Rechtsextremismus in der Kinder- und Jugendhilfe: Haltung zeigen und handlungsfähig bleiben

Rechtsextreme und menschenfeindliche Äußerungen und Vorfälle stellen pädagogische Fachkräfte immer wieder vor anspruchsvolle Fragen: Wie reagiere ich angemessen, wenn ein junger Mensch rechtsextreme Positionen äußert oder entsprechende Symbole zeigt? Wie schütze ich betroffene junge Menschen? Und wie kann eine Einrichtung präventiv Strukturen schaffen, die im Ernstfall Orientierung geben?

Der neue Leitfaden für den Umgang mit Rechtsextremismus in der Kinder- und Jugendhilfe von Miteinander e. V. bietet hierfür eine praxisorientierte Orientierung. Er verbindet fachliche und rechtliche Grundlagen mit konkreten Handlungsmöglichkeiten – und macht deutlich: Kinder- und Jugendhilfe ist nicht wertneutral.

Im Vorfall handlungsfähig bleiben

Der Leitfaden strukturiert den Umgang mit einem Vorfall entlang verschiedener Schritte: von der unmittelbaren Reaktion über die Dokumentation und Einschätzung bis hin zu Gesprächen, Reflexion und gegebenenfalls der Einbindung weiterer Stellen. Dabei steht zunächst der Schutz betroffener Personen im Vordergrund. Vorfälle sollen dokumentiert und an Leitung beziehungsweise Träger gemeldet werden. Gleichzeitig gilt es, rechtsextreme oder menschenfeindliche Äußerungen nicht unwidersprochen stehen zu lassen.

Für die pädagogische Arbeit empfiehlt der Leitfaden unter anderem, Irritationen klar zu benennen, Fragen zu stellen, direkt zu widersprechen und auf demokratische Werte sowie die Regeln der Einrichtung Bezug zu nehmen. Dabei soll die auslösende Person nicht bloßgestellt werden. In Gesprächen können Motive erfragt, Auswirkungen des Gesagten reflektiert und Perspektivwechsel angeregt werden. Pädagogische Intervention bedeutet damit weder Wegsehen noch vorschnelle Eskalation, sondern eine klare und zugleich professionelle Auseinandersetzung.

Auch die Gruppe muss dabei in den Blick genommen werden. Abwertende Äußerungen sollten nicht ignoriert, Falschinformationen gegebenenfalls eingeordnet und betroffene Personen nicht mit der Situation allein gelassen werden. Gleichzeitig braucht es einen klaren Rahmen für Gespräche und die Möglichkeit, einen Vorfall zu einem geeigneten Zeitpunkt gemeinsam aufzuarbeiten.

Prävention als kontinuierliche Aufgabe

Der Leitfaden versteht Rechtsextremismusprävention ausdrücklich als kontinuierliche Aufgabe. Einrichtungen können bereits im Alltag Strukturen schaffen, die demokratische Kultur und Teilhabe stärken. Dazu gehören gemeinsam entwickelte Gruppenregeln, Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen, Peer-to-Peer-Angebote und die Unterstützung eigener Projektideen. Politische Bildung sollte dabei kontinuierlich stattfinden und an den Lebenswelten junger Menschen anknüpfen. Auch Medienkompetenz spielt eine wichtige Rolle – insbesondere bei der Einordnung von Desinformation, Fake News und extremistischen Narrativen.

Ebenso wichtig sind institutionelle Voraussetzungen. Der Leitfaden empfiehlt unter anderem gemeinsame fachliche Standards zum Umgang mit Rechtsextremismus, die Verankerung des Themas in Schutzkonzepten sowie klare Beschwerde- und Meldestrukturen. Regelmäßige Fortbildungen können Fachkräfte dabei unterstützen, aktuelle Erscheinungsformen von Rechtsextremismus zu erkennen und Handlungssicherheit zu entwickeln.

Neutralität bedeutet nicht Wertneutralität

Besonders relevant für die Praxis ist die Frage nach dem sogenannten Neutralitätsgebot. Der Leitfaden stellt klar, dass politische Neutralität nicht mit Wertefreiheit oder Positionslosigkeit gleichzusetzen ist. Pädagogisches Handeln ist an Grundrechte und Menschenwürde gebunden. Das SGB VIII formuliert unter anderem den Anspruch junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten und verpflichtet die Kinder- und Jugendhilfe dazu, Benachteiligungen abzubauen und Teilhabe zu fördern.

Der Leitfaden greift damit auch die Position der Jugend- und Familienministerkonferenz auf: Neutralität bedeutet Unparteilichkeit, nicht aber Wertefreiheit. Für die Kinder- und Jugendhilfe folgt daraus die Verantwortung, demokratische Werte zu stärken und menschenfeindlichen beziehungsweise rechtsextremen Positionen klar entgegenzutreten. Der 17. Kinder- und Jugendbericht betont zugleich, dass Fachkräfte von ihren Trägern darin bestärkt und abgesichert werden müssen, sich für Demokratie und Menschenrechte zu positionieren.

Weiterführende Literatur finden Sie beim Deutschen Institut für Menschenrechte

Demokratie als Teil des pädagogischen Auftrags

Damit ist der Umgang mit Rechtsextremismus mehr als eine Frage der Intervention im Einzelfall. Er berührt das Selbstverständnis der Kinder- und Jugendhilfe. Eine demokratische Kultur entsteht im Alltag: durch Beteiligung, Anerkennung, Schutz vor Diskriminierung und die Erfahrung, dass die eigene Stimme gehört wird.

Der Leitfaden von Miteinander e. V. bietet dafür eine kompakte Orientierung – sowohl für den konkreten Umgang mit Vorfällen als auch für die langfristige Entwicklung demokratischer Strukturen in Einrichtungen. Er zeigt: Fachkräfte müssen nicht auf jeden Vorfall allein reagieren. Entscheidend sind klare gemeinsame Haltungen, verlässliche Strukturen, fachliche Unterstützung und ein Netzwerk im Sozialraum. Dazu gehören beispielsweise Jugendämter, Jugendhilfeausschüsse, Beratungsstellen, Mobile Beratungsteams, Antidiskriminierungsstellen und Partnerschaften für Demokratie.

Der „Leitfaden für den Umgang mit Rechtsextremismus in der Kinder- und Jugendhilfe“ wurde von Miteinander e.V. in Kooperation mit der Kompetenzstelle Eltern und Rechtsextremismus (KER) erarbeitet und im August 2026 veröffentlicht.

Text: Özlem Tokyay, Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Jugendsozialarbeit

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