Erfassung des Migrationshintergrundes bei Arbeitslosen

Ab dem 22. August 2011 beginnt in allen Agenturen für Arbeit und Jobcentern die Erhebung der Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes. Die Daten werden bei allen Ausbildungs- und Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhoben.

Aufgrund gesetzlicher Regelungen sind Agenturen und Jobcenter verpflichtet, den Migrationshintergrund zu erheben und in ihren Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistiken zu berücksichtigen. Die Daten sollen mittels eines Fragebogens erfasst werden, dessen Beantwortung freiwillig sein soll. Für Bestandskunden der Agenturen und Jobcenter sollen die Daten bis 31.12.2012 erhoben sein. Eine Nutzung der Daten durch die lokalen Agenturen und Jobcenter ist ausgeschlossen. Zweck der Datenerhebung ist alleine die Statistik. “

http://www.arbeitsagentur.de/nn_164884/zentraler-Content/HEGA-Internet/A20-Intern/Dokument/HEGA-07-2011-VV-Migationshintergrund.html

Quelle: BA

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