Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen

In der Nacht zu Freitag beschloss der Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Am 7. Juli muss der Bundesrat noch zustimmen. Dann kann das Gesetz zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Damit findet ein Gesetzesvorhaben noch vor der Bundestagswahl einen Abschluss, welches ursprünglich als Reform der Kinder- und Jugendhilfe gestartet war. Unter dem Stichwort „große Lösung“ sollte der Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und einer besseren Ausgestaltung von Leistungsangeboten frei gemacht werden. Davon wurde im Laufe des Verfahrens immer weiter Abstand genommen.

Insgesamt wurden Expert/-innen und Fachverbände unzureichend in den Prozess eingebunden; an vielen Vorschlägen gab es massive Kritik. Der Bundestagsfamilienausschuss hatte nach einer Anhörung darauf hingewirkt, möglicht viele der strittige Punkte aus dem Gesetzentwurf zu entfernen. So wurden die Änderungen zum Pflegekinderwesen zurückgenommen, ebenso die Einschränkungen des Jugendwohnens. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wurden Beratungsansprüche erweitert und die Befugnisse der Heimaufsicht erweitert, unabhängige Ombudsstellen für Kinder und Jugendliche sollen gestärkt werden.

Mit Unverständnis muss jedoch zur Kenntnis genommen werden, dass ob deutlicher Proteste den Ländern die Möglichkeit gegeben werden soll, auf die finanzielle Ausstattung von Leistungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete Einfluss zu nehmen. Hier konnten sich offenbar die Länder mit rein fiskalischen Argumenten durchsetzen. Leider zu Lasten der Leistungsstandards für junge Geflüchtete. Das kann und darf nicht zum Einstieg in eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe führen. Davor hatte auch der arbeit für alle e. V. kürzlich noch eindringlich gewarnt.

Eine wirkliche und konsequente Stärkung von Kindern und Jugendlichen wird mit dem nun beschlossenen Gestz nicht erreicht. Die kommende Bundesregierung wird die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe daher erneut aufnehmen müssen.“

Einen Überblick über die Entwicklung in diesem Verfahren und Informationen zu kritischen Sichtweisen bieten die aufgeführten Links. Die Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses sowie seinen Bericht zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen entnehmen Sie dem Anhang. Dort finden Sie ebenfalls den Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Dieser und die Beschlussempfehlung des Ausschusses waren Basis für die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag am letzten Sitzungtag vor der Sommerpause.

Hin und Her um die SGB VIII-Reform Beratungsstand Bundesrat zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe weiter entwickeln – aber nicht so

Jugendwohnen für alle Auszubildenden erhalten

Keine Sonderregel für junge Geflüchtete in der Kinder- und Jugendhilfe

Reform der Kinder- und Jugendhilfe – Der Deutsche Caritasverband nimmt Stellung

Quelle: BMFSFJ; Deutscher Bundestag

Dokumente: Aenderungsantrag_CDU_CSU_SPD_Gesetzentwurf_zur_Staerkungung_von_Kindern_und_Jugendlichen_18_13_127.pdf

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