Autor: Silke Starke-Uekermann

Integration Geflüchteter und Geringqualifizierter in den deutschen Arbeitsmarkt

Um geflüchtete Menschen und Geringqualifizierte bestmöglich in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren, ist eine große gesamtgesellschaftliche Anstregung unerlässlich. Viele dieser Menschen finden nicht von heute auf morgen den Weg in den erstern Arbeitsmarkt. Fehlende Sprachkenntnisse und Qualifizierungsunterschiede sind wesentliche Hürden für eine nachhaltige Beschäftigung. Deshalb haben sich der Vorstand und Verwaltungsrat der BA, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf ein neues Kooperationsmodell verständigt, das auf bewährten Förderansätzen aufbaut. Damit erwerbsfähige, nicht mehr berufsschulpflichtige Personen mit Migrationshintergrund und mit erheblichen Sprachdefiziten besser und schneller in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integriert werden können, setzt die Regionaldirektion und der Zusammenschluss der Arbeitgeber in Baden-Württemberg auf eine modulare Teilqualifizierung. Flächendeckend soll in Baden-Württemberg die Integrationsqualifizierung Sprache und Beruf (IQSB) umgesetzt werden. Für die Umsetzung der IQSB wurden die fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalte der Module, die sich am Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufes orientieren, mit der Vermittlung von Fachsprache und (Arbeits)Kultur angereichert. Die Maßnahme dauert sechs Monate.

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Alle Jugendlichen aus einer Hand fördern: Armutskarrieren beenden

Viele junge Menschen gehen immer noch leer aus auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. 65 Prozent der unter 25-jährigen Arbeitslosen sind ohne Berufsabschluss. Ihnen bleiben Chancen verwehrt. Häufig sind sie von Armut betroffen oder bedroht. Oft setzt sich das über Generationen fest. Solchen Armutskarrieren will der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein Ende setzen. Auch das Hin- und Herschieben zwischen Jobcenter und Arbeitsagentur soll ein Ende haben. Denn jenachdem, ob die Eltern gerade in Arbeit sind oder nicht, wechselt die Zuständigkeit der Behörden. Damit werden die Jugendlichen immer wieder mit neuen Ansprechpersonen konfrontiert. Bieziehen ihre Eltern Hartz IV, sind die Jobcenter für die Jugendlichen zuständig. Ist dies nicht der Fall, sind die Arbeitsagenturen ihr Ansprechpartner. Die Arbeitgeber und die Gewerkschaften (beide im BA-Verwaltungsrat) schlagen vor, dass zukünftig alle jungen Menschen von den Arbeitsagenturen betreut werden, sofern sie unter 25 Jahren sind und noch keine Erstausbildung abgeschlossen haben. Diese Betreuung soll aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Außerdem sollen die Arbeitsagenturen die alleinige Zuständigkeit für Rehabilitanden erhalten. Der BA-Verwaltungsrat verspricht sich durch die Beseitigung der Schnittstellenprobleme eine effiziente Beratung, Betreuung und Eingliederung die dem Sozialsystem langfristig erhebliche Kosten erspart.

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Leitfaden Sozialhilfe von A-Z

Die grundlegend überarbeitete Neuauflage des bekannten „Standardwerks für Arbeitslosengeld II-Empfänger“ ist erschienen. Er stellt zugleich mit den Regelungen des Arbeitslosengelds II auch die Regelungen der

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