Autor: Silke Starke-Uekermann

Ein Leitbild für die Einwanderungsgesellschaft

Ein Einwanderungsland ist Deutschland seit langem. Zu einer echten Einwanderungsgesellschaft muss das Land erst noch werden. Das „Leitbild für die Einwanderungsgesellschaft“, das die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) vorgestellt hat, versteht sich als Richtschnur und Impulsgeber für die Gestaltung dieses notwendigen Prozesses. Das Leitbild und die daran geknüpfte Agenda mit integrationspolitischen Forderungen ruft dazu auf, Einwanderung aktiv zu gestalten, um deren Potenziale zu nutzen – und Risiken zu begegnen. Der Kommission, die das Leitbild entwickelte, gehörten 38 Expertinnen und Experten aus Politik und Verwaltung, Verbänden und Gewerkschaften, Wissenschaft, Medien und Kultur, Zivilgesellschaft und Religionsgemeinschaften an. Grundpfeiler der Einwanderungsgesellschaft bilden für die Autorinnen und Autoren das Grundgesetz und der Respekt vor der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ein erleichterter Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft, bessere demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene für Menschen ohne EU-Staatsbürgerschaft, das Vorantreiben der interkulturellen Öffnung von Verwaltung, Wirtschaft und Medien oder ein Bundespartizipationsgesetz seien entscheidende Schritte auf dem Weg hin zu echter Teilhabe und gelebter Vielfalt.

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Modellprojekt Kommune inklusiv

Die Aktion Mensch engagiert sich für die Umsetzung von Inklusion vor Ort. Wesentlich für einen erfolgreichen Inklusionsprozess ist, dass sich die Verantwortlichen der Stadt, Gemeinde

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Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen

Der Anteil der erwerbstätigen Menschen mit Beeinträchtigungen ist von 2005 bis 2013 um acht Prozentpunkte auf 49 Prozent gestiegen. Das geht aus dem Teilhabebericht der Bundesregierung hervor, der als Unterrichtung vorliegt. Innerhalb dieser acht Jahre ist demnach auch die Erwerbstätigenquote aller Teilgruppen von Menschen mit Beeinträchtigungen gestiegen. Dennoch liege die Arbeitslosenquote dieser Menschen immer noch deutlich unter der jener Menschen ohne Beeinträchtigungen, die Chancen zur Teilhabe seien immer noch ungleich verteilt. Demnach seien Menschen mit Beeinträchtigungen auch stärker von Armutsrisiken betroffen, schreibt die Bundesregierung. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Zahl der Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland von 10,99 Millionen im Jahr 2005 auf 12,77 Millionen im Jahr 2013 gestiegen ist. Deren Anteil an der Gesamtbevölkerung betrug demnach 2013 knapp 16 Prozent.

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Reaktionen junger Männer auf Harzt IV Sanktionen

Junge Hartz-IV-Bezieher reagieren auf Sanktionen der Jobcenter unterschiedlich: Die einen streben schneller einen Job an, die anderen ziehen sich ganz vom Arbeitsmarkt zurück. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hervor, in der die Wirkung von Sanktionen auf männliche Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren in Westdeutschland untersucht wurde. Die Studie zeigt, dass die Abgangsraten in Beschäftigung bei unter 25-jährigen sanktionierten Hartz-IV-Empfängern höher ausfallen als bei einer Vergleichsgruppe ohne Sanktionen. Bei allein lebenden Personen liegt die Abgangsrate in Beschäftigung bei der ersten Sanktion um mehr als 100 Prozent höher. Bei einer zweiten Sanktion steigert sich die Abgangsrate um weitere 150 Prozent. Bei Personen in Mehrpersonen-Bedarfsgemeinschaften fallen die Sanktionswirkungen schwächer aus. Der Gesetzgeber hat die Sanktionsregeln bei unter 25-Jährigen strenger ausgestaltet als bei über 25-Jährigen. Bei einer ersten Pflichtverletzung, etwa der Ablehnung eines zumutbaren Stellenangebots oder der Verweigerung der Teilnahme an einer Fördermaßnahme, wird bei unter 25-Jährigen die Hartz-IV-Leistungen für bis zu drei Monate komplett gestrichen und nur noch die Wohnkosten bezahlt. Bei den über 25-Jährigen führt die erste Sanktion lediglich zu einer Reduzierung um 30 Prozent des Hartz-IV-Satzes.

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