Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur „Instrumentenreform“

Laut Bundesarbeitsministerin Ursual von der Leyen soll eine Qualifizierungsinitiative das Personal der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter in die Lage versetzen, Arbeitsuchende noch effizienter und passgenauer in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sollen die Vermittler mehr Entscheidungsspielräume erhalten. Mit entsprechender Schulung sollen die Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte in die Lage versetzt werden, diese Speilräume richtig zu nutzen.

Gegenüber dem Referentenentwurf sieht der von Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf Veränderungen vor. U.a.wurden folgende Änderungen vorgenommen: ## Entgegen der Intention des Referentenentwurfs wird die Einstiegsqualifizierung beibehalten, allerdings nur befristet bis zum Auslaufen des Ausbildungspaktes im Jahr 2014. Die Paktpartner im Ausbildungspakt hatten die Bereitstellung entsprechender Praktikumsplätze vereinbart (siehe § 131 SGB III-GE).
##Arbeitslose im Rechtskreis SGB III erhalten nach zwölfmonatiger Arbeitslosigkeit und soweit sie innerhalb einer Frist von sechs Monaten von der Arbeitsagentur noch nicht vermittelt werden konnten, einen Anspruch auf den sog. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, um einen privaten Arbeitsvermittler einzuschalten (§ 45 Abs. 7 SGB III.GE). Der bisherige Regelung zum Vermittlungsgutschein gem. § 421 g SGB III a.F. entfällt.
##Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen: Während der Referentenentwurf noch vorgesehen hatte, dass die Beschränkung betrieblicher Praktikaphasen auf die Hälfte der Maßnahmendauer entfallen darf, sieht das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz diese Flexibilisierung nicht länger vor, siehe § 51 Abs. 4 SGB III-GE
##Zulassung von Maßnahmen und Trägern zur Erbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen (§ 176 SGB II-GE ff.): Statt von der Zulassung von Trägern zur Erbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen ist jetzt von Akkreditierung die Rede. Die Akkreditierung ist auf längstens fünf Jahre zu befristen (vormals drei Jahre, siehe Referentenentwurf): Marginale Veränderungen gibt es bei der Zusammensetzung des Anerkennungsbeirats, ohne dass die Forderung der Wohlfahrtsverbände aufgegriffen wäre, hier vertreten zu sein. Für die Zulassung von Trägern gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2012. Das soll allerdings nicht gelten für Träger, die zulassungserforderliche Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung mit Bildungsgutschein oder die Fort- und Weiterbildung anbieten. ( § 443 SGB III-GE.)

Kabinettsentwurf geht an Realität vorbei
Wohlfahrts- und Sozialverbände kritisieren den Gesetzentwurf massiv, vor allem im Hinblick auf die Möglichkeit einer öffentlich geförderten Beschäftigung:
„Die vorgesehenen Änderungen im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung gehen an der Realität vorbei“, kritisiert Caritas-Generalsekretär Dr. Georg Cremer. Menschen, die seit Jahren arbeitslos seien, unter starken gesundheitlichen Einschränkungen oder psychischen Erkrankungen litten, hätten ohne intensive Förderung nahezu keine Chance, einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. „Nur mit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik erhalten diese Menschen wieder eine Perspektive.“

Cremer warnt davor, im Bereich der Ein-Euro-Jobs und der so genannten JobPerspektive Einschränkungen in der Weise vorzunehmen, wie von der Regierung geplant. Die Gesetzesvorlage wird dazu führen, dass nur noch arbeitsmarktferne Tätigkeiten gefördert werden können. „In realitätsfernen Scheinwelten und ohne sozialpädagogische Begleitung ist es nicht möglich, Menschen, die lange arbeitslos waren, für den ersten Arbeitsmarkt fit zu machen“, so Cremer.

Hans-Jürgen Marcus, Vorsitzender der BAG IDA, befürchtet eine weitgehende Abschaffung der öffentlich geförderten Beschäftigung mit gravierenden Folgen für die betroffenen Menschen. „Langzeitarbeitslose Menschen und ihre Familien bleiben dann sich selbst überlassen und haben keine Perspektive mehr. Auch arbeitsmarktferne junge Menschen erhalten keine zweite Chance.“ Gerade für Menschen, die lange arbeitslos seien, seien soziale Kontakte und eine klare Tagesstruktur durch eine Fördermaßnahme wichtige Hilfen zum Wiedereinstieg in Arbeit.

Cremer und Marcus betonen: „Die Bundesregierung will mit dem Gesetz erreichen, dass passgenaue Förderung vor Ort möglich wird. Dafür brauchen die Jobcenter jedoch mehr Gestaltungsspielraum und Freiheit in ihren Entscheidungen anstatt immer enger werdende Vorgaben.““

Den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.

http://www.bmas.de/portal/51764/2011__05__25__ampi.html

Quelle: BMAS; DCV; BAG IDA; Der PARITÄTISCHE

Dokumente: 2011__05__25__gesetzentwurf__ampi.pdf

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