Menschenhandel entschieden bekämpfen

Flächendeckende Beratung, angemessene psychosoziale Begleitung und angepasstes Aufenthaltsrecht: Damit sich die Opfer von Menschenhandel stabilisieren können, benötigen sie sichere Unterstützungsstrukturen. Die wirksame Bekämpfung des organisierten Menschenhandels setzt eine konsequente Strafverfolgung voraus, über nationale Grenzen hinaus. Anlässlich des Europäischen Tages gegen Menschenhandel am 18.10.2018 veröffentlichen der Deutsche Caritasverband (DCV) und IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit – Deutschland e.V. ein Zehn-Punkte-Programm zur Bekämpfung von Menschenhandel und zum Ausbau bedarfsgerechter Hilfsangebote für die Opfer.

Verlässlicher Schutz unverzichtbar

„Menschenhandel stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar. Nach dem Geschäft mit Drogen und Waffen gehört der Menschenhandel zu den gewinnbringendsten kriminellen Geschäften. Opfer werden vor allem Frauen, deren Schutzlosigkeit im Heimatland und Verletzlichkeit im Migrationsprozess ausgenutzt werden“, sagt Eva Maria Welskop-Deffaa, Vorstand Sozial- und Fachpolitik des DCV. Sie müssten verlässlich Schutz erhalten. Behörden, Polizei und Fachkräfte der Jugendämter müssten ebenso wie die Wohlfahrtsverbände für das Delikt in Verbindung mit Zwangsprostitution und Zwangsarbeit sensibilisiert werden. Um sich zu stabilisieren und über ihre Aussagebereitschaft frei zu entscheiden, sollten Opfer von Zwangsprostitution und ausbeuterischer Arbeit, sofern sie kein anderes Aufenthaltsrecht haben, einen Anspruch auf ein befristetes Aufenthaltsrecht von sechs Monaten erhalten. „Opfer nehmen ihre Rechte oft nicht in Anspruch, weil sie Angst vor einer Aufenthaltsbeendigung haben. Die Aussagebereitschaft der Opfer gegen die Täter sollte nicht länger zur Bedingung für ihr Aufenthaltsrecht gemacht werden“, so Welskop-Deffaa.

Unterstützungsstrukturen ausbauen

Unumgänglich sei ein deutlicher Ausbau der Unterstützungsstrukturen. „Sie brauchen eine sichere Unterbringung, die für weibliche Opfer in zu geringem Umfang und für männliche Opfer fast gar nicht zur Verfügung steht. Flächendeckend muss eine Beratungsstruktur einschließlich angemessener psychosozialer Begleitung aufgebaut und vorgehalten werden. Weiter müssen Einrichtungen zum Schutz und zur Versorgung der Betroffenen deutschlandweit sicher finanziert und zeitnah ausgebaut werden“, fordert Irme Stetter-Karp, Vorsitzende von IN VIA Deutschland.

Straftatbestand Menschenhandel

Des Menschenhandels macht sich strafbar, wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslange oder Hilflosigkeit anwirbt, befördert oder beherbergt, um sie auszubeuten. Erfasst sind seit 2016 neben dem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen und der Arbeitsausbeutung auch Menschenhandel zum Zweck der Bettelei, zur Begehung einer Straftat und zur Organentnahme.

Quelle: IN VIA

 

 

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