Junge Flüchtlinge in Jugendwohnheimen – bundesweite Netzwerkstelle bietet Unterstützung

Ab April steht eine bundesweite Netzwerkstelle den Jugendwohnheimen beratend zur Seite, die jungen Flüchtlingen ein Heim bieten möchten. Angesiedelt ist das Angebot beim Frauenfachverband IN VIA Bayern e. V. mit Sitz in München. „Wer ein Jugendwohnangebot für die oft traumatisierten Minderjährigen schaffen will, braucht schnelle, pragmatische Antworten“, weiß Verena Wolf, zuständige Referentin beim IN VIA Landesverband. Seit einem Jahr beschäftigt sie sich im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) mit bestehenden Angeboten für junge Flüchtlinge. Viele Einrichtungstypen und Unterbringungsarten hat sie kennengelernt, zu den Trägern Kontakte geknüpft und deren Erfahrungen ausgewertet. Von diesem „Schatz“ können nun Organisationen aus ganz Deutschland ohne großen Aufwand profitieren: Ein Anruf genügt und die Erstberatung erfolgt zeitnah durch die IN VIA-Referentin. Sie ordnet die Anfrage ein und vermittelt dann an kompetente Partner aus ihrem Netzwerk, die ihr Know-How weitergeben möchten.

Das neu geschaffene Angebot versteht sich vor allem als Anlaufstelle für Einrichtungen der Jugendsozialarbeit: Als mögliche Ansprechpartner stehen der IN VIA-Frau nun Einrichtungen, die Hilfen zur Erziehung bieten sowie Jugendwohnheime oder auch Häuser mit Mischkonzepten zur Verfügung. Es gibt bereits erprobte und bewährte Konzepte auf die andere zurückgreifen können.

Kontakt zur Netzwerkstelle
Verena Wolf
IN VIA Bayern e.V.
Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit
Maistraße 5, 80337 München
Fon +49 (89) 5126619-16
Fax +49 (89) 5126619-29
verena.wolf@invia-bayern.de

Besonders wichtig ist, dass mit der Volljährigkeit die Betreuung der Geflüchteten nicht enden darf. Hier bestehe eine große Chance für Jugendwohnheime, die den Betroffenen bis zum Ende ihrer Ausbildung eine kontinuierliche Betreuung und längerfristige Bleibe bieten könnten. Die Voraussetzung hierfür ist eine Stärkung des § 41 SGB VIII, der Hilfen für junge Volljährige, sowie des § 13 Absatz 1 SGB VIII für individuell mit der öffentlichen Jugendhilfe verhandelte Fachleistungsstunden. Die Instrumente sind bereits bekannt, jedoch hakt es bisher mancherorts noch an der Bewilligungspraxis der öffentlichen Jugendhilfeträger. Das gitl es zu ändern.“

Link: www.invia-bayern.de

Link: www.invia-jugendwohnen.de

Quelle: IN VIA Bayern

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