Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit einer starken Jugendhilfe aufnehmen

DIE LINKEN fordern den Bundestag in ihrem Antrag auf, festzustellen:
“ (…) Die Aufnahme und der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erfolgen derzeit aber nicht überall im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention. Altersangaben von Jugendlichen werde trotz Vorlage amtlicher Dokumente angezweifelt und Jugendliche zu Erwachsenen erklärt. Immer wieder finden umstrittene Altersfeststellungsverfahren Anwendung. Auch die Bestellung eines Vormundes verläuft nicht immer zeitnah und reibungslos. (…)

Werden Jugendliche im Laufe der Verfahren mit der Vollendung des 18. Lebensjahres volljährig, entfällt der Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe und die Vormundschaft. Im Einzelfall kann dies den Auszug aus einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe und den Einzug in eine Sammelunterkunft bedeuten, verbunden mit einer grundlegenden Veränderung der Betreuungs- und mühsam aufgebauten Vertrauensstruktur. Dieser abrupte Übergang muss verhindert werden. Dem SGB VIII muss auch im Geiste der Jugendhilfe für junge Flüchtlinge über 18 Jahre der Vorrang eingeräumt werden, um sie bestmöglich zu fördern und zu unterstützen. (…)

Die von einer Überlastung der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe betroffenen Kommunen brauchen sofort Unterstützung und müssen entlastet werden. Eine Umverteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf alle Bundesländer in Anlehnung an den so genannten Königsteiner Schlüssel löst die bestehenden Problemlagen nicht auf. In vielen Kommunen fehlen dafür Strukturen, Wissen und Erfahrungen. Daher muss zuerst die Jugendhilfe flächendeckend gestärkt und ausgebaut werden, damit minderjährige unbegleitete Flüchtlinge überall aufgenommen werden können und gute Bedingungen vorfinden.

Statt einer Umverteilung nach festen Quoten ist ein zeitlich offenes und an den Interessen und Belangen der Kinder und Jugendlichen orientiertes Verfahren zu etablieren, das den Betroffenen eine bestmögliche Förderung sichert und ihnen Zukunftsperspektiven eröffnet. Erst am Ende dieses Verfahrens kann im Einvernehmen ein Umzug und auf diese Weise eine Verteilung erfolgen. (…)“

DIE LINKEN fordern in ihrem Antrag konkrete Maßnahmen und gesetzgeberische Initiativen einzuleiten mit dem Ziel: ##“sowohl im Asylverfahrensgesetz als auch im Aufenthaltsgesetz Regelungen zu verankern, die den in der UN-Kinderrechtskonvention vorgesehenen Vorrang des Kindeswohls („best interest of the child“) bei allen behördlichen Entscheidungen verbindlich festlegen;
## umgehend das Alter für die Verfahrensmündigkeit in aufenthalts- und asylrechtlichen Angelegenheiten auf 18 Jahre heraufzusetzen, (…)
## die in den Ländern geschaffenen Clearingverfahren für die Aufnahme und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auf einem hohen Niveau zu standardisieren und zu harmonisieren;
## wie in der Kinder- und Jugendhilfe üblich, unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einen Zugang zu deren Angeboten auch über das 18. Lebensjahr hinaus zu gewährleisten, ihnen die notwendige Unterstützung und Förderung zukommen zu lassen und damit Artikel 22 der UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen. Dazu zählen insbesondere der Erhalt aufgebauter Beziehungen und Vertrauensverhältnisse zwischen Jugendhilfe und Jugendlichen, die Fortführung begonnener Maßnahmen sowie eine über das 18. Lebensjahr hinausgehende Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe;
## auf eine nach starren Quoten erfolgende Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu verzichten und stattdessen mit Rücksicht auf die Interessen und Bedürfnisse der jungen Menschen und die Aufnahmekapazitäten der Kommunen flexible Möglichkeiten der bundesweiten Unterbringung zu schaffen. (…)
## die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt zu stärken und auszubauen, damit sie ihren allgemeinen und vielfältigen Aufgaben in der gesamten Bandbreite nachkommen und darüber hinaus genügend Kapazitäten vorhalten kann, um unbegleitete minderjährige und junge erwachsene Flüchtlinge im Sinne des SGB VIII aufzunehmen, zu betreuen und zu unterstützen. (…)
## Kurz- und mittelfristig auf der Grundlage eines Schlüssels und einer Kostenbemessung die Verteilung der Kosten der Unterbringung minderjähriger Unbegleiteter Flüchtlinge zwischen dem Bund und den Ländern entsprechend der realen Anforderungen und Ausgaben zu regeln. (…)
## ein System der Interessensvertretung der betroffenen Kinder und Jugendlichen aufzubauen sowie flächendeckend Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe zur unabhängigen Beratung und Unterstützung einzurichten. (…)“
Den Antrag in vollem Textumfang entnehmen Sie dem Anhang.

Quelle: Die Linke

Dokumente: DIE_LINKE___Unbegleitete_minderjaehrige_Fluechtlinge_mit_einer_starken_Ju___.pdf

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