Kategorie: Meinung

Wie lässt sich eine Ausbildungsgarantie in deutsches Recht umsetzen?

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen einer Ausbildungsgarantie bewerten lassen. Die vom Internationalen Bund (IB) beauftragte Expertise stützt die Forderung des Verbunds nach einer rechtlich verbindlichen Garantie. Diese ermöglicht es allen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, eine anerkannte Berufsausbildung nach BBiG/HwO und Landesrecht (Schulberufe) abzuschließen. Sie soll für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre gelten. Ihre Grundlage bilden die verfassungsrechtlichen Rahmenvorgaben wie die freie Wahl der Ausbildungsstätte und die freie Berufswahl. Ebenfalls gelten die Grundrechte der Unternehmer und Unternehmen, denen die Entscheidung zur Ausbildung ebenso wie die freie Wahl des Vertragspartners zugesichert bleiben. Um den Garantieanspruch umzusetzen, sind betriebliche Ausbildungsplätze durch ein bedarfsgerechtes Angebot an außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen zu ergänzen.

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Jugendarbeitslosigkeit in Europa

In der EU haben über 5,5 Millionen junge Menschen Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. Die Situation erfordert Klarheit über die maßgeblichen institutionellen und ökonomischen Ursachen.

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Jugendgarantie in Europa und Deutschland

Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage nach der Umsetzung der Jugendgarantie in Deutschland. Am 22. April 2013 verabschiedete der Rat der Europäischen Union die Empfehlung zur Einführung einer Jugendgarantie. Dieses Papier wurde als Reaktion auf die teilweise dramatisch gestiegenen Jugendarbeitslosigkeitsquoten in einigen Mitgliedstaaten verabschiedet. Dabei sind unterschiedliche Ausgangslagen zu berücksichtigen: Arbeitslosigkeit trotz guter Qualifikation einerseits und Perspektivlosigkeit nach Verlassen der Schule andererseits. Während erstere die Suche nach qualifizierten Beschäftigungsmöglichkeiten meint, geht es beim Zweiten um eine Qualifizierungsmöglichkeit, d. h. vorrangig um einen Studienplatz oder um eine berufliche Ausbildung, nachrangig um ein Praktikum. Am 8. April 2014 legte die Bundesregierung den nationalen Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland vor. Am 8. und 28. April 2014 führte die Europäische Kommission Konferenzen zur Umsetzung der Jugendgarantie bzw. zu den Beschäftigungsbedingungen in der EU durch. Für Juli 2014 ist eine weitere Konferenz zum Thema Jugendarbeitslosigkeit in Turin geplant, bei der auch die Umsetzung der Jugendgarantie im Fokus stehen wird. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass die Voraussetzungen in Deutschland zur Umsetzung der Garantie bereits weitgehend erfüllt seien.

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