Ob Auslandssemester, Ausbildungsstationen im Ausland, ehrenamtliche oder berufspraktische Erfahrungen im Ausland – für Jugendliche und junge Menschen gehören grenzüberschreitende Lern- und Ausbildungserfahrungen heute oft schon zum Standard in Schule, Ausbildung und Hochschule. Sie erwerben dabei Schlüsselqualifikationen, die sie für ihr zukünftiges Berufsleben und für den Umgang mit einer zunehmend mobilen Arbeitswelt dringend benötigen.
Junge Menschen, die nach Deutschland zuwandern, können ihre mitgebrachten Kompetenzen und Abschlüsse bisher jedoch nur nutzen, wenn ihnen der Gesetzgeber auch die Chance dazu eröffnet. Bisher ist dies für viele noch nicht Wirklichkeit: Rund 2,9 Mio Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland haben nach aktuellem Forschungsstand ihre beruflichen Abschlüsse im Ausland erworben. Doch können bisher nur Spätaussiedler ein Anerkennungsverfahren beantragen. EU-BürgerInnen stehen in gewissem Umfang Ausgleichsmaßnahmen zu, die
erforderlichen Weiterbildungen sind für NeuzuwanderInnen insbesondere aus Drittstaaten jedoch kaum verfügbar. Die Folgen dieser auch gesellschaftlichen Nicht-Anerkennung sind bekannt: Besonders gravierend ist der berufliche Dequalifizierungseffekt, der sich in Beschäftigungsverhältnissen unterhalb des Qualifizierungsniveaus bis hin zu erhöhter Arbeitslosigkeit äußert. Denn keine Anerkennung zu erhalten, bedeutet auf dem stark formal orientierten deutschen Arbeitsmarkt oftmals das gleiche wie gar keinen Abschluss zu haben.
Wie eine kompetente Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen erfolgen kann, beantwortet die Fachtagung der BAG KJS und BAG EJSA vom Juni 2010. Es wurden Regeln und Transparenz sowie bundeseinheitliche Standards der Anerkennungspraxis eingefordert.
Damit Anerkennung gelingt und sinnvoll in die berufliche Weiterentwicklung eingebunden werden kann, seien transparente und leicht zugängliche Beratungsangebote durch die Migrationsfachdienste notwendig.“
Die Dokumentation „Kompetent anerkennen“ entnehmen Sie in vollem Textumfang dem Anhang oder aufgeführten Link.
Quelle: BAG KJS
Dokumente: Dokumentation_Fachtagung_Kompetent_anerkennen_BAGEJSA_BAGKJS.pdf