Unterbringung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

In der aktuellen Diskussion um die Verteilung von Flüchtlingen – auch unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen – spielt vor allem die Überforderung der Kommunen eine Rolle.

Als Konsequenz aus dem Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt im Oktober 2014 wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschlossen, um Vorschläge für eine mögliche Verteilung zu erarbeiten um die Kommunen zu entlasten.

Ein Zusammenschluss von UNICEF Deutschland, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge, Deutsches Kinderhilfswerk, Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention National Coalition Deutschland, Save the Children Deutschland weist in einem offenen Brief auf das Kindeswohl als maßgeblichen Orientierungspunkt für die Diskussion hin: ## Der rechtliche und normative Maßstab zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls. Aktuell gibt es Vorschläge, ein asyl- und aufenthaltsrechtliches Verteilungsverfahren einer Versorgung durch die Jugendhilfe vorzuschalten. Dies bedeutet, dass die Zuweisung bzw. die Verteilung nach Quote einer am Jugendhilfebedarf orientierten Unterbringung vorangestellt wird. Die Praxis in den letzten Jahren hat gezeigt, dass der Schlüssel zu einer gelingenden Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in der Inobhutnahme mit anschließenden Clearingverfahren liegt. Eine schnelle Verteilung, ohne Clearingverfahren und folglich ohne Beteiligung der Kinder und Jugendlichen, würde dieses erfolgreiche Modell in Frage stellen und dem Vorrang des Kindeswohls widersprechen.
## Aus Sicht der unterzeichnenden Verbände und Organisationen kann die Erarbeitung einer bundesweiten Strategie zur Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Rahmen der Jugendhilfe nur in einem gemeinsamen Dialog aller beteiligten Akteure gelingen. Unterschiedliche Aufnahmebedingungen in den Kommunen, weiterhin bestehende Unsicherheiten im Verhältnis von Jugendhilfe- und Ordnungsrecht sind Hindernisse, die derzeit die Arbeit erschweren.
## Bislang gibt es keine verlässlichen Zahlen, die als Grundlage für eine faktenbasierte Debatte dienen könnten. Es ist nicht bekannt, wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge tatsächlich nach Deutschland einreisen und wie viele von ihnen hier in Deutschland verbleiben. Alle bekannten Zahlen sind lediglich Näherungswerte. Es erscheint daher notwendig zunächst eine transparente Zahlenerhebung zu installieren. Auf dieser Basis kann eine Strategie zu einem am Kindeswohl orientierten Umgang mit den hier ankommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen entwickelt werden, die sowohl die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen als auch der Jugendhilfe und der Kommunen ernstnimmt. (…)

Quelle: Bundesverband UMF

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