Autor: Silke Starke-Uekermann

Welche Ein-Euro-Jobber werden qualifiziert?

Die Qualifizierung von Maßnahmeteilnehmer ist ähnlich wahrscheinlich, wie die Qualifizierung regulärer Beschäftigter. 23 Prozent der Ein-Euro-Jobber in Betrieben erhielten Qualifizierungsmaßnahmen. Bei regulär Beschäftigten nahmen circa 26 Prozent an Weiterbildung teil. (Datenbasis 2010). Ein-Euro-Jobber auch in ihrer persönlichen und beruflichen Ausbildung zu fördern bzw. zu qualifzieren, ist eine freiwillige Entscheidung der Betriebe. Sie können dafür Bewerbertrainings einsetzen, das Nachholen eines Schulabschlusses anbieten, soziale Kompetenzen fördern oder (fach)berufliche Qualifikationen vertiefen. Die Ergebnisse einer IAB-Untersuchung zeigen, dass jüngere Teilnehmer eher an Weiterbildung und Qualifizierung teilnehmen als ältere. Die Teilnahmewahrscheinlichkeit steigt zudem mit der Anzahl der Ein-Euro-Jobber in einem Betrieb an. Für die Qualifikationswahrscheinlichkeit ist nicht das Geschlecht entscheidend, sondern die auszuübende Tätigkeit.

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Das soziokulturelle Existenzminimum in Relation zum Lebensstandard der Bevölkerung definieren

Das soziokulturelle Existenzminimum ist in Relation zum Lebensstandard zu definieren. Das fordert der Deutsche Caritasverband (DCV) in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen. Der Regelbedarf sei davon abzuleiten, was eine Bevölkerungsgruppe mit niedrigem Einkommen für Güter ausgibt, die dem soziokulturellen Existenzminimum zuzurechnen sind. Das sieht der DCV in dem aktuellen Vorschlag zur Regelbedarfsermittlung nicht gewährleistet. Auch wenn er grundsätzlich mit der Ermittlungsmethode einverstanden ist, hegt der Spitzenverband Bedenken in einzelnen Punkten. Außerdem kritisiert der DCV die Wahl der Referenz-Gruppe im Statistikmodell.

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Öffentliche Ausbildungsstatistik verschleiert die Lage auf dem Ausbildungsmarkt

Anhand der aktuellen BA-Ausbildungsstatistik vom 2. November 2016 analysiert der DGB die Widersprüche zur Lage auf dem Ausbildungsmarkt. Die offiziellen Unversorgten, die Bewerber in Ersatzmaßnahmen, die ihren Vermittlungswunsch auch für das Jahr 2016 aufrecht erhalten (alternativer Verbleib), die Bewerber in Ersatzmaßnahmen, die ihren Vermittlungswunsch vorerst aufgeschoben haben sowie die unbekannt verbliebenen Bewerber. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Jugendlichen, die einen Ausbildungsplatz suchen, als Bewerber/-innen in der offiziellen Statistik gezählt werden. Jugendliche, die nach dem Kriterienkatalog „Ausbildungsreife“ der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht als „ausbildungsreif“ deklariert werden, erhalten keinen Bewerberstatus und fallen aus der offiziellen Ausbildungsbilanz somit gänzlich heraus. Für den DGB ist die Ausbildungsstatistik politisch bedeutend, denn es geht auch um ein Signal an die Jugendlichen. Durch die These vom Bewerbermangel wird den Jugendlichen suggeriert, auf sie warte ein entspannter Ausbildungsmarkt. Dies ist aber nicht so. Nicht einmal jeder zweite Hauptschüler (45,3 Prozent) schafft nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung nahtlos den Sprung von der Schule in die Ausbildung. Rund 283.000 Jugendliche, die als ausbildungsreif eingestuft werden, gingen leer aus. Sie sind in Maßnahmen des Übergangssystems eingemündet. Der DGB hält ihre Chancen auf einen Berufsabschluss für gering. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack meint, die Geschichte vom Azubi-Mangel entpuppe sich bei Licht betrachtet als Märchen. Angesichts der Tatsache, dass mehr als 1,2 Millionen Menschen bis 29 Jahre ohne Berufsabschluss sind, fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eine Ausbildungsgarantie. GEW-Vorstand Ansgar Klinger stellt klar, „Das Recht auf Ausbildung darf nicht von der konjunkturellen Entwicklung abhängen. Wir brauchen eine Ausbildungsplatzumlage, die ausbildungswilligen Unternehmen ermöglicht, zusätzliche Lehrstellen zu schaffen“.

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Zuwanderung löst nicht das Problem des Fachkräftemangels

Wenn sich das derzeitige Bildungs- und Erwerbsverhalten fortsetzt und die Arbeitszeiten nicht zunehmen, wird auch das mittelfristige Bevölkerungswachstum in Deutschland nicht ausreichen, um langfristig Engpässe im Anforderungsbereich der fachlich ausgerichteten Tätigkeiten zu vermeiden. Dies ist ein Ergebnis der inzwischen vierten Erhebung der Qualifikations- und Berufsfeldprojektionen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die neuen Projektionen von BIBB und IAB richten den Blick unter besonderer Berücksichtigung der Zuwanderung Geflüchteter auf die Entwicklung des Arbeitsmarkts bis zum Jahr 2035. Bedingt durch innereuropäische Arbeitsmarktmigration sowie den Zuzug Geflüchteter wird die Bevölkerungszahl in Deutschland von rund 81,2 Millionen Einwohnern im Jahr 2014 auf etwa 83,4 Millionen bis zum Jahr 2023 ansteigen. Danach wird sie bis 2035 wieder auf etwa 82 Millionen sinken. Der Bevölkerungszuwachs wird vor allem kurz- beziehungsweise mittelfristig zu beschäftigungspolitischen Effekten führen, zum Beispiel durch eine verstärkte Nachfrage nach Wohnungen oder Erziehungsleistungen. Das Arbeitsangebot wird sich durch den Zuzug Geflüchteter jedoch erst nach und nach erhöhen, zum einen, weil fast ein Drittel der Geflüchteten derzeit noch unter 20 Jahren ist, und zum anderen, weil die Integration am Arbeitsmarkt Zeit benötigt.

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Abgänge aus der Grundsicherung – Hemmnisse abbauen

Leistungsbezieher/-innen von Hartz IV sollen ihre Hilfebedürftigkeit überwinden, indem sie eine bedarfsorientierte Beschäftigung aufnehmen. Für die Vermittlung in eine solche Beschäftigung sollen sie Hilfe vom Jobcenter erhalten. In der Praxis jedoch zeigen sich zahlreiche Hemmnisse. Etwa der lange Leistungsbezug, fehlende Schul- und Ausbbildungsabschlüsse, mangelnde Deutschkenntnisse, Mutterschaft und weiteres verringern die Übergangschancen in eine bedarfsdeckende Beschäftigung erheblich. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat untersucht, welche Bedeutung solch individuelle Hemmnisse Haben und wie sich deren Beseitigung auswirkt. Mit jedem Hemmnis verringern sich die Abgangschancen aus dem Leistungsbezug um die Hälfte. Können diese abgebaut werden, verbessern sich die Chancen eine entsprechende Beschäftigung aufnehmen zu können erheblich.

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