Existenzsichernde Leistungen für Auszubildende
Durch das ab 1. August 2016 geltende „Rechtsvereinfachungsgesetz“ ergeben sich Änderungen der SGB II-Leistungen für Auszubildende. Der Rechtsanwalt Joachim Schaller aus Hamburg hat ein ausführliches
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Durch das ab 1. August 2016 geltende „Rechtsvereinfachungsgesetz“ ergeben sich Änderungen der SGB II-Leistungen für Auszubildende. Der Rechtsanwalt Joachim Schaller aus Hamburg hat ein ausführliches
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) typisierte Flüchtlingsgruppen nach Alter und Bildungsstand. Abhängig von den tatsächlichen Entscheidungen in den Asylverfahren werden derzeit für 2016 320.000 bis 390.000 Personen im erwerbsfähigen Alter mit anerkanntem Schutzstatus angenommen. Im Jahre 2015 wurden 1,1 Mio Flüchtlinge im elektronischen System zur Erstverteilung Asylbegehrender (EASY-System) erfasst. Fast die Hälfte der volljährigen Asylbewerber, die 2015 registriert wurden, hat ein Gymnasium, eine Fachhochschule oder Hochschule besucht (46%) – gewichtet in Abhängigkeiten von der Bleibewahrscheinlichkeit. 26% gaben an eine Mittel- oder Fachschule besucht zu haben. 25% besuchten keine oder eine Grundschule. Das Niveau der Schulbildung scheint höher als das der beruflichen Bildung. In Bezug auf die Integration in den Arbeitsmarkt besteht zumindest kurzfristig das größte Potenzial in Helferberufen. Angesichts des hohen Anteils von Personen, die angeben, vor ihrer Flucht ein Gymnasium oder eine Hochschule besucht zu haben, könnte eine erhebliche Zahl von Flüchtlingen ihre Bildungsbiografien an deutschen Hochschulen fortsetzen. Potenzial besteht auch für die berufliche Bildung. 30 Prozent der Flüchtlinge sind im Alter von 18 bis unter 25 Jahren. Allerdings müssen für viele dieser Personen durch eine Qualifizierung an allgemeinbildenden Schulen zunächst die Voraussetzungen für die Integration in Ausbildung geschaffen werden.
Paritätischer zieht negative Gesamtbilanz in seinem Jahresgutachten. Eine armutspolitisch „ungenügende“ und insgesamt „alarmierende“ Gesamtbilanz attestiert der Paritätische Wohlfahrtsverband der Bundesregierung. Trotz anhaltend guter Wirtschaftsentwicklung verharre die Armut in Deutschland auf hohem Niveau und verfestige sich die ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen, so die Analyse ausgewählter sozioökonomischer Indikatoren. Jüngste Gesetzesmaßnahmen drohten die bestehende Ungleichheit sogar noch zu verschärfen, so das Ergebnis des Gutachtens. Der Paritätische formuliert in seinem Jahresgutachten Handlungsempfehlungen an die Politik und fordert u.a. den Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung, eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in Hartz IV sowie eine durchgreifende Rentenreform.
Die Eckpunkte für ein Integraionsgesetz sehen für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive eine weitgehende Öffnung der etablierten Strukturen staatlicher Integrationsförderung vor. Flüchtlinge sollen in die bestehenden Regelsysteme des Förderns und Forderns einbezogen werden. Damit Asylbewerber mit anerkannten Flüchtlingen, anderen Drittstaatsangehörigen, die nicht aus humanitären Gründen nach Deutschland gekommen sind, aber auch mit Personen ohne Migrationshintergrund, die Hartz IV-Leistungen beziehen, gleichgestellt werden. Soziale Wohlfahrtsverbände mahnen an, dass Fordern das Fördern voraussetze und die entsprechenden Angebote nun massiv und passgenau ausgebaut werden müssten. Die Bundesregierung beabsichtigt, auf ihrer Klausurtagung am 24. Mai 2016 den Gesetzentwurf zu beschließen.
Bisher erfolgte die berufsbezogene Sprachförderung über ein mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördertes Bundesprogramm. Dieses läuft Ende 2017 aus. Künftig wird die berufsbezogene Sprachförderung
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beschreibt in seinem aktuellen Kurzbericht die Ausgangssituation junger Menschen mit Behinderungen und analysiert verschiedene Fördermöglichkeiten. Dabei kommen die Arbeitsmarktfoscherinnen zum dem Schluss, dass die berufliche Ersteingliederung junger Menschen mit Behinderung in Deutschland fast ausschließlich von der Bundesagentur für Arbeit finanziert wird. Zwei Fünftel der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden haben eine Lernbehinderung, je ein weiteres Fünftel hat eine psychische oder eine geistige Behinderung. Während der Anteil derjenigen mit einer Lernbehinderung rückläufig ist, hat der Anteil mit einer psychischen Behinderung zugenommen. Das Bildungsniveau der Personen in Ersteingliederung ist im Vergleich zur gleichaltrigen Gesamtbevölkerung niedrig. Fast ein Fünftel hat keinen Schulabschluss.
Wie sollen Schutzberechtigte sozial und ökonomisch abgesichert werden? ein wesentlicher „Sicherungsfaktor“ ist die Integration in den Arbeitsmarkt. Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Migration
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat eine Stellungnahme zur anstehenden SGB II-Reform verabschiedet. Nach Einschätzung des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit enthält der Gesetzentwurf einige förderliche Neuerungen für junge Menschen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. begrüßt die neuen Möglichkeiten für benachteiligte und beeinträchtigte Jugendliche, die durch die SGB II-Reform geschaffen werden sollen. Die Beratung wird ausgebaut; die vorrangige Vermittlung junger Menschen in Ausbildung wird festgeschrieben; Schnittstellen zu BAB und BAföG werden entschärft. Der § 16 h SGB II schafft neue Fördermöglichkeiten, die seitens der katholischen Jugendsozialarbeit begrüßt werden. Leider ausgeblieben, und damit einer der großen Mängel des Reformvorhabens, ist die Entschärfung der Sanktionspraxis für junge Menschen unter 25 Jahren. Mit § 34 SGB II werden sogar versteckt verschärfte Sanktionsregeln eingeführt. Davon ist Abstand zu nehmen. Mit § 31a SGB II droht jungen Menschen immer noch die Gefahr, in die Obdachlosigkeit getrieben zu werden. Hier hat der Gesetzgeber nachzubessern.
Die Jugendberufsagenturen in Deutschland auf der einen Seite, auf der anderen Seite die Missions locales pour l’insertion professionnelle et sociale des jeunes in Frankreich. Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen den – unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern verpflichteten – Institutionen soll in Deutschland mit Hilfe von Jugendberufsagenturen verbessert werden. Jugendberufsagenturen wurden in Deutschland zwischen 2010 und 2012 modellhaft erprobt, 2013 wurde die flächendeckende Einführung beschlossen und 2014 auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung fixiert. Dieser Prozess wird von Seiten der Jugendsozialarbeit mit großem Interesse fachlich begleitet und – im Sinne der betroffenen Jugendlichen – kritisch gewürdigt. Etwa wenn der Eindruck entsteht, dass in den bisher arbeitenden Jugendberufsagenturen vor Ort nicht alle Partner wirklich gleichberechtigt beteiligt sind. Insbesondere die Jugendhilfe sieht sich in der Gefahr, oder jugendhilfespezifische Ansätze nicht ausreichend umgesetzt werden (können). In Frankreich existieren mit den Missions Locales schon seit den 80er-Jahren niedrigschwellige Anlaufstellen für alle Jugendlichen, die Unterstützung auf ihrem Weg in den Beruf brauchen. Was können wir in Deutschland davon lernen? Nach der Devise: „Es kann nie schaden, einen Blick über die Grenze zu riskieren“ hat der Internationalen Bund (IB) im Rahmen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit eine mehrtägige Fachkräftereise organisiert, die Vertreter/-innen der Jugendsozialarbeit, der Jugendhilfe und der Wissenschaft unter der Überschrift „ Missions Locales – ein Modell für die Jugendberufsagenturen in Deutschland?“ einen sehr guten Einblick in die jugendpolitische Debatte und die Ausbildungssituation in Frankreich bot.