Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden die bundesweite Inanspruchnahme und die kommunale Umsetzung des „Bildungs- und Teilhabepakets“ evaluiert. Im Mittelpunkt stehen drei Fragen: Wird die Intention des Gesetzgebers erfüllt? Kommen die Leistungen bei den Leistungsberechtigten an? Und welche Faktoren beeinflussen dies? Das Gesamtforschungsvorhaben bestand aus drei eigenständigen Teilprojekten. Die Ergebnisse sind erschütternd. Nur 52 Prozent der grundsätzlich leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen hat Unterstützung aus diesem Paket in Anspruch genommen. Die Gründe für die geringe Inanspruchnahme sind falsch konzipierte Förderleistungen, aufwändige Beantragungsverfahren, Informationsdefizite, die Stigmatisierung der Kinder und Jugendlichen oder das Fehlen von förderfähigen Angeboten. Das Deutsche Kinderhilfswerk übt Kritik und fordert die Bundesregierung auf, das Bildungs- und Teilhabepaket zu den Akten zu legen.