Studie: Zuwanderung im substanziellen Umfang notwendig
Die Bertelsmann Stiftung bietet mit der Analyse „Zuwanderung und Arbeitsmarkt” Zahlen und Erkenntnisse, die auf zwei aktuelle Debatten wirken: über Migration und über den Standort
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Die Bertelsmann Stiftung bietet mit der Analyse „Zuwanderung und Arbeitsmarkt” Zahlen und Erkenntnisse, die auf zwei aktuelle Debatten wirken: über Migration und über den Standort
Ein Kommentar von Dr. Heinz Müglich, Bildungsberater der GF-H Beratungsstelle Frankfurt am Main und Dr. Michael Herkendell, Leiter der GF-H Koordinierungsstelle.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit und deren Mitglieder machen sich in verschiedenen Bereichen stark für junge Menschen, die Unterstützung brauchen. Übersichtliche Factsheets beschreiben ausgewählte Arbeitsfelder.
Diskriminierung ist für viele Menschen in Deutschland Teil ihres Alltags. Deshalb bedarf es bei den Jugendmigrationsdiensten nicht nur einer fachlich kompetenten Beratung, sondern auch einer
Bereits im Jahr 2005 veröffentlichte ein breites Bündnis von Wohlfahrtsverbänden, Vereinigungen von Anwält_innen und Richter_innen und Menschenrechtsorganisationen ein gemeinsames „Memorandum zur derzeitigen Situation des deutschen Asylverfahrens“, in dem das Bündnis Kritik übte. Sorge bereitete den Unterzeichner_innen des Memorandums die Behandlung von Asylanträgen, insbesondere die Qualität von Anhörungen und Entscheidungen im Asylverfahren. Knapp zehn Jahre nach der Veröffentlichung des ersten Memorandums entstand bei unterzeichnenden Verbänden der Eindruck, dass sich an der in 2005 kritisierten Situation kaum etwas zum Positiven verändert hat. Daher sah sich das Bündnis herausgefordert, sein Anliegen wiederholt deutlich zu formulieren. Das neue Memorandum weist auf strukturelle Mängel im deutschen Asylverfahren hin. Es arbeitet die gesetzlichen Vorgaben und Pflichten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den verschiedenen Phasen des Asylverfahrens heraus und stellt diesen die häufigsten festgestellten Mängel gegenüber. Anhand von Beispielsfällen werden einzelne Problembereiche besonders hervorgehoben.
Alle zwei Jahre findet der Wettbewerb „Starke Schule. Deutschlands beste Schulen, die zur Ausbildungsreife führen“ der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung statt. Ausgezeichnet werden allgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe
Mehrere Bundesländer hatten vorgeschlagen, dass Jugendwohnen nach §13 Abs. 3 SGB VIII neu zu regeln und minderjährige unbegleitete Flüchtlinge ausschließlich durch diese Leistung der Jugendsozialrbeit zu fördern. Ein Zusammenschluss von Verbänden und Organisationen hatte sich in ein Appell „Keine Jugendhilfe zweiter Klasse“ bereits Ende Oktober gegen diese Vorhaben ausgesprochen. Die Länder hatten die Bundesregierung aufgefordert, entsprechende rechtliche Regelungen zu erarbeiten. Das Bundesjugendministerium führte aus diesem Grund ein Fachgespräch mit den Ländern und zivilgesellschaftlichen Akteuren durch (30.11.2016). Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit stellt dazu fest: Damit junge Geflüchtete Teilhabe-, Bildungs- und Ausbildungschancen tatsächlich wahrnehmen können, müssen ihnen die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt zur Verfügung stehen. Die Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII leistet notwendige Beiträge zur Integration junger Geflüchteter – aber sie ist kein Ersatz für erzieherische Hilfen. Die Bundesorganisationen der Jugendsozialarbeit sprechen sich entschieden gegen „Sonderregelungen“ für junge Geflüchtete aus. Außerdem spricht sich der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit dafür aus, dass die Leistungen der Jugendsozialarbeit und des Jugendwohnens – auch für junge Volljährige – verbindlicher finanziert, abgesichert und flächendeckend umgesetzt werden.
Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im August müssen anerkannte Flüchtlinge, die Sozialleistungen beziehen, drei Jahre in dem Bundesland bleiben, in dem ihr Asylverfahren stattfindet. Zudem können die Bundesländer einen Wohnsitz zuweisen oder den Zuzug in bestimmte Kommunen untersagen. Die Vorgaben sollen verhindern, dass Flüchtlinge weiterhin überproportional in Ballungszentren abwandern. Nach einem höchstrichterlichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März, ist eine Wohnsitzauflage für Drittstaatsangehörige nur statthaft, „wenn sie dem Ziel der Förderung ihrer Integration“ dient. Der Forschungsbereich des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) untersuchte, unter welchen Voraussetzungen Wohnortzuweisungen ihr integrationspolitisches Ziel auch tatsächlich erreichen können. Die Ergebnisse wurden nun in einem Policy Brief veröffentlicht. Bei der Umsetzung der Wohnsitzauflage sollten demnach Kriterien für eine bessere Integration berücksichtigt werden. In fast allen Bundesländern verteilten die Behörden derzeit nur nach der Einwohnerzahl, kritisierte Jan Schneider vom SVR bei Vorstellung des Policy Briefs. Schneider forderte, die Lage am Arbeits-, Ausbildungs- und Wohnungsmarkt einzubeziehen. Ferner seien die Bedürfnisse der Flüchtlinge zu berücksichtigen, etwa von Familien oder Alleinstehenden.
Um geflüchtete Menschen und Geringqualifizierte bestmöglich in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren, ist eine große gesamtgesellschaftliche Anstregung unerlässlich. Viele dieser Menschen finden nicht von heute auf morgen den Weg in den erstern Arbeitsmarkt. Fehlende Sprachkenntnisse und Qualifizierungsunterschiede sind wesentliche Hürden für eine nachhaltige Beschäftigung. Deshalb haben sich der Vorstand und Verwaltungsrat der BA, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf ein neues Kooperationsmodell verständigt, das auf bewährten Förderansätzen aufbaut. Damit erwerbsfähige, nicht mehr berufsschulpflichtige Personen mit Migrationshintergrund und mit erheblichen Sprachdefiziten besser und schneller in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integriert werden können, setzt die Regionaldirektion und der Zusammenschluss der Arbeitgeber in Baden-Württemberg auf eine modulare Teilqualifizierung. Flächendeckend soll in Baden-Württemberg die Integrationsqualifizierung Sprache und Beruf (IQSB) umgesetzt werden. Für die Umsetzung der IQSB wurden die fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalte der Module, die sich am Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufes orientieren, mit der Vermittlung von Fachsprache und (Arbeits)Kultur angereichert. Die Maßnahme dauert sechs Monate.
Nach der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses zieht die Bundestagsabgeordnete Ulrike Gottschalck, als zuständige Berichterstatterin für den Einzelplan des Bundesfamilienministeriums eine positive Bilanz. „In den parlamentarischen Haushaltsberatungen