mit erhöhtem Förderbedarf – mit und ohne Fluchterfahrung – sollte eine Einstiegsqualifizierung (EQ) im geschützten Rahmen (z. B. eine ausbildungsvorbereitende Tätigkeit mit betrieblichen Praxisphasen bei geeigneten Beschäftigungsträgern) ermöglicht werden. Weil die mitgebrachten Qualifikationen und Kompetenzen individuell sehr unterschiedlich sein können, sollte die Durchführung flexibel gestaltbar sein und einen jederzeitigen Wechsel in ein reguläres betriebliches oder vollzeitschulisches Ausbildungsverhältnis ermöglichen.
## Auch die Assistierte Ausbildung (AsA) über § 130 SGB III sollte flexibler gestaltet werden können. Wichtig ist, mehr individuelle Fördermöglichkeiten, intensive Sprachförderung und ggf. längere Vorbereitungszeit, intensivere Betriebsbegleitung etc. zu ermöglichen. Hilfreich wäre hier auch die Entwickelung von Landesprogrammen (nach § 130 Abs. 8 SGB III) mit erweiterten Förderkonzepten.
## Es werden mehr Ausbildungsplätze (auch außerbetriebliche) mit engmaschiger Betreuung und Förderung benötigt, um allen jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf – mit und ohne Fluchterfahrung – eine Berufsausbildung zu ermöglichen.
## Die Sprachförderung muss dabei genauso wie die fachbezogene Förderung so früh und so weitgehend wie möglich in die Maßnahmen integriert und nicht separiert werden.

Breite Bündnisse für die Ausbildung von jungen Flüchtlingen
Um die notwendigen Maßnahmen zur gesellschaftlichen Teilhabe von jungen geflüchteten Menschen und zu ihrer Integration in Ausbildung und Arbeit auf den Weg zu bringen und umzusetzen, sind breit aufgestellte Netzwerke der hilfeleistenden Institutionen in der Region unerlässlich. Jugendsozialarbeit mit ihren verschiedenen Arbeitsfeldern wie der Arbeitswelt- oder Schulbezogenen Jugendsozialarbeit, den Jugendmigrationsdiensten (JMD) und dem Jugendwohnen kann hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Ihre bedarfsorientierte und individuell gestaltete sozialpädagogische Unterstützung kann schnell und unkompliziert vor Ort zur Verfügung stehen und mit weiteren Hilfsangeboten kombiniert werden, wenn sie vor Ort mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet wird. In den Kommunen – und insbesondere den Quartieren mit großen Unterstützungsbedarfen – bedarf es einer konzeptionellen Verankerung sowie des Ausbaus der Angebote der Jugendsozialarbeit und der Migrationsfachdienste (z. B. Jugendmigrationsdienste). Eine kommunale Koordinierung – als Bestandteil eines Integrationskonzeptes – bindet möglichst alle relevanten Akteure ein (insbesondere Ausländerbehörde, Arbeitsagentur, Jobcenter, Jugendamt, Kammern und Innungen) und gewährleistet in Kooperation von Berufsschule und Betrieb praktikable Lösungsmöglichkeiten bei auftauchenden Hindernissen.

Integration braucht ein Gesamtkonzept
Um das Recht auf Bildung, gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben für geflüchtete junge Menschen zu verwirklichen, bedarf es nicht nur einer Bildungs- und Ausbildungsoffensive, sondern auch mehr Ressourcen für die sozialpädagogischen Hilfen für junge Menschen mit Förderbedarf in der Schule und am Übergang in den Beruf. Insgesamt müssen auf allen Ebenen – (…) Förderketten entstehen, die von flexibel einsetzbaren Sprachkursen über sozial-pädagogische Unterstützung während der Schule bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss reichen.
Alle jungen Menschen mit Förderbedarf brauchen einen sicheren Zugang zu diesen Unterstützungsleistungen. Der strukturelle Ausbau der Jugendhilfe ist dafür Voraussetzung. Zudem setzen wir uns für eine Qualifizierungsoffensive des pädagogischen Personals (…) ein, damit die Fachkräfte die betroffenen Jugendlichen mit adäquaten Förderkonzepten im Sinne des Empowerments darin unterstützen können, ihren Weg zu finden.“

Link: www.jugendsozialarbeit.de

Quelle: Kooprationsverbund Jugendsozialarbeit

Dokumente: KV_Positionspapier_Gefluechtete_junge_Menschen_Maerz_2016.pdf

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