Tag: 13. Februar 2017

Modellprojekt Kommune inklusiv

Die Aktion Mensch engagiert sich für die Umsetzung von Inklusion vor Ort. Wesentlich für einen erfolgreichen Inklusionsprozess ist, dass sich die Verantwortlichen der Stadt, Gemeinde

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Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen

Der Anteil der erwerbstätigen Menschen mit Beeinträchtigungen ist von 2005 bis 2013 um acht Prozentpunkte auf 49 Prozent gestiegen. Das geht aus dem Teilhabebericht der Bundesregierung hervor, der als Unterrichtung vorliegt. Innerhalb dieser acht Jahre ist demnach auch die Erwerbstätigenquote aller Teilgruppen von Menschen mit Beeinträchtigungen gestiegen. Dennoch liege die Arbeitslosenquote dieser Menschen immer noch deutlich unter der jener Menschen ohne Beeinträchtigungen, die Chancen zur Teilhabe seien immer noch ungleich verteilt. Demnach seien Menschen mit Beeinträchtigungen auch stärker von Armutsrisiken betroffen, schreibt die Bundesregierung. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Zahl der Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland von 10,99 Millionen im Jahr 2005 auf 12,77 Millionen im Jahr 2013 gestiegen ist. Deren Anteil an der Gesamtbevölkerung betrug demnach 2013 knapp 16 Prozent.

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Reaktionen junger Männer auf Harzt IV Sanktionen

Junge Hartz-IV-Bezieher reagieren auf Sanktionen der Jobcenter unterschiedlich: Die einen streben schneller einen Job an, die anderen ziehen sich ganz vom Arbeitsmarkt zurück. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hervor, in der die Wirkung von Sanktionen auf männliche Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren in Westdeutschland untersucht wurde. Die Studie zeigt, dass die Abgangsraten in Beschäftigung bei unter 25-jährigen sanktionierten Hartz-IV-Empfängern höher ausfallen als bei einer Vergleichsgruppe ohne Sanktionen. Bei allein lebenden Personen liegt die Abgangsrate in Beschäftigung bei der ersten Sanktion um mehr als 100 Prozent höher. Bei einer zweiten Sanktion steigert sich die Abgangsrate um weitere 150 Prozent. Bei Personen in Mehrpersonen-Bedarfsgemeinschaften fallen die Sanktionswirkungen schwächer aus. Der Gesetzgeber hat die Sanktionsregeln bei unter 25-Jährigen strenger ausgestaltet als bei über 25-Jährigen. Bei einer ersten Pflichtverletzung, etwa der Ablehnung eines zumutbaren Stellenangebots oder der Verweigerung der Teilnahme an einer Fördermaßnahme, wird bei unter 25-Jährigen die Hartz-IV-Leistungen für bis zu drei Monate komplett gestrichen und nur noch die Wohnkosten bezahlt. Bei den über 25-Jährigen führt die erste Sanktion lediglich zu einer Reduzierung um 30 Prozent des Hartz-IV-Satzes.

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DGB-Analyse zum gespaltenen Ausbildungsmarkt

Unternehmen klagen über mangelnde Bewerber doch ein Drittel der Jugendlichen, die sich ernsthaft für eine Ausbildung interessieren, findet keine Stelle. Das offenbart eine Analyse der Ausbildungsstatistik die der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) für 2016 vorgenommen hat. Demnach gingen im Ausbildungsjahr 2016 insgesamt 283.281 junge Bewerber bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz leer aus. Gleichzeitig gab es 520.332 abgeschlossene Lehrverträge. Nur 64,7 Prozent aller Interessenten haben eine Lehrstelle gefunden. Diese Quote ist seit 2013 nahezu unverändert geblieben. „Nach wie vor gilt: Wer schlechte Ausbildungsbedingungen bietet, darf sich über ausbleibende Bewerbungen nicht wundern“, meinte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack mit Blick auf Betriebe, die über einen Mangel an geeigneten Azubis klagen.

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