Tag: 6. Juni 2011

Berufsorientierungscamps und Integration auf dem Ausbildungsmarkt

Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit hat ein Berufsorientierungscamp als Maßnahme der erweiterten, vertieften Berufsorientierung evaluiert: Berufsorientierungscamps werden häufig als Maßnahme zur Erhöhung der Ausbildungsfähigkeit von Hauptschülern öffentlich gefördert und unterliegen daher einer besonderen Aufmerksamkeit. Die vorliegende Studie zeigt, dass sich am Ende der Schulzeit die Leistungen der Teilnehmer/-innen eines solchen Camps im Fach Deutsch und in den Naturwissenschaften signifikant besser entwickelt haben als in der Kontrollgruppe. Davon profitieren im sprachlichen Bereich insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund. Ebenso steigt die Integrationswahrscheinlichkeit der Maßnahmeteilnehmer bis zu 23 % im Vergleich zur Kontrollgruppe. Ob diese Verbesserungen auf die konzeptionellen Inhalte der Camps, auf die nachfolgende Betreuung oder auf eine Veränderung im sozio-demografischen Umfeld zurückgeführt werden können, kann jedoch ohne weitere Untersuchungen nicht abschließend beantwortet werden.

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Was zählt bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz?

Sind Noten, kognitive Fähigkeiten oder Persönlichkeit das Ausschlag gebende bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz? Dieser Frage geht das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung in seinem aktuellen WZBrief-Bildung nach. Paula Protsch und Martina Dieckhoff bestätigen, kognitive Lernpotentiale, die sich nicht in den Schulleistungen widerspiegeln, bleiben auch beim Übergang in die Ausbildung unentdeckt. Für Hauptschüler/-innen gibt es auf dem Ausbildungsmarkt nur einen Chance mit guten Noten. Jugendliche mit mittlerem Schulabschluss hingegen können auch mit Persönlichkeit und Soft Skills Erfolge bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz erzielen.

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Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur „Instrumentenreform“

Mit dem neuen Gesetzentwurf will die Bundesregierung die aktive Arbeitsmarktpolitik stärker auf ihr eigentliches Ziel ausrichten: das schnelle und effiziente Vermitteln von Arbeitsuchenden in den ersten Arbeitsmarkt. Dazu hat das Bundeskabinett dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ zugestimmt. Die umfangreiche Evaluation der bestehenden arbeitsmarktpolitischen Instrumente sind die Grundlage für die zahlreichen gesetzlichen Änderungen im Entwurf. Die Novelle soll den Vermittlern vor Ort mehr Freiheiten für eine passgenaue Förderung geben, den Budgetgedanken stärken, Mitnahmeeffekte verhindern und angesichts der guten Konjunktur für Arbeitsuchende den Weg in Beschäftigung beschleunigen. Betroffen sind sowohl Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (SGB III) als auch Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll im Oktober im Parlament beschlossen werden und Anfang November in Kraft treten.

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Ausgrenzung junger Menschen verhindern – neue Wege in der Förderung gehen

Anlässlich des 14. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages 2011 veröffentlicht der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit ein Positionspapier mit Handlungsempfehlungen für eine gesellschaftliche Integrations besonders förderbedürftiger junger Menschen: Viel zu viele junge Menschen leben am Rand der Gesellschaft. Sie verfügen über keinen Schul- oder Berufsabschluss, leben in Armut, haben Schulden, Sucht- oder andere psychosoziale Probleme. Einige werden straffällig oder sind wohnungslos; laut Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe gilt dies 2010 für über 24.000 Jugendliche, insbesondere in Großstädten. Die meisten aber sind gar nicht im öffentlichen Raum sichtbar. In der Mehrzahl haben sie bereits mehrere Hilfsangebote durchlaufen und diese häufig durch einen Abbruch beendet. Alle Betroffenen verbinden geringe Zukunftsaussichten auf ein eigenständiges, selbst bestimmtes Leben und ein hohes Risiko, arbeitslos zu bleiben oder zu werden. Benötigt wird ein rechtskreisübergreifendes Konzept der Unterstützung. Auf der kommunalen Ebene sind verlässliche Unterstützungs- und Bildungsformen sowie Anlaufstellen für diejenigen jungen Menschen bereitzustellen, die von den bestehenden Programmen und Maßnahmen nicht mehr erreicht oder nicht ausreichend gefördert werden.

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