Autor: Silke Starke-Uekermann

Deutscher Caritasverband bewertet den Koalitionsvertrag

Der DCV hat eine Stellungnahme zum Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode abgegeben. Obwohl der Vertrag eine Aufwertung durch den SPD-Mitgliedsentscheid erfahren hat, ist und bleibt er eine Absichtserklärung einer politisch nicht geplanten Koalition. Die Inhalte werden bei ihrer Umsetzung sicherlich noch eine Fülle von Veränderungen erfahren. Es bleibt abzuwarten, ob sich durch die große Koalition politische Auseinandersetzungen in den gesellschaftlichen Raum verlagern und sich dadurch die Rolle der Verbände verändert.

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In frischem Look und mit neuer Struktur

Mit der ersten Ausgabe im neuen Jahr erscheinen die „Jugendsozialarbeit News“ und die Homepage der BAG KJS in neuem Design und mit neuer Struktur. Auch die bewährte Fachpublikation „Aspekte der Jugendsozialarbeit“ trägt grafisch ein neues Gewand. Ergänzt durch eine neue Gliederung, wird differenziertes Informationsangebot für Sie service-freundlicher aufbereitet. Eine Online-Fassung ist bereits über das neue Eingangsportal abrufbar.

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Infrastrukturleistungen stärken

AGJ legt Positionspapier zur Stärkung der Infrastruktur in der Kinder- und Jugendhilfe vor: In Zeiten leerer Kassen und prekärer kommunaler Haushalte geraten Infrastrukturangebote der Kinder- und Jugendhilfe zunehmens unter Druck. Dabei werden diese dringend benötigt. Infrastrukturangebote im Sozialraum tragen dazu bei, Zugang zu Hilfen für weitere bzw. andere Adressaten als die der Einzelfallleistung zu eröffnen. Probleme werden bereits im Sozialraum aufgegriffen und können diese perspektivisch anstelle von Einzelfallhilfen bearbeiten. Allerdings kann Infrastruktur nicht das Bestehen von Rechtsansprüchen auf indivisuelle Leistung ersetzen. Eine sozialräumliche Förderung von Infrastruktur durch Bund und Länder könnte Kommunen zu einer entsprechenden Praxis anregen. Dabei wäre eine Zunahme direkter Inanspruchnahme von Leistungen in den Sozialräumen durch eine qualifizierte Jugendhilfeplanung zu ergänzen.

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Damit Inklusion in der Jugendberufshilfe gelingt – eine Expertise zur Qualitätsentwicklung

Deutsches Rotes Kreuz (DRK) legt Expertise zur Inklusion in der Jugendberufshilfe vor: Jugendberufshilfe richtet sich als ein Angebot der Jugendsozialarbeit grundsätzlich an eine sehr heterogene Zielgruppe und soll einer Ausgrenzung bei Ausbildung und Beschäftigung entgegen wirken. Dies beinhaltet notwendigerweise die Anerkennung der individuellen Besonderheit eines jeden jungen Menschen und ist somit den Maßstäben eines weiten Inklusionsbegriffs verpflichtet. Bedingt durch die gesetzliche Förderlogik, insbesondere im Dritten Sozialgesetzbuch, richten sich die arbeitsmarktorientierten Angebote der Jugendberufshilfe jedoch entweder an junge Menschen ohne Behinderung oder an junge Menschen mit Behinderung. Diese spezialisierten Maßnahmeformen verhindern eine Pädagogik für Alle. Die Expertise nimmt diese Problematik auf und betrachtet insofern Inklusive Jugendberufshilfe mit einem besonderen Fokus auf die Inklusion von jungen Menschen mit und ohne Behinderung am Übergang von der Schule in den Beruf.

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