Länder wollen Leistungen im SGB VIII einschränken

Die Konferenz der Regierungschef*innen der Länder (MPK) hat ihre Haltung zum SGB VIII und zu einem effizienten Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen definiert. In einem Beschluss zur Veranlassungkonnexität („Wer bestellt zahlt”) machen die Ministerpräsident*innen deutlich, wie sie massiv in der Kinder- und Jugendhilfe sparen wollen.

„Es bedarf der weiteren unverzüglichen Überprüfung des SGB VIII. Ziel ist es, im Bundesgesetz unnötige Standards und bürokratische Hürden abzubauen, die Gesamt und Steuerungsverantwortung der Kommunen zu stärken und die verbindliche Mitverantwortung anderer Hilfesysteme (insbesondere Gesundheitswesen, Schule und Arbeitsverwaltung) sicherzustellen”, heißt es in einem Beschluss von Ende Juni. Mit Bezug zur Jugendsozialarbeit legen die Ministerpräsident*innen den Vorrang und Nachrang von Leistungen fest. Im Beschluss steht: „Die Jugendsozialarbeit, v. a. das Jugendwohnen, soll bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang erhalten gegenüber der deutlich kostenintensiveren stationären Hilfe zur Erziehung und gegenüber den Hilfen für junge Volljährige. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ in Bezug auf die Prüfung der notwendigen Hilfe ist explizit in das SGB VIII aufzunehmen“. Die BAG KJS hat diese Entwicklung in der Stellungnahme zum Vorschlag der Kinder- und Jugendhilfestrukturreform kritisiert. Die Erziehungshilfe als hochreguliertes, fallbezogenes Interventionssystem mit Rechtsanspruch kann aus unserer Sicht nicht durch die Jugendsozialarbeit als niedrigschwellige, strukturfördernde Brücke in die Gesellschaft kompensiert werden.

Eingriff in die Subsidiarität

Die Länder werden in ihrem Papier noch grundsätzlicher. Sie wollen die Subsidiarität in der Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen und der freien Kinder- und Jugendhilfe reduzieren bis beenden. Zukünftig müsse es den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unter Wirtschaftlichkeits- und Praktikabilitätsgesichtspunkten erleichtert werden, Aufgaben selbst wahrzunehmen. Das Argument der Länder: Dies leiste einen Beitrag zur Regulierung des Marktes und trete Monopolisierungstendenzen entgegen. Der Angriff auf die Subsidiarität wird kaum durch das Bekenntnis gemildert, dass die Pluralität der Trägerlandschaft sichergestellt sein müsse. Zumal beim Bestand von Einrichtungen und Diensten die Jugendhilfeplanung verbindlicher regeln soll. Aus Sicht der Länder soll es keinen Zwang zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen für das Jugendamt geben, wenn das Angebot eines freien Trägers nicht der Jugendhilfeplanung entspricht. Das Erteilen einer Betriebserlaubnis bedeute zudem nicht, dass Jugendämter das Angebot in Anspruch nehmen müssten, heißt es im Beschluss der Länder.

Umsetzen des Arbeitspapiers aus dem Kanzleramt

Mit den Beschlüssen setzen die Länder weitgehend um, was im geleakten Papier einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzen vorgeschlagen wird. Einige der Punkte finden sich ebenfalls bereits im vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Kinder- und Jugendhilfestrukturreform. Im Bundestag hatten bei der Debatte über das geleakte Papier aus dem Kanzleramt vor allem die Abgeordneten der Union erklärt, die Vorschläge seien eine Sammlung, die noch weit von einer Umsetzung entfernt seien.

Die Ministerpräsident*innen haben in ihren Beschlüssen ebenfalls im Regelungsbereich für unbegleitete ausländische Minderjährige (umA) massive Einschränkungen festgelegt, die mit effizienten Ressourceneinsatz begründet werden. Ebenso solle sich die Leistungspflicht der Kinder- und Jugendhilfe für junge Volljährige am Ziel der ressourceneffizienten Hilfegewährung ausrichten.

Debattenbeitrag der Caritas

Mit einem Beitrag zur Kinder-, Jugend und Familienpolitik bringt sich aktuell die Caritas in die Debatte ein. Der Wohlfahrtsverband mahnt, dass der Fokus auf Ausgabenkürzungen zu kurz greife, Teilhabechancen gefährde und das Risiko eines sozialpolitischen Bumerangs mit hohen Folgekosten und der Destabilisierung des demokratischen Systems berge. Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und

Familien verzeichnen laut Caritas eine deutlich steigende Nachfrage und wachsende Belastungslage aller Generationen. Es brauche befähigende Angebote, eine Stärkung der Selbstwirksamkeit und der Selbsthilfekräfte von Kindern, Jugendlichen und ihren Erziehenden. Notwendig ist deswegen eine Stärkung der sozialen Infrastruktur. Streitbar ist im Papier der Caritas eine deutlich formulierte volkswirtschaftliche Notwendigkeit von Investitionen in Kinder und Jugendliche im Sinne eines „Social Return on Investment“. Aus Sicht der BAG KJS sind die Kinderrechte ein klarer Grund, die Kinder- und Jugendhilfe zu stärken und nicht zu sparen. Zugleich unterstützen wir das Plädoyer im Debattenbeitrag: „Wir plädieren für eine präventiv ausgerichtete Kinder- und Jugendhilfe, die die Resilienz und Leistungsfähigkeit der jungen Generation stärkt und für Bildungsgerechtigkeit, Teilhabe und Schutz im Miteinander der Generationen sorgt!“

Text: Michael Scholl

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