Tag: 31. Oktober 2016

Zuwanderung löst nicht das Problem des Fachkräftemangels

Wenn sich das derzeitige Bildungs- und Erwerbsverhalten fortsetzt und die Arbeitszeiten nicht zunehmen, wird auch das mittelfristige Bevölkerungswachstum in Deutschland nicht ausreichen, um langfristig Engpässe im Anforderungsbereich der fachlich ausgerichteten Tätigkeiten zu vermeiden. Dies ist ein Ergebnis der inzwischen vierten Erhebung der Qualifikations- und Berufsfeldprojektionen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die neuen Projektionen von BIBB und IAB richten den Blick unter besonderer Berücksichtigung der Zuwanderung Geflüchteter auf die Entwicklung des Arbeitsmarkts bis zum Jahr 2035. Bedingt durch innereuropäische Arbeitsmarktmigration sowie den Zuzug Geflüchteter wird die Bevölkerungszahl in Deutschland von rund 81,2 Millionen Einwohnern im Jahr 2014 auf etwa 83,4 Millionen bis zum Jahr 2023 ansteigen. Danach wird sie bis 2035 wieder auf etwa 82 Millionen sinken. Der Bevölkerungszuwachs wird vor allem kurz- beziehungsweise mittelfristig zu beschäftigungspolitischen Effekten führen, zum Beispiel durch eine verstärkte Nachfrage nach Wohnungen oder Erziehungsleistungen. Das Arbeitsangebot wird sich durch den Zuzug Geflüchteter jedoch erst nach und nach erhöhen, zum einen, weil fast ein Drittel der Geflüchteten derzeit noch unter 20 Jahren ist, und zum anderen, weil die Integration am Arbeitsmarkt Zeit benötigt.

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Abgänge aus der Grundsicherung – Hemmnisse abbauen

Leistungsbezieher/-innen von Hartz IV sollen ihre Hilfebedürftigkeit überwinden, indem sie eine bedarfsorientierte Beschäftigung aufnehmen. Für die Vermittlung in eine solche Beschäftigung sollen sie Hilfe vom Jobcenter erhalten. In der Praxis jedoch zeigen sich zahlreiche Hemmnisse. Etwa der lange Leistungsbezug, fehlende Schul- und Ausbbildungsabschlüsse, mangelnde Deutschkenntnisse, Mutterschaft und weiteres verringern die Übergangschancen in eine bedarfsdeckende Beschäftigung erheblich. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat untersucht, welche Bedeutung solch individuelle Hemmnisse Haben und wie sich deren Beseitigung auswirkt. Mit jedem Hemmnis verringern sich die Abgangschancen aus dem Leistungsbezug um die Hälfte. Können diese abgebaut werden, verbessern sich die Chancen eine entsprechende Beschäftigung aufnehmen zu können erheblich.

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Keine Jugendhilfe zweiter Klasse für junge Flüchtlinge

Die Kosten für die Betreuung und Unterbringung junger Flüchtlinge bzw. Ausländer zu reduzieren, mit diesem Ziel ist das Land Bayern in die Jahreskonferenz der Länderchefs gestartet. Die Konferenz tagte vom 26.-28. Oktober in Rostock. Wenn es nach dem Willen Bayerns ginge, würden künftig unbegleitete minderjährige Flüchtlinge pauschal in Einrichtungen des Jugendwohnens untergebracht. Dabei handelt es sich um ein Angebot der Jugendsozialarbeit (SGB VIII, §13,3). Diese Form der Unterbringung ist kostengünstiger als andere Leistungen der Jugendhilfe wie beispielsweise Hilfen zur Erziehung. Allerdings würde damit völlig die individuelle Bedarfslage der jungen Menschen ignoriert. Jugendwohnen – als Teil der Jugendsozialarbeit – zielt darauf ab, jungen Menschen ein Zuhause zu bieten, während sie fernab ihres Wohnorts einer schulischen oder beruflichen Ausbildung nachgehen. In der Regel handelt es sich nicht um Angebote zur Verselbstständigung junger Menschen mit einem erhöhten Betreuungsbedarf. Daher kritisiert die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) die bayerischen Pläne. In einem Appell wendet sich die AGJ mit über 40 anderen Organisationen gegen dieses Vorhaben. Die Beschlussvorlage für die Jahreskonferenz der Länderchefs sieht zudem vor, „gesetzlich sicherzustellen, dass sich Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auf Minderjährige konzentrieren (sollen).“ Die Unterzeichner des Appells, so auch der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, weisen diese Forderung entschieden zurück. Mit ihrem Appell hofften sie, die negativen Auwirkungen zu verhindern. Das ist leider nur bedingt gelungen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden die Bundesregierung bitten, rechtliche Regelungen für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu erarbeiten. Hierbei sollen die Steuerungsmöglichkeiten verbessert und die Kostendynamik begrenzt werden. Dabei soll auch die Leistungsart „Jugendwohnen“ bei den Vorschriften zur Jugendsozialarbeit nunmehr explizit beschrieben werden.

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