
Gesetz soll UBSKM strukturell sichern
Die Strukturen einer oder eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) sind bisher nicht auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Es fehlt zudem eine
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Die Strukturen einer oder eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) sind bisher nicht auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Es fehlt zudem eine

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