So funktioniert die Abschiebung aus Deutschland – Droht künftig nach dem Asylantrag der Knast?

… „Fünf Uhr morgens, es läutet Sturm. Männerstimmen rufen: „Aufmachen, Polizei.“ Aus dem Schlaf gerissen, wird die Familie aufgefordert, das Nötigste zusammenzupacken, jeder eine Tasche mit maximal zwölf Kilogramm. Für einen Abschied bleibt keine Zeit, auch nicht, noch jemanden zu verständigen. „Das können Sie am Flughafen tun“, erklärt ein Beamter, „in zwei Stunden müssen wir dort sein, um zehn Uhr geht Ihr Flieger.“ So beginnt eine typische Abschiebung, von der 7651 Menschen in Deutschland im Jahr 2012 betroffen waren. Ist gepackt, geht es zum Flughafen, wo die „Schüblinge“ – so heißen sie ab jetzt – von der Bundespolizei erwartet werden. Die sichtet die Schubunterlagen und übergibt sie der Fluggesellschaft, dann geht es – bei Widerstandshandlungen gegebenenfalls auch gefesselt- über das Rollfeld auf die letzten Sitze der noch leeren Maschine. Drohen Schwierigkeiten, fliegt ein Polizeibeamter mit. Am Zielort werden die Schüblinge der dortigen Polizei übergeben. Damit endet die deutsche Verantwortlichkeit.

Die Abschiebung steht am Ende eines meist längeren Aufenthalts in Deutschland. Erste Voraussetzung ist, dass Ausländer(innen) ausreisepflichtig sind. Dies ist der Fall, wenn sie einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht (mehr) besitzen… Die weitere Voraussetzung ist, dass die Ausreisepflicht auch vollziehbar sein muss. Dies ist der Fall, wenn Ausländer(innen) unerlaubt eingereist sind. Ebenso, wenn sie die Verlängerung ihres Visums nicht beantragt haben oder wenn trotz AntragsteIlung nicht die Fiktion eines legalen Aufenthalts eintritt…oder wenn ein Verwaltungsakt ergangen ist, der die Ausreisepflicht begründet. Beispiele sind die Ablehnung von Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder eine Ausweisung, wenn sie bestandskräftig ist oder einem Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung (mehr) zukommt…
Es geht um ‚Personen, die kein Aufenthaltsrecht (mehr) haben und bei denen bindend festgestellt ist, dass sie sofort oder innerhalb einer bestimmten Frist ausreisen müssen. Im Regelfall haben sie eine schriftliche Entscheidung erhalten, etwa die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder eines Asylantrags. Der Bescheid enthält auch eine Abschiebungsandrohung mit Fristsetzung. Im Paragraphendeutsch liest sich dies beispielsweise so: „Sie sind verpflichtet, das Bundesgebiet bis spätestens vier Wochen nach Vollziehbarkeit der Ausreisefrist zu verlassen. Sollten Sie nicht fristgerecht ausreisen, werden Sie in das Land XY abgeschoben.“

Da diese Verfahren oft mehrere Jahre dauern, erleben Betroffene die tatsächliche Abschiebung als politische Katastrophe. Der Rechtsanwalt Hubert Heinhold aus München beschreibt die Grundlagen und Abläufe der Verfahren eindrücklich im Migration und Integration Info der der neuen Caritas“.

Viele der abzuschiebenden Personen trauen den beschönigenden Beschreibungen über ihr Heimatland nicht. Sie fürchten sich vor einer Rückkehr. Auch ist vielen von ihnen Deutschland vertraut geworden. Sie fühlen sich hier heimisch und haben Beziehungen geknüpft. Damit das künftig nicht mehr so schnell passiert, plant Bundesminister de Maiziére (CDU) eine Verschärfung des Bleibe- und Aufenthaltsrechts sowie drastische Verschärfungen des Asylrechts.

De Maizière (CDU) hat einen Gesetzesentwurf zur Reform des Bleibe- und Aufenthaltsrechts vorgelegt. Der Gesetzesentwurf scheint die gesetzgeberische Umsetzung der rassistischen Hetze von NPD, AFD, ProNRW bis hin zur CSU. Wenn das umgesetzt wird, wird das Asylrecht faktisch ausgehebelt. Will man damit die Masseninhaftierung von Asylsuchenden durchsetzen?
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisiert an dem Entwurf nicht nur neue Bürokratismen und Erschwernisse für Asylsuchende, sondern spricht von einem „gigantischen Inhaftierungsprogramm“. Von menschenwürdig und großzügig ausgestaltetem Asylrecht kann da scheinbar keine Rede mehr sein. „

www.harald-thome.de/media/files /140407_Ref.-G.z.-n.-Bleiberecht_Aufenthaltsbeendigung.pdf
www.n-tv.de/politik/politik_kommentare/Nach-dem-Asylantrag-gehts-in-den-Knast-article12803886.html
www.ggua.de/fileadmin/downloads/gesetze/Referentenentwurf__KOALA_2014__Schreibgeschuetzt_.pdf

Quelle: neue caritas – Migration und Integration INfo 2; Harald Thomé

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