Der Bundestag hat am Donnerstag einen Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen. Integrationsbetriebe sollen besser gefördert werden. Integrationsbetriebe zeichnen sich dadurch aus, dass dauerhaft 25 bis 50 Prozent ihrer Beschäftigten Menschen mit Behinderungen sind.
Union und SPD wollen mehr Plätze in diesen Betrieben schaffen und den Personenkreis der dort Beschäftigten um langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen erweitern. Dafür sollen in den kommenden drei Jahren jeweils 50 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Ferner sollen Integrationsbetriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besonders berücksichtigt werden und die Betriebe in Inklusionsbetriebe umbenannt werden. Darin solle sich der Paradigmenwechsel von der Integration hin zur Inklusion von Behinderten widerspiegeln, heißt es in dem Antrag.
Die Oppositon mahnte, dass es nicht bei einer Anschubfinanzierung bleiben dürfe. Es müsse vielmehr eine langfristige Perspektive entwickelt werden. „Große Bauchschmerzen“ hat die Linke gegenüber dem Plan, die Betriebe auch für nichtbehinderte Langzeitarbeitslose zu öffnen. Dadurch könne es zu einer Verdrängung kommen, so die Befürchtung. Union und SPD bekräftigten ihr Ziel, mehrere tausend zusätzliche Arbeitsplätze in den Integrationsbetrieben zu schaffen. Dadurch werde auch das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen gestärkt, weil sie künftig leichter zwischen einer Arbeit in Werkstätten oder in den Integrationsbetrieben wählen könnten.“
Der Antrag wird am Donnerstag, 24. September 2015, vom Bundestag abschließend beraten.
Quelle: Pressdienst des Deutschen Bundestages