Bereits in den Jahren 2013 und 2014 hatte das Bundessozialgericht (BSG) einige Urteile die Sanktionspraxis im SGB II betreffend gefällt. Nun endlich hat die Bundesagentur für Arbeit diese in Weisungen umgesetzt. Sie betreffen die § 31, 31a 31b SGB II, § 32 SGB II und § 59 SGB II.
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Umverteilung von Kosten der Unterkunft in einer Mehrpersonen-Bedarfsgemeinschaft bei einer Vollsanktionierung.“
Quelle: Harald Thomé; Bundesagentur für Arbeit
Dokumente: FH_59_-_04.05.2017.pdf