Schlagwort: Inklusion

Gelingt so die inklusive Schule: Das Rügener Inklusionsmodell

Im Zeitraum 2010 bis 2014 fand auf der Insel Rügen ein Modellversuch zur Entwicklung und Erprobung eines inklusiven Förderkonzepts für Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung statt. Bisherige Beschulungsformen wie Diagnoseförderklassen (DFK), Sprachheilgrundschulklassen und Lese-Rechtschreibklassen bzw. Leseintensivmaßnahmen oder Förderschulklassen wurden nicht mehr eingerichtet, stattdessen wurde versucht, alle Kinder mit besonderen Förderbedarfen in der jeweils wohnortnahen Grundschule angemessen zu fördern. Das dabei auf Rügen erprobte Konzept basiert auf dem US-amerikanischen Response to Intervention-Ansatz, der die Elemente Mehrebenenprävention, evidenzbasierte und datengeleitete Praxis miteinander verbindet. Dieser Ansatz gilt international als wissenschaftlich bewährt. Das Rügener Inklusionsmodell (RIM) bzw. das Praxisprojekt Präventive und integrative Schule auf Rügen (PISaR) ist der erste flächendeckende Versuch der Nutzung des RTI-Ansatzes in Deutschland.

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Inklusion wird in der Sekundarstufe unzureichend umgesetzt

Die Bertelsmann Stiftung stellt in einer neuen Studie fest, dass Inklusion an weiterführenden Schulen ein Fremdwort bleibt. Der Inklusionsanteil an deutschen Schulen erreichte im Schuljahr 2013/2014 zwar den höchsten Wert (31,4 Prozent) seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention, aber dennoch bleibt der Anteil an Schülerinnen und Schülern an Förderschulen nahezu unverändert. In der Sekundarstufe ist Inklusion eine Ausnahme. Je höher die Bildungsstufe, desto geringer ist die Chance auf Inklusion. Wenn, dann findet Inklusion an Hauptschulen oder Gesamtschulen statt. Auch die berufliche Ausbildung hinkt hinterher.

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Erwartungen an ein Bundesteilhabegesetz

Die Reform der Eingliederungshifle für behinderte Menschen ist eine wichtiges – für manche überfälliges – Vorhaben. Das damit verbundene Bundesteilhabegesetz wird mit Spannung erwartet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sowie der Deutsche Verein (DV) haben Anforderungen an ein solches Gesetz formuliert. Für den DGB muss die Reform für die Zielgruppe nicht erwerbsfähige behinderte Menschen, die bislang im betreuten Wohnen (375.000 Personen) und in Werkstätten für behinderte Menschen (264.000 Personen) oder in Tagesförderstätten (26.000 Personen) Leistungen der Eingliederungshilfe durch das Sozialamt benötigen, ebenso zu deutlichen Teilhabeverbesserungen führen, wie für erwerbstätige Menschen mit Behinderung, die aufgrund der Kosten ihrer Behinderung diese Unterstützung in Anspruch nehmen. Der Deutsche Verein erwartet von einem Bundesteilhabegesetz, dass die gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe der Menschen mit Behinderung im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) weiter umgesetzt und ausgebaut wird. Sofern Teilhabe nicht durch generelle Maßnahmen hergestellt wird, sind individuelle Leistungen zur Überwindung von personenbedingten oder umweltbezogenen Barrieren in Betracht zu ziehen. Die Eingliederungshilfe steht als bedeutende Teilhabeleistung im Fokus. Sie ist als maßgebliches Instrument der selbstbestimmten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft daher im Sinne der BRK weiterzuentwickeln.

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Ein „mangelhaft“ für Deutschland in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Wie wird die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umgesetzt? Das kontrolliert und bewertet ein entsprechender UN-Ausschuss. Für Deutschland fällt die Bewertung sehr schlecht aus. Kritik hat der Ausschuss in fast allen Themenbereichen geäußert. Im Bereich der schulischen Inklusion hat der UN-Fachausschuss Deutschland dringend empfohlen, ein inklusives Bildungssystem in allen Bundesländern einzuführen. Förderschulen sollten abgebaut werden, um Inklusion möglich zu machen und mehr Kindern mit Behinderungen den Weg in die Regelschulen zu eröffnen. Dafür müssten die Schulen entsprechend ausgestattet werden und die Lehrerausbildung reformiert werden. Der Ausschuss bemängelte die unzureichende Inklusion behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt und kritisierte auch die Rolle der Behindertenwerkstätten.

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