Tag: 1. Februar 2010

Übernahmesituation von Auszubildenden 2009/2010

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) befragte Auszubildende im letzten Lehrjahr nach ihren Perspektiven im Ausbildungsbetrieb übernommen zu werden. Das Ergebnis ist erschreckend. Nur gut ein Drittel weiß, wie es nach der Ausbildung weitergeht. Etwa jede/r vierte befragte Auszubildende hingegen weiß schon heute sicher, dass er oder sie nach der Ausbildung nicht übernommen wird. Hinzu kommen weitere 40 Prozent, die teilweise auch kurz vor dem Ende ihrer Ausbildung noch keinerlei Info darüber haben, ob ihnen eine Weiterbeschäftigung nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung angeboten werden wird.

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Mindestlöhne schaden nicht – Analyse zu den Beschäftigungseffekten

Friedrich-Ebert-Stiftung legt Studie der Universität Duisburg-Essen vor: Selbst vergleichsweise hohe Mindestlöhne können positive Effekte auf den Arbeitsmarkt haben. Neben der umfassenden Analyse des deutschen Niedriglohnsektors präsentiert die Publikation neue empirische Befunde aus internationalen Untersuchungen, wie sich Mindestlöhne auf die Beschäftigung auswirken. Mindestlöhne werden in der politischen Diskussion in Deutschland meist ausschließlich als beschäftigungsschädlich eingestuft. Die zugrunde liegenden theoretischen Modellrechnungen gehen von 141.000 bis 1,22 Millionen gefährdeten Arbeitsplätzen aus. Demgegenüber zeigen Untersuchungen zur praktischen Umsetzung von Mindestlöhnen – z.B. in den USA und den meisten europäischen Ländern -, dass die Einführung oder Erhöhung von Mindestlöhnen neutrale oder sogar leicht positive Beschäftigungseffekte hat, stellen die Autoren fest.

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Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen veröffentlichte einen Gesetzentwurf zur Reform der Jobcenter. Dieser sieht eine Trennung der kommunalen Leistungen und den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) vor. Die Entscheidungen über die Erwerbsfähigkeit eines Hilfebedürftigen soll der BA obliegen. Ebenso soll die Entscheidung über den Leistungsbezug und eventuell anzurechnendes Einkommen allein bei der BA liegen. Die Kommunen dürfen demnach ausschließlich über die Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung entscheiden. Entsprechendes ist für Sanktionen bei Pflichtverletzungen vorgesehen: allein der BA obliegt die Entscheidung, ob ein Hilfebedürftiger sanktioniert wird oder nicht oder in welcher Höhe. Der Gesetzentwurf rief vielfältige Kritik hervor. Die Kommune soll Leistungen für Unterkunft und Heizung mindern können. Sozialverbände, Oppositionsparteien sowie Kommunen bemängeln, dass die Bundesregierung Hilfeleistungen aus einer Hand aufgeben will.

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