Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland

Auszüge aus dem Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren:
“ (…) Aus Untersuchungen der Unterzeichnenden geht eindeutig hervor, dass nach wie vor Mängel an vielen Stellen des Verfahrens auftreten. Zu Beginn des Verfahrens fehlt es an der Vermittlung von Informationen an die Asylsuchenden, die es ihnen ermöglicht, ihre Rechte und Pflichten effektiv wahrzunehmen. Das vom BAMF ausgeteilte Merkblatt ist nicht ausreichend, um dies zu gewährleisten. Die zu Beginn der Anhörung durchgeführte formelhafte Belehrung der Asylsuchenden ist ebenfalls unzureichend. Darüber hinaus wird Asylsuchenden teilweise kein effektiver Zugang zu rechtlicher Beratung und Vertretung ermöglicht. (…)

Im Rahmen der Anhörung führen eine unzureichende Gesprächsführung sowie Verletzungen der Vorhaltepflicht regelmäßig zu einer mangelhaften Sachaufklärung, die sich im Ergebnis negativ für die Asylsuchenden auswirkt. (…) Als besonders gravierend fallen Verfahren auf, in denen Anhörende von vornherein nicht objektiv und unvoreingenommen an die Befragung herangehen. Vom BAMF eingesetzte Sprachmittler_innen übersetzen teilweise falsch oder nicht wortgenau, was sich nachteilig für die Asylsuchenden auswirkt und schwierig nachzuweisen ist. Durch diese Mängel im Rahmen der Anhörung wird Asylsuchenden entgegen rechtlichen Vorgaben nicht hinreichend Gelegenheit gegeben, ihren Asylantrag vollständig zu begründen. (…)

Häufig wird auch das Vorbringen der Asylsuchenden nicht mit der nötigen Objektivität und Sorgfalt bewertet. Teilweise wurden unsachgemäße Ausführungen in Bescheiden dokumentiert, die befürchten lassen, dass die verantwortlichen Mitarbeitenden des BAMF von vornherein darauf abzielten, den Asylantrag (meist als „offensichtlich unbegründet“) abzulehnen. (…)

Auch an anderen Stellen des Verfahrens kommt das BAMF seiner Untersuchungs- und Sachaufklärungspflicht nicht nach, indem es beispielsweise keine Beweismittel erhebt. Besonders häufig verweigert das BAMF pflichtwidrig die Beweiserhebung in Fällen, in denen Antragstellende aus gesundheitlichen Gründen ein Abschiebungsverbot geltend machen. (…)

Da viele der bereits in 2005 festgestellten Mängel weiterhin bestehen, ist anzunehmen, dass unabhängig von den Antragszahlen strukturelle Mängel im deutschen Asylverfahren vorliegen, die angesichts der zu gewährleistenden Verfahrensgarantien behoben werden müssen. Nicht erst die Überlastung des BAMF durch gestiegene Antragszahlen hat also zur Entstehung dieser Mängel geführt. (…)

Zentrale Forderungen der unterzeichnenden Organisationen
Die zentrale Forderung der Unterzeichnenden des (…) Memorandums ist die uneingeschränkte Gewährleistung der asylrechtlichen Verfahrensgarantien. Unabhängig von den Antragszahlen muss sichergestellt werden, dass Antragstellende ein faires Verfahren erhalten, das ihnen ermöglicht, ihre Verfolgungsgründe umfassend darzulegen und dass diese auch entsprechend berücksichtigt werden. Angesichts der zu gewährleistenden Verfahrensgarantien müssen seit Jahren bestehende und durch aktuelle Entwicklungen verschärfte Mängel dringend behoben werden. Hierzu stellen die unterzeichnenden Organisationen folgende konkrete Forderungen und Handlungsempfehlungen auf:

Information der Asylsuchenden: ## Vor der Anhörung soll Asylsuchenden der Zugang zu unabhängiger, kostenloser und qualifizierter Verfahrensberatung gewährleistet werden, die durch eine entsprechende Rechtsberatung zu flankieren ist.
## Das BAMF muss die Antragstellenden zu Beginn des Asylverfahrens über die einzelnen Verfahrensschritte umfassend informieren und sicherstellen, dass Betroffene ihre Rechte und Pflichten tatsächlich verstehen.
Anhörung: ## Asylsuchenden muss in der Anhörung eine zusammenhängende Darstellung der Gründe für ihren Asylantrag ermöglicht werden. Die Befragung muss insgesamt unvoreingenommen und verständnisvoll sein.
## Widersprüche in ihren Angaben sind den Asylsuchenden zwingend vorzuhalten. Der dem Asylantrag zugrundeliegende Sachverhalt ist vom BAMF vollumfänglich aufzuklären. Anhörende haben zur Ermittlung aller wesentlichen Tatsachen leitende (Nach-)Fragen zu stellen. (…)
## Nur speziell ausgebildete Sprachmittler_innen, die sich in beiden Sprachen fließend und fehlerfrei ausdrücken können, sollen im Asylverfahren eingesetzt werden. (…)
## Vonseiten des Bundesamtes ist zu gewährleisten, dass Asylsuchende von ihrem Recht Gebrauch machen können, sich bei der Anhörung durch einen Beistand ihrer Wahl begleiten zu lassen, wenn die Antragstellenden eine entsprechende Willensbekundung abgeben.
## Nach der Anhörung hat eine Rückübersetzung zu erfolgen und Asylsuchende müssen die Gelegenheit haben, die protokollierten Angaben zu überprüfen und zu ergänzen. Darüber hinaus sollte den Asylsuchenden vor Erlass eines ablehnenden Bescheides eine erneute Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt werden.
Entscheidung: ## Alle im Rahmen der Anhörung vorgetragenen Gründe sind sorgfältig zu prüfen und zu bewerten. Die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben hat neutral und anhand objektiver Kriterien zu erfolgen.
## Die Sachentscheidung ist von derjenigen Person zu treffen, die die Anhörung durchgeführt hat.
Allgemeine Verfahrensfragen: ## Eine effektive Qualitätssicherung ist umgehend umzusetzen. Offensichtlich fehlerhafte Bescheide müssen von Amts wegen aufgehoben werden. Eine unnötige Belastung der Gerichte muss vermieden werden.
## Besondere Bedürfnisse von Asylsuchenden müssen frühzeitig erkannt werden und diese Personen
müssen die erforderliche Unterstützung erhalten, um Verfahrensgarantien auch in diesen Fällen
sicherzustellen.
## Auf Sprachanalysen, die meist ungeeignet sind, um Rückschlüsse auf die Herkunft einer Person zu ziehen, sollte möglichst verzichtet werden.
## Zur Vermeidung einer überlangen Verfahrensdauer sollte eine Altfallregelung eingeführt werden. Für Antragstellende aus Herkunftsländern mit hohen Anerkennungsquoten sollten unbürokratische schriftliche Anerkennungsverfahren wieder eingeführt werden. (…)
## Bei der angestrebten zügigen Bearbeitung von Asylverfahren ist sicherzustellen, dass die Rechtsstaatlichkeit und Verfahrensstandards gewährleistet bleiben.
Fazit: Qualität vor Schnelligkeit.
Qualität geht vor Schnelligkeit. Eine Ausrichtung des Asylverfahrens anhand der zu gewährleistenden Verfahrensgarantien ist unabdinglich, um den Schutz von Asylsuchenden sicherzustellen. Es ist daher wichtig, auf immer wieder vorkommende Mängel in den Asylverfahren beim BAMF hinzuweisen und geeignete Maßnahmen zu fordern, um diese Mängel weitgehend abzustellen. (…) Um strukturelle Mängel zu beseitigen, fordern wir daher dringend, dauerhafte Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Aufstockung von qualifiziertem Personal vorzunehmen. Die herausfordernde Aufgabe von Personen, die Anhörungen durchführen und asylrechtliche Entscheidungen treffen, darf nicht unterschätzt werden.

Ursula Gräfin Praschma, Abteilungspräsidentin beim BAMF für „internationale Aufgaben, Grundlagen des Asylverfahrens und Migration“ hat in einem auf der Homepage des BAMF am 28. Juli 2016 veröffentlichten Artikel über die Bedeutung der Genfer Flüchtlingskonvention ausgeführt, dass die Prüfung der Asylanträge und die Entscheidung darüber für die Entscheiderinnen und Entscheider eine riesige Verantwortung bedeute:
„Entscheiderinnen und Entscheider müssen sich bewusst sein, dass ein Mensch, der sich um die Anerkennung als Flüchtling bemüht, in einer besonders verletzlichen Lage befindet. Er hält sich in einer fremden Umgebung auf, in der er sich interkulturell zurechtfinden muss und er kann sich nicht in seiner eigenen Sprache verständigen. Das Verfahren und die Zuständigkeiten sind ihm fremd. Beim Kontakt zu Behörden in seinem Heimatland hat er in den meisten Fällen schlechte Erfahrungen gemacht. Auch kann er in der Regel keine Beweise für die Verfolgung vorlegen. Deshalb bedarf es einer speziellen Ausbildung der Entscheiderinnen und Entscheider des Bundesamtes.“

Diese Haltung muss die Praxis der Asylverfahren nach Auffassung der unterzeichnenden Verbände grundlegend prägen.“

Das Memorandum in vollem Textumfang entnehmen Sie dem Anhang.

Quelle: KAM

Dokumente: Memorandum_fuer_faire_und_sorgfaeltige_Asylverfahren_in_Deutschland_2016.pdf

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