Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen
In der Nacht zu Freitag beschloss der Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Am 7. Juli muss der Bundesrat noch zustimmen. Dann kann das Gesetz zum
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In der Nacht zu Freitag beschloss der Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Am 7. Juli muss der Bundesrat noch zustimmen. Dann kann das Gesetz zum
Bei Experten stößt das geplante Kinder- und Jugendstärkungsgesetz überwiegend auf Kritik. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf deutlich. Die Anhörung fand am Montag (19.6.2017) statt. Die geplanten Regelungen seien unangemessen und nicht praxistauglich. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, erklärte, es sei nicht verwunderlich, dass der Gesetzentwurf viele höchst bedenkliche Regelungsvorschläge enthielte, die die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht mittragen könne. Die Arbeit des Bundesjugendministeriums wurde als unprofessionell kritisiert. Der kinder- und jugendpolitische Sprecher der Linken, Nobert Müller, forderte Ministerin Barley auf, die Reform der Kinder- und Jugendhilfe zu stoppen. Müller begrüßte das Vorhaben der Union, die Reform nicht mittragen zu können. Und dann? Freitag verkündeten Union und SPD, dass Kinder- und Jugendstärkengesetz käme doch. Aber nur in Teilen.
Am 12. April 2017 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Von dem avisierten großen Reformprojekt „inklusive Lösung“ und „Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung“ wurde mittlerweile Abstand genommen. Erste Schritte hin zu einer inklusiveren Gesetzgebung lassen sich in programmatischen Aussagen und Regelungen für die Kindertagesstätten und die Jugendhilfeplanung erkennen. Allerdings sieht der Gesetzentwurf auch eine Aufweichung des Rechtsanspruchs auf Leistungen für junge Volljährige (§ 41) vor und eine Beschränkung der Leistungsberechtigten für das Jugendwohnen (§ 13 Absatz 3). Außerdem ist eine Länderöffnungsklausel für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (§ 78f) vorgesehen, die eine Einschränkung des Leistungsangebotes der Jugendhilfe für diese Personengruppe zur Folge haben könnte. Viele Verbände und auch der Bundesrat sehen die Gesetzesvorlage kritisch und bemängeln die angedachten Veränderungen. Heute (19.06.17) findet die Anhörung im entsprechenden Bundestagsausschuss statt. Auch der Deutsche Caritasverband wird sich gegen Änderungen im Bereich der Jugendsozialarbeit aussprechen. Die Vorsitzende der BAG KJS und des BDKJ, Lisi Maier, wies in einem Fachgespräch der Linken zur SGB VIII-Reform ebenfalls darauf hin, dass das Vorhaben das Jugendwohnen zu stärken (durch eine Soll- statt Kann-Vorschrift) durch die Gesetzesformulierung konterkariert wird. Jugendwohnen als Angebot der Jugendsozialarbeit würde stattdessen sowohl in der Zielrichtung und im Umfang als auch in den Zielgruppen stark eingeschränkt. Die BAG KJS hatte in einem Appell Abgeordnete dazu aufgefordert, von den geplanten Änderungen des Jugendwohnes Abstand zu nehmen.
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