Autor: Silke Starke-Uekermann

Integration junger Geflüchteter in die berufliche Bildung – Stärken des dualen Systems nutzen

Wir können junge Geflüchtete in die berufliche Bildung integriert werden? Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) analysiert unter dieser Fragestellung das duale System in Deutschland. Das BIBB regt an, bestehende Regelungen der Flexibilisierung der dualen Ausbildung auszuschöpfen, Förderinstrumente bzw. -konzepte von der Berufsorientierung bis zur Nachqualifizierung weiterzuentwickeln sowie auszuweiten und diese mit einer durchgängigen, systematischen und berufsorientierenden Sprachförderung zu kombinieren. Potenzialanalysen und Kompetenzfeststellungsverfahren sollen künftig verbindlich und kontinuierlich im Rahmen der Berufsorientierung, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung eingesetzt werden. Eine Schlüsselrolle bei der Integration nehmen laut BIBB-Papier insbesondere handlungsorientierte Angebote und betriebliche Phasen ein, wie zum Beispiel Einstiegsqualifizierungen, Praktika und Werkstatttage – besonders für die bereits über 18-Jährigen.

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Beratungspraxis in den JMD

Die Jugendmigrationsdienste haben in den letzten Jahren ihre Beratungskompetenzen stetig weiterentwickelt und an veränderte gesellschaftliche Bedingungen anpassen müssen. Angesichts superdiverser Zielgruppen, steigender Zuwanderungszahlen und zunehmend

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Teilnahme an Integrationskursen

Nach Auffassung der Linken will Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière (CDU) wieder einmal vermeintlich integrationsunwillige Migrantinnen und Migranten mit Sanktionen belegen; diesmal soll es Flüchtlinge treffen. Ihnen soll ein dauerhafter Aufenthalt versagt werden, wenn sie Deutschkurse verweigern und Arbeitsangebote ausschlagen. Er wolle „einen Zusammenhang“ herstellen zwischen dem „erfolgreichen Absolvieren von Integration und der Erlaubnis, wie lange man in Deutschland bleiben darf“. In welchem Umfang Flüchtende Integrationskurse nicht besuchen oder Arbeitsangebote ablehnen, wurde bisher aber noch gar nicht bekannt gegeben. Das sollte sich mit einer Anfrage an die Bundesregierung ändern. Im vergangenen Jahr sind laut Bundesregierung insgesamt 283.404 Teilnahmeberechtigungen für Integrationskurse erteilt worden. Davon waren 154.552 Teilnahmeberechtigungen mit freiwilliger Teilnahmemöglichkeit, während 128.852 Teilnahmeberechtigungen eine Teilnahmeverpflichtung darstellten. Im Jahr 2015 haben insgesamt 179.398 Personen einen Integrationskurs begonnen. Davon nahmen den Angaben zufolge 101.668 freiwillig an einem Kurs teil, während 77.730 zur Teilnahme verpflichtet worden waren. Die Regierung weist darauf hin, dass im laufenden Jahr bis zu rund 550.000 neue Teilnehmer in den Integrationskursen erwartet werden.

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