Die Erziehungshilfefachverbände plädieren für eine starke Jugendhilfe am Aufnahmeort: Auf Initiative verschiedener Bundesländer hat eine Bund-Länder-AG unter Federführung des Kanzleramtes eine Änderung des SGB VIII angeregt, mit dem Ziel, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) bundesweit umzuverteilen. Das BMFSFJ soll bis zum 11.12.2014 einen Gesetzesentwurf oder zumindest Eckpunkte für einen Gesetzesentwurf zur Änderung des SGB VIII vorlegen, der dann auf der Ministerpräsidentenkonferenz eingebracht werden soll. Vor diesem Hintergrund bringen die Fachorganisationen der Erziehungshilfe in Deutschland mit einem Zwischenruf ihre Position ein. In einem Land mit 80 Millionen Einwohnern, bester Infrastruktur und gut geregelten gesetzlichen Möglichkeiten und etablierten Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sollte es grundsätzlich möglich sein, mehrere tausend junge Flüchtlinge zusätzlich zu versorgen und ihnen eine Zukunft zu geben, ohne erarbeitete und bewährte Standards der Kinder- und Jugendhilfe in Frage zu stellen. Bei einem gesetzlichen Schnellverfahren drohen jedoch eine Reihe von unbeabsichtigten Nebenfolgen für den verlässlichen Schutz und die Förderung dieser Kinder im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe.