Tag: 26. Mai 2014

Arbeitsmarktreformen und „Beschäftigungswunder“ in Deutschland

Das Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen legt Studie zu den Auswirkungen der Hartz-Reformen vor: In Deutschland wurden in den Jahren 2002 bis 2005 sehr weitreichende Arbeitsmarktreformen umgesetzt, die die vorher verbreitete Vorstellung einer deutschen „Reform-Sklerose“ widerlegten. Der im engeren Sinne arbeitsrechtliche Anteil dieser Reformen war jedoch sehr gering; in der Hauptsache ging es darum, das Sozialleistungs- und Aktivierungsregime für Arbeitslose und für Bedürftige im Erwerbsalter in Richtung einer „work first“-Strategie umzubauen. Diese Reformen waren außerordentlich kontrovers und haben die parteipolitische Landschaft in Deutschland verändert. Kurz nach den Reformen setzte eine Trendwende am deutschen Arbeitsmarkt ein: Die Arbeitslosigkeit ging zurück, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm wieder zu, und der deutsche Arbeitsmarkt erwies sich in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 als außerordentlich resilient. Seitdem ist die deutsche Wirtschaft in einem Ausmaß erfolgreich, das zunehmend Besorgnisse über wirtschaftliche Ungleichgewichte in Europa auslöst.

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Wirtschaftswachstum sozial inklusiver gestalten

Die OECD legt den Wirtschaftsbericht für Deutschland vor: Der deutschen Wirtschaft wird ein gutes Zeugnis ausgestellt, aber die sozial integrative Leistung des Wirtschaftswachstums wird als unzureichend angemahnt. Die Einkommensungleichheit ist zwar niedriger als in den meisten OECD-Volkswirtschaften, der Anteil der Niedriglohnbeschäftigungen hat jedoch deutlich zugenommen. Die öffentlichen Investitionen sind gering, und die staatlichen Ausgaben für wichtige Dienstleistungen zur Förderung eines inklusiven Wachstums und insbesondere für Kinderbetreuungseinrichtungen müssen weiter angehoben werden. Ungleichheit und relative Armut haben in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre zugenommen. Armutsrisiken bestehen zunehmend für Arbeitnehmer mit vergleichsweise geringem Beschäftigungsschutz oder eingeschränktem Zugang zur Arbeitslosenversicherung sowie für viele Teilzeitbeschäftigte und selbstständig Beschäftigte. Jugendliche ohne Abschluss des Sekundarbereichs II laufen Gefahr, ihre Beschäftigungsaussichten ein Leben lang beeinträchtigt zu sehen, und der Bildungserfolg ist nach wie vor stark vom sozioökonomischen Hintergrund abhängig.

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Neue Förderrunde Jobstarter – für die Zukunft ausbilden

Das Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlichte die Förderrichtlinie für das Programm „Jobstarter“ in der neuen ESF-Förderperiode: JOBSTARTER plus unterstützt die Ziele des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland und ist Teil der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung zur Stärkung der Bildungschancen und Erhöhung der Durchlässigkeit im Bildungssystem sowie Teil der BMBF-Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“. Das Programm JOBSTARTER plus trägt durch die Förderung von Konzepten im Bereich der regionalen Strukturentwicklungen zu Fortschritten im Übergang Schule-Ausbildung bei. Es verbindet aktuelle berufsbildungspolitische Themen mit den jeweiligen regionalen Gegebenheiten und Entwicklungspotenzialen in der Wirtschaft und verfolgt eine wirtschaftsnahe Ausgestaltung der Ausbildungsstrukturförderung. Konzepte und Dienstleistungen der geförderten Projekte richten sich daher vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen.

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Wie wird die Berufliche Bildung zukunftssicher für alle jungen Menschen?

Die Berufliche Bildung verbessern, das wollen alle Fraktionen im Bundestag und haben entsprechende Anträge in das Parlament eingebracht: Die Durchlässigkeit im Bildungssystem soll höher werden. Das fordern die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in einem gemeinsamen Antrag. Zudem möchten die Fraktionen, dass sich der Deutsche Bundestag für die Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung einsetzt und den Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs 2010-2014 zur Allianz für Aus- und Weiterbildung fortentwickelt. Ferner treten die Abgeordneten dafür ein, die „Bildungsketten“ so zu entwickeln, dass die duale Berufsausbildung gegenüber einer außerbetrieblichen Ausbildung vorrangig angestrebt und angeboten wird. Das Recht auf Ausbildung für alle jungen Menschen fordert die Linke in einem eigenen Antrag. Jeder soll eine vollqualifizierte Ausbildung aufnehmen können. Zudem muss nach Auffassung der Fraktion sichergestellt werden, dass die „freie Wahl der Ausbildungsstätte“ nach Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz gewährleistet wird. Die Linke tritt dafür ein, allen ausbildungsinteressierten jungen Menschen eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu ermöglichen, indem eine gesetzliche Umlagefinanzierung geschaffen wird, die alle Betriebe für die Ausbildung junger Menschen in die Pflicht nimmt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert notwendige Strukturreformen zur Modernisierung und Öffnung der beruflichen Bildung umzusetzen und die wenig effizienten Maßnahmen des bisherigen Übergangssystems in eine effektive Förderung zu überführen.

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