Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, Menschen, die lange vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, eine Perspektive zu ermöglichen. Dazu hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Konzept beschlossen. U. a. soll in Integrationsbetrieben erprobt werden, ob sie für Langzeitarbeitslose geöffnet werden können. Weiterhin sollen junge Menschen, deren Eltern seit Jahren von der Grundsicherung leben, gezielt Unterstützung erhalten. Dazu wird es ein Pilotprogramm „RESPEKT“ geben, dass bis Ende 2017 laufen soll. Außerdem ist eine Reform der Instrumente angestrebt, die flankierende Leistungen als Bestandteil der Förderung von Arbeitsverhältnissen (§16e SGB II) gewähren will.
Auszüge aus dem CDU/CSU-Konzept zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit.
Insgesamt sollen sieben Punkte umgesetzt werden, um für Langzeitarbeitslose einen stufenweisen Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen:
„(…) Bei den Stärken und Begabungen ansetzen
Die zwischen dem/der Arbeitslosen und der Arbeitsverwaltung abgeschlossene Eingliederungsvereinbarung wird ein wichtiges Instrument sein. Bei den Zielgruppen soll ein fähig- und fertigkeitsbezogener Ansatz gewählt werden: Die Potentiale der Langzeitarbeitslosen müssen genutzt werden. Dazu ist künftig vermehrt bei den Stärken und Begabungen anzusetzen. Diese sind weiterzuentwickeln. Manche Defizite können abgearbeitet, beseitigt und zu etwas Positivem entwickelt werden. Dazu ist (…) erforderlich, den Arbeitgeberservice in den Jobcentern zu ertüchtigen. (…)
Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
(…) Dies gilt insbesondere für die Förderung von Arbeitsverhältnissen: Flankierende Leistungen (wie zum Beispiel sozialpädagoische Begleitung, Assistenz, Beratung und/oder Qualifizierung (Coaching)) sollen als Bestandteil des Instruments gewährt werden können (§ 16 e SGB II). Im Einzelfall sollte auch eine nicht finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers (wie zum Beispiel Beratung, Coaching) möglich sein. Der Umfang der flankierenden Leistungen soll im Zeitverlauf entsprechend einem abnehmenden Unterstützungsbedarf reduziert werden. Die Zeitliche Befristung, die „Zwei-in-Fünf“ Regelung (§ 16e Abs.3 SGB II) soll modifiziert werden: Es soll für einen mehrjährigen Zeitraum das „Jahresmodell“ gelten. Eine langfristige „Förderkette“ ohne Unterbrechung, orientiert an der Eingliederungsvereinbarung und unter Einbeziehung der jeweils beobachteten Leistungsfähigkeit, soll bei Bedarf möglich sein. Auch die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten soll weiter möglich sein, um Beschäftigungsfähigkeit herzustellen und zu stabilisieren (§ 16 d SGB II). Die Kriterien der „Wettbewerbsneutralität“ und „Zusätzlichkeit“ sollten zumindest abgeschwächt werden: Dies kann durch eine stärkere Einbeziehung der Kompetenz der lokalen Akteure erreicht werden. Die Freie Förderung ist gängig zu machen durch die Lockerung des Aufstockungs- und Umgehungsverbots sowie Ergänzung um den Aspekt „Flexibilität“ und die Förderung ganzheitlicher Angebote, die flexibel in Bezug auf Dauer, Personalausstattung und Angebotsgestaltung sind, wenigstens für die genannten Zielgruppen (§16 f SGB II). (…)
Schaffung eines neuen Instruments
Wir wollen in Integrationsbetrieben, die sich dazu bereit erklären, erproben, ob sie für Langzeitarbeitslose geöffnet werden können. Alternativ könnten für die Langzeitarbeitslosen, die durch die Langzeitarbeitslosigkeit in ihrer Leistungsfähigkeit erheblich einschränkt sind, „Sozialunternehmen“ nach dem Vorbild der Integrationsbetriebe geschaffen werden. (…) Dabei sollte die Finanzierung aus dem Eingliederungstitel (§ 16 e SGB II) erfolgen.
Unterstüzungsprogramm für schwer zu erreichene junge Menschen
(…) Es gilt jungen Menschen, die zur Gruppe der NEETs gehören (europäischer Sprachgebrauch für: „Not in Education, Employment or Training“). Sie oder ihre Eltern beziehen Leistungen der Grundsicherung, und sie werden, sofern sie bei der Arbeitsagentur registriert sind, in den Profillagen „Stabilisierung- oder Unterstützungsprofil“ geführt. (…) Für sie soll ein Modellprojekt mit ganzheitlichen Hilfsangeboten eingerichtet werden. Bei Erfolg wird die Verstätigung angestrebt. Das Pilotprogramm unter dem Namen RESPEKT soll gezielt zusätzliche Hilfen ermöglichen, die junge Menschen in einer schwierigen Lebenslage unterstützt und sie (zurück) auf den Weg in Bildungsprozesse, Maßnahmen der Arbeitsförderung, Ausbildung oder Arbeit holt. Das Programm erweitert das nach dem SGB II vorgesehene Leistungsangebot für die Erbringung von Leistungsbestandteilen und Methoden, die im gesetzlichen Rahmen des SGB II nicht als Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbracht werden können. Ziel ist es, ein Hilfeangebot zu gestalten, in dem persönlich geprägte langfristige Beziehungen zu den jungen Menschen aufgebaut werden, die Vertrauen und Sicherheit schaffen und einen kontinuierlichen und nachhaltigen Weg in Ausbildung und Arbeit ebnen. Die zentrale Botschaft des Programms wird mit dem Begriff „Respekt“ ausgedrückt, der der Mehrdimensionalität der Problemlagen Rechnung trägt.
Vorrangige Vermittlung in Ausbildung
Langzeitarbeitslose ohne Berufsabschluss sollen vorrangig in eine Ausbildung vermittelt werden. Jeder Einzelfall ist gründlich anzusehen, damit die passende Lösung gefunden werden kann. Dabei wollen wir auch dafür sorgen, dass die Auszubildenden im Rechtskreis des SGB
II nicht schlechter gestellt werden, als Arbeitslosengeld-II-Bezieher.
Reform des Problemdruckindikators
Den Problemdruckindikator wollen wir entweder abschaffen oder aber die Verteilungsformel erheblich optimieren.
Sozialeres Vergaberecht schaffen
Das Recht muss zukünftig stärker den Bedürfnissen bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen gerecht werden. Wir wollen ein sozialeres Vergaberecht ermöglichen.“
Quelle: CDU/CSU Fraktion