56 Empfehlungen für die digitale Welt und Aufgaben für die Jugendsozialarbeit

Die Expert*innenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat 56 Handlungsempfehlungen vorgelegt. Die Empfehlungen zeigen, wie Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt gelingen können. Sie beschreiben, wer für Schutz sowie Befähigung und Teilhabe in der digitalen Welt Verantwortung tragen muss. Die Jugendsozialarbeit ist Teil der Verantwortungsgemeinschaft.

In ihrer Expertise für den Jugendmedienschutz hatte die Expert*innenkommission eine Grundlage geschaffen. Den Katalog der Empfehlungen tragen fünf leitende Prinzipien:

  • An Bewährtes anschließen, skalieren, verstetigen: erprobte Strukturen nutzen, ausbauen und dauerhaft sichern statt neuer befristeter Maßnahmen anstoßen.
  • Vertrauen und Flexibilität vor Ort: Gestaltungsspielräume innerhalb eines verlässlichen Rahmens stärken und anerkennen, dass insbesondere Schulen nicht unbegrenzt neue Aufgaben übernehmen können.
  • Verantwortungsgemeinschaft: Verantwortung muss verbindlich und gemeinschaftlich getragen werden, strukturelle Risiken dürfen nicht an junge Menschen oder Eltern delegiert werden.
  • Wirksamkeit durch Koordination: Schnittstellen zwischen Bund, Ländern, Kommunen sowie zwischen Akteuren in Praxis und Aufsicht müssen ohne Reibungsverluste funktionieren.
  • Vorausschauend bei KI: Bei (generativer) KI muss das Vorsorgeprinzip gelten, Chancen und Risiken müssen von Beginn an als Querschnitt von allen Akteur*innen bewertet werden.

Lebensphasen in der Mediennutzung

Zu den Prinzipien liefert die Kommission zudem sechs Lebensphasen junger Menschen, von Geburt an bis über das 18. Lebensjahr hinaus. Jede Lebensphase stelle andere Anforderungen an Schutz, Befähigung und Teilhabe. Für die Jugendsozialarbeit relevant ist die Phase 5 in der Altersspanne 13 bis 17 Jahre. In dieser Phase muss der selbstbestimmten und geschützten Teilhabe ein Hilfsangebot an die Seite gestellt werden. Die Kommission meint: Die Anbieter sind in der Pflicht, sichere und altersgerechte Voreinstellungen und Designanforderungen zu erfüllen. Parallel müssen Hilfsangebote gestärkt und leicht zugänglich gemacht werden.

Kompetenzen gezielt aufbauen

Gerade in der Jugendphase muss nach Meinung der Expert*innen Medienkompetenz gezielt und wirksam aufgebaut werden. Möglich sei dies unter anderem durch Peer-to-Peer Ansätze. Für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit bedeutet das, neben eigener Sprech- und Handlungsfähigkeit die Fähigkeiten zum Zusammenwirken junger Menschen in Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendsozialarbeit zu stärken. Zu dieser Empfehlung gesellt sich eine weitere: strukturierte Kinder- und Jugendbeteiligung etablieren. Wenn Jugendliche systematisch und verbindlich – vorrangig über bestehende Strukturen –‌ beteiligt werden, wird deren Lebensrealität besser abgebildet. Maßnahmen werden wirksamer und besser akzeptiert.

In diesen Kontext passen folgende Handlungsempfehlungen:

  • Anlaufstellen für Angebote der Medienkompetenzförderung vor Ort ausbauen, stärken und auffindbar machen (Empfehlung 3)
  • Medienpädagogik in Studium und Ausbildung der Pädagogik und der Sozialen Arbeit als verpflichtenden Bestandteil etablieren (Empfehlung 9)
  • Ansprechperson mit medienpädagogischer Expertise für medienbezogene Anliegen von Schüler*innen qualifizieren (Empfehlung 14)
  • Medienbildung und Demokratiebildung verzahnen (Empfehlung 19)
  • Medienbildung in Schulen durch Stärkung der Schulsozialarbeit ausbauen (Empfehlung 23)

Ergänzender Raum

Zur Empfehlung 23 führt die Expert*innen-Kommission unter anderem aus, dass sich der Diskurs zur Medienbildung stark auf den formalen Unterricht konzentriere, während die Schulsozialarbeit als ergänzender Raum zu wenig genutzt werde. Dabei wirke sie über Beziehungsarbeit, Vertrauen und Niedrigschwelligkeit, gerade bei benachteiligten jungen Menschen und im ländlichen Raum. Allerdings sei Sozialarbeit unzureichend ausgestattet, konstatiert der Bericht.

Aus Sicht der Jugendsozialarbeit ist zu ergänzen, dass nicht nur Schulsozialarbeit nach § 13a SGB VIII eine bedeutende Rolle spielen kann, sondern die schulbezogene Jugendsozialarbeit nach § 13 zusätzliche Stärke hat, wenn es um präventive Gruppenangebote, Peer-Learning, mediative Angebote wie eine „Social-Media-Sprechstunde“ sowie Informationsangebote für Eltern geht. Denn Fachkräfte der schulbezogenen Jugendsozialarbeit arbeiten systematisch mit bestehenden Fach- und Beratungsstellen, Sicherheitsbehörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Stiftungen, Projekten und Social Start-ups zusammen.

Stärkung der Jugendsozialarbeit

Die Expert*innen-Kommission schreibt: „Anders als temporäre Angebote, bspw. Workshops an Schulen, ist die Schulsozialarbeit eine dauerhafte und (in unterschiedlichen Ausprägungen je nach Bundesland) bestehende Präventionsstruktur. Eine Stärkung dieser Struktur käme gerade auch dem ländlichen Raum zugute, in dem die Dichte medienpädagogischer Projekte geringer ist. Hier kann nur eine Bestandsstruktur vor Ort nachhaltig wirken“. Umsetzung und Finanzierung der Empfehlung 23 liege aus Sicht der Kommission bei Ländern, Kommunen und Trägern. „Der Bund kann im Rahmen bestehender Förderprogramme wie dem Startchancenprogramm wirken, diese ausweiten oder ergänzende Programme initiieren“, empfehlen die Expert*innen.

Politischer Prozess

Ein Verbot und Zugangsbeschränkungen für alle unter 16 Jahre, wie es andere Länder praktizieren oder planen, scheint in Deutschland erstmal vom Tisch zu sein. Was aus der Analyse und den Empfehlungen der Kommission folgen sollte, ist nun politisch zu klären. Deutlich wird, dass die Anbieter sich künftig weniger  als bisher aus der Verantwortung stehlen können.

Text: Michael Scholl

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