Kein soziokulturelles Existenzminimum mehr für langjährig Geduldete?

Nach einem Asylpaket I und II sowie weiterer Änderungen im Ausländer- und Asylrecht steht eine weitere Gesetzesverschärfung ins Haus. Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht auf den Weg gebracht. Aktuell läuft die Ressorabstimmung.

Der Entwurf sieht vor, bestimmten Gruppen langjährig Geduldeter sämtliche Integrationsmaßnahmen und das soziokulturelle Existenzminiumum zu verweigern, um so die Bleibeperspektive zu minimieren. Unter anderem ist vorgesehen, eine „Duldung zweiter Klasse“ einzuführen. In diesem Fall „ist die Aufnahme oder Fortführung einer Bildungsmaßnahme, mit Ausnahme allgemeinbildender und berufsbildender Sekundarschulen, durch eine Auflage zu untersagen“. Zudem soll auch langjährig Geduldeten eine bevorstehende Abschiebung nicht mehr angekündigt werden und Geduldete sollen auch für das Verhalten ihrer Herkunftsstaaten bestraft werden, wenn die Heimatbehörden bestimmte Dokumente nicht ausstellen.

Diese Verschärfung hat Claudius Voigt vom Projekt Q – Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung und
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. herausgearbeitet. Sollten diese Regelungen in Kraft treten, wäre das ein Rückschritt der bisher beschlossenen Bleiberechtsregelung. Die Integrationsbemühungen und Unterstützung von Ehrenamtlichen würden damit konterkariert.

Pro Asyl hat den Gesetzentwurf im Netz veröffentlicht https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/161007-GEzur-besseren-Durchsetzung-der-Ausreisepflicht_Ressortabstimmung-.pdf.

Als Arbeitshilfe für beratende Stellen hat das Projekt Q die geplanten Änderungen in eine Kernfassung des Aufenthaltsgesetzes eingearbeitet: http://ggua.de/fileadmin/downloads/gesetze/AufenthG_Kurz_7_Oktober_2016_Ausreispflicht_VMH.pdf

Quelle: Claudius Voigt; Harald Thomé; Volker Maria Hügel; Pro Asyl

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