Die Bundesregierung beabsichtigt mit ihrem aktuellen Gesetzesvorhaben zur „Instrumentenreform“ mehr Dezentralität, Flexibilität, Individualität, höhere Qualität und mehr Transparenz in der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu schaffen. Viele Verbände und Organisationen der sozialen Arbeit oder Wohlfahrtspflege sind der Auffassung, dass mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf weder ein „flexibler Rechtsrahmen“ für aktive Arbeitsmarktpolitik noch eine passgenauere Förderung erreicht wird. Anläßlich der am 5. September stattfindenden Anhörung hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) eine Stellungnahme herausgegeben. Darin bekräftigt sie, dass eine notwendige Individualisierung der Eingliederungsinstrumente durch den von der Regierung vorgeschlagenen Rechtsrahmen nicht ermöglicht wird. Zur Erreichung von mehr Flexibilitäthatten alle drei Oppositionsfraktionen im Bundestag jeweils eigene Anfragen formuliert. Der Bundesrat hatt Ende Juni eine Stellungnahme abgegeben. Die BAGFW plädiert dafür, die in diesen Papieren enthaltenen Vorschläge in den Gesetzesentwurf der Bundesregierung aufzunehmen.