Geplante Änderungen des Asylrechts sind für Caritas inakzeptabel
Der Deutsche Caritasverband (DCV) hat zu den jüngsten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung Stellung genommen. Der DCV kritisiert an den Gesetzesvorhaben insbesondere, dass die Möglichkeit zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt werden soll. Die Verringerung von Zuzugszahlen darf nicht zu Lasten von Familien gehen. Besorgniserregend ist auch, dass bei schwerwiegenden Erkrankungen künftig Abschiebungen möglich sein sollen. Die Aussetzung von Abschiebungen und die Erteilung von Duldungen im Fall von schweren und insbesondere von schwer diagnostizierbaren Erkrankungen darf nicht aus rein formalen Gründen unterbleiben. Außerdem befürchtet der Deutsche Caritasverband, dass der grundrechtlich garantierte Rechtsschutz großen Schaden nimmt, wenn die geplanten beschleunigten Verfahren tatsächlich umgesetzt werden. Es ist nicht akzeptabel, Standards im Asylverfahren in dieser Weise abzusenken. Die erleichterte Ausweisung von straffälligen Ausländern bei einer Strafe auf Bewährung hält der DCV insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden für bedenklich.
